Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Konsiliarlabor für Listerien

Leitung: Prof. Dr. Antje Flieger

Stellvertretung: Prof. Dr. Sven Halbedel

Die Listeriose ist eine seltene, aber schwere Infektionskrankheit, die in der Regel durch den Verzehr von Listerien-kontaminierten Lebensmitteln wie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Geflügel, Fisch (Lachs), Fischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte oder pflanzlichen Lebensmitteln verursacht wird. Der Erreger, Listeria monocytogenes, kann sich auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren.

Neben älteren Menschen betrifft die Listeriose insbesondere Personen mit verminderter Immunabwehr, zumeist verursacht durch schwere Grunderkrankungen (z. B. Tumore, Patienten unter hochdosierter Cortison-Therapie) sowie Schwangere und deren Neugeborene. In den Jahren 2001 bis 2018 wurden für Deutschland insgesamt 8157 Listeriosen nach IfSG übermittelt, pro Jahr im Durchschnitt 453 Fälle; das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Inzidenz von 0,6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohnern. Darunter befanden sich 551 Fälle von Neugeborenen-Listeriose (7 %).

Ein Drittel der Erkrankungsfälle sind sporadische Listeriosen, während zwei Drittel aller Fälle im Kontext lebensmittelbedingter Ausbrüche stehen. Da die Erkrankungsfälle meist räumlich und zeitlich weit verteilt auftreten, lassen sich solche Ausbrüche und die ursächlichen Lebensmittel in der Regel nur durch molekulare Typisierung der Listerien-Isolate entdecken. Aus diesem Grund bittet das Konsilarlabor (KL) für Listerien um Einsendung der aus humanen Erkrankungen isolierten Stämme zum Zweck der Subtypisierung, insbesondere mittels Genoserotypisierung und Genomsequenzierung. Für die Einsendung der Stammisolate ist ein vollständig ausgefüllter Begleitschein erforderlich (siehe: Weitere Informationen). Die Typisierungen sind für Einsender kostenlos.

Stand: 03.03.2021

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.