Gemeldete HIV-Erstdiagnosen 2021-2022
Gemäß § 7 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis einer Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) nichtnamentlich unmittelbar an das Robert Koch-Institut (RKI) zu melden. Wie das Epidemiologische Bulletin 35/2023 ausführt, wurden dem RKI für das Jahr 2021 insgesamt 2.258 gesicherte HIV-Neudiagnosen gemeldet und bis zum 1.5.2023 für das Jahr 2022 insgesamt 3.239 gesicherte HIV-Neudiagnosen. Im Vergleich dazu wurden dem RKI 2.468 gesicherte HIV-Neudiagnosen für das Jahr 2020 gemeldet. Dies entspricht einem Rückgang um 9% von 2020 auf 2021 und einer Zunahme um 43% von 2021 auf 2022. Für das Meldejahr 2022 ist zu berücksichtigen, dass nach Februar 2022 in erheblichem Umfang HIV-Meldungen von aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Personen erfolgten. Bei den meisten dieser Geflüchteten erfolgten die HIV-Diagnosen und der Behandlungsbeginn bereits in der Ukraine. Deshalb handelt es sich bei den meisten dieser Fälle nicht um tatsächliche Neudiagnosen einer HIV-Infektion, sondern um einen erstmaligen Nachweis in Deutschland. Von den 3.239 Neudiagnosen im Jahr 2022 entfallen 724 auf Menschen aus der Ukraine.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 35/2023 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)