Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Faktensandwich zum Thema Sicherheit

Impfmythen: Falschinformationen wirksam aufklären

Fakt: Die Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen werden weltweit sehr genau überwacht.

Mythos: „Die Nebenwirkungen und Risiken von Impfungen sind unkalkulierbar.“

Heutzutage muss jeder Impfstoff seine Sicherheit und Verträglichkeit in klinischen Studien beweisen, bevor er zugelassen wird. Nach der Zulassung sind Ärzt:innen (nach Standesrecht und Infektionsschutzgesetz) darüber hinaus dazu verpflichtet, Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Auch Patient:innen können jederzeit ihren Verdacht auf Impfkomplikationen beim PEI melden. Das PEI untersucht, ob die Verdachtsmeldung auf die Impfung zurückgeführt werden kann, d.h. ob die Impfung der Grund für die gemeldeten Symptome ist.

Durch dieses Meldesystem werden manchmal neue Risikosignale sehr seltener Nebenwirkungen erkannt, was in den Sozialen Medien teilweise als „Beweis“ dafür angeführt wird, dass die Nebenwirkungen und Risiken von Impfungen unkalkulierbar seien. Es ist jedoch ein Trugschluss zu glauben, dass dies ein Zeichen fehlender Überwachung von Sicherheitssignalen sei. Im Gegenteil: Gerade die Tatsache, dass Nebenwirkungen und Komplikationen so genau untersucht werden und selbst sehr seltene unerwünschte Wirkungen erkannt werden können, zeigt, wie ernst das Thema der Impfstoffsicherheit genommen wird. So kann bei tatsächlichen Risikosignalen schnell reagiert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden (z.B. Änderung der STIKO-Empfehlungen).

Fakt ist: Die Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen werden vor ihrer Zulassung in klinischen Studien bestimmt und nach ihrer Zulassung weltweit kontinuierlich überwacht. Schwere Nebenwirkungen nach einer Impfung sind selten, aber sie kommen vor. Es ist wichtig, dass jede:r über die möglichen Risiken von Impfungen aufgeklärt wird.

Beispiele für Nebenwirkungen bzw. Verdachtsfälle, die durch das Meldesystem erkannt und untersucht wurden:

Vor einigen Jahren wurden Fälle von plötzlichem Kindstod gemeldet, die kurz nach einer Immunisierung auftraten. Diese Meldungen wurden sehr ernst genommen und gründlich untersucht. Währenddessen kursierte bereits die Vermutung, dass Impfungen den plötzlichen Kindstod begünstigen würden. Das stimmt jedoch nicht. Inzwischen weisen Studien in die entgegengesetzte Richtung: So stellten Mediziner:innen von der Universität Magdeburg bei einer umfangreichen Analyse von gut 300 Kindstodesfällen fest, dass die betroffenen Kleinkinder seltener und später geimpft worden waren als üblich.

Beim COVID-19 Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca wurde zu Beginn der Impfaktivitäten festgestellt, dass es in sehr seltenen Fällen bei jüngeren geimpften Personen zu Hirnvenenthrombosen (sogenannte Sinusvenenthrombosen) kam. Diese schwere unerwünschte Wirkung der Impfung konnte in den klinischen Studien nicht identifiziert werden, da sie zu selten auftritt, um bereits in den Zulassungsstudien mit begrenzter Teilnehmerzahl erkannt zu werden. Das Meldesystem in Deutschland und anderen Ländern hat es ermöglicht, die Fälle zu identifizieren und als Risikosignal der Impfung zu bewerten. Die STIKO reagierte darauf und schränkte ihre Impfempfehlung für diesen Impfstoff ein. Heute wird Vaxzevria in Deutschland nicht mehr eingesetzt.

Stand: 24.04.2023

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.