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Definition für die Reinfektion mit SARS-CoV-2

Für die Bewertung von SARS-CoV-2-Infektionen, die gemäß Infektionsschutzgesetz ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Bewertung erfolgt unabhängig vom Impfstatus der infizierten Person.1

A: Sichere/Bestätigte Reinfektion

Genomsequenz des Virus von vorausgehender SARS-CoV-2-Infektion ist bekannt
UND
Genomsequenz des Virus der aktuellen SARS-CoV-2-Infektion ist bekannt
UND
Genomsequenzen der Viren von vorausgehender und aktueller SARS-CoV-2-Infektion stimmen nicht überein.2

B: Wahrscheinliche Reinfektion

Voraussetzung: Für mindestens eine der beiden bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen ist kein Ergebnis der Genomsequenzierung vorliegend oder bekannt.

Person hat nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion die akute respiratorische Erkrankung überwunden3 oder hatte eine asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion
UND
wurde nach der vorausgehenden SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR abschließend mindestens einmal negativ getestet oder der letzte positive PCR-Nachweis der vorausgehenden Infektion ist länger als 3 Monate zurückliegend
UND
Anzahl der SARS-CoV-2-Genomkopien im Rahmen des aktuellen PCR-Nachweises ≥106/ml oder Ct-Wert <30

C: Mögliche Reinfektion

Voraussetzung: Weder A noch B treffen zu.

Person hat nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion die akute respiratorische Erkrankung überwunden3 oder hatte eine asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion
UND
wurde nach der vorausgehenden SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR abschließend mindestens einmal negativ getestet oder der letzte positive PCR-Nachweis der vorausgehenden Infektion ist länger als 3 Monate zurückliegend
UND
Person wurde mittels PCR positiv auf SARS-CoV-2 getestet, aber Anzahl der SARS-CoV-2-Genomkopien im Rahmen des aktuellen PCR-Nachweises <106/ml oder Ct-Wert ≥30 oder beide Angaben nicht bekannt


Fußnoten

1 Fälle werden als (sichere, wahrscheinliche oder mögliche) Reinfektion gewertet unabhängig davon, ob sie eine (vollständige) Impfung erhalten haben. Die Erhebung der Information zum Impfstatus sollte bei allen Fällen erfolgen, sie gehen aber nicht in diese Bewertung mit ein.


2 Für den Vergleich zwischen den Genomsequenzen wird die bioinformatische Analyse zugrunde gelegt.
Kriterien, die für das Vorliegen einer Reinfektion sprechen, sind:

  • Vorliegen unterschiedlicher genetischer Kladen oder Viruslinien bei aktueller und vorausgehender Infektion
  • Die Genomsequenzen unterscheiden sich. Die natürliche (geschätzte) Veränderung des Genoms von SARS-CoV-2 um 2 Nukleotide pro Monat kann zur Orientierung für einen Sequenzvergleich genutzt werden. D.h. für jeden Monat zwischen vermuteter Erstinfektion und Reinfektion ist bei einem Sequenzunterschied von bis zu 2 Nukleotiden eine Reinfektion als unwahrscheinlich anzunehmen.

3 Unter einer akuten respiratorischen Erkrankung sind Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, akut aufgetretene Kurzatmigkeit oder Fieber zu verstehen. (Bezüglich der Fälle ohne respiratorische Symptomatik gilt das Überwinden der akuten mit COVID-19 vereinbarenden Symptomatik. Symptome wie Geruchs- oder Geschmacksverlust oder allgemeine Abgeschlagenheit, für die häufig ein längerer Verlauf beschrieben ist, sind hiervon ausgenommen, da diese auch nach Abklingen der akuten Symptomatik weiter bestehen können und häufig nicht für eine persistierende Infektion sprechen.)

Stand: 02.09.2021

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