Forschungsrat des Robert Koch-Instituts
Das Robert Koch-Institut misst der Qualitätssicherung und mittelfristigen Forschungsplanung einen hohen Stellenwert bei. Sie erfolgt durch den Forschungsrat, der zuletzt im Oktober 2023 neu gewählt wurde. Der Forschungsrat plant und evaluiert die Forschungsaktivitäten am RKI und steuert die Zuweisung von internen Forschungsmitteln aus dem Haushalt.
Er berät insbesondere über
- langfristige Forschungskonzeptionen und Forschungsschwerpunkte sowie kurzfristige Forschungsprojekte,
- Maßnahmen zur Durchführung der Erfolgskontrolle wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere die Evaluation laufender Forschungsvorhaben,
- die Auswahl der Thematik von Nachwuchsgruppen und Empfehlungen zur Mittelvergabe,
- Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Informationsflusses innerhalb des RKI und im Austausch mit externen Institutionen,
- die Vergabe von Sondermitteln,
- die Zusammenarbeit mit Hochschulen sowie anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.
Vorsitzender des Forschungsrates ist der Präsident. Weitere Mitglieder sind die Vizepräsidentinnen, die Abteilungsleiter, die Leitung des Leitungsstabs, der Forschungsbeauftragte (Leitung des Referates Forschungskoordination), die Vertretung der Projekt- und Nachwuchsgruppen, drei gewählte Vertretungen aus dem Kreis der wissenschaftlichen nichtleitenden Mitarbeiter, eine Vertretung der technischen Angestellten, sowie die Beauftrage für die gute wissenschaftliche Praxis. Als Gäste nehmen die Beauftragte für den Haushalt sowie eine Vertretung des BMG teil. Zusammensetzung und Arbeitsweise werden von der Geschäftsordnung des Forschungsrates geregelt. Das Sekretariat des Forschungsrates wird von der Stabsstelle Forschungskoordination wahrgenommen.