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Allgemeines (Stand: 18.9.2023)

Wo finde ich welche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen?

Allgemeine Informationen für die Fachöffentlichkeit, unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung, stellen das RKI und weitere Institutionen des Bundes bzw. der Bundesländer online zur Verfügung.

RKI-Impf-Seiten
www.rki.de/impfen

COVID-19 und Impfen
www.rki.de/covid-19-impfen

COVID-19 und FAQs zum Impfen
www.rki.de/covid-19-faq-impfen

Informationen zu Fragen der Sicherheit und Zulassung von COVID-19-Impfstoffen (Zuständigkeit: Paul-Ehrlich-Institut)
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html

STIKO-Internetauftritt
www.rki.de/stiko

Informationsplattform der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen zu den COVID-19-Impfseiten der Bundesländer
https://www.nali-impfen.de/

Informationen der BZgA zur COVID-19-Impfung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html

Daten zu COVID-19-Impfquoten (Digitales Impfquotenmonitoring - DIM)
www.rki.de/covid-19-impfquoten

Stand: 25.05.2023

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Falschinformationen gab es schon immer. Doch gerade zur COVID-19-Impfung kursieren eine Vielzahl von falschen Informationen. Personen, die dem Impfen ohnehin kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, können durch Falschinformationen weiter verunsichert werden.

Auf unserer Seite "Impfmythen: Falschinformation wirksam aufklären" finden Sie die sogenannten "Faktensandwiches" zu einigen häufig vorkommenden Falschinformationen.

Eine umfassende Zusammenstellung und Aufklärung von Falschinformationen rund um Impfungen findet sich bei dem Projekt Jitsuvax.

Auch die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt über Mythen oder Gerüchte rund um die COVID-19-Impfstoffe und das Pandemiegeschehen auf.

Die unabhängige und gemeinnützige Redaktion CORRECTIV setzt sich gegen Desinformation im Netz ein und klärt Menschen auf, wie sie sich selbst vor Falschmeldungen schützen können.

Auch auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Desinformationen findet man einen Faktencheck.

Forschende der Universität Erfurt, der Uni Bristol und des Robert Koch-Instituts haben Gesprächskarten entwickelt, die helfen sollen, schwierige Gespräche übers Impfen zu führen.

Das US-amerikanische CDC gibt ebenfalls Tipps, wie Falschinformationen rund um Impfungen aufgeklärt werden können (auf Englisch).

Stand: 18.09.2023

Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ Allergien). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA oder Vektor-basiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, mit einem der jeweils anderen geimpft werden.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff JCOVDEN gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid verwendet werden.

Bestimmte Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft besonders Personen mit Immundefizienz. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantieren, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Manche Menschen glauben, sie könnten sich aus bestimmten Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu den falschen Kontraindikationen gehören u.a.:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Einige Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine weitere (Auffrisch-) Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Auch bei bereits bestehenden Antikörpern ist eine (Auffrisch-) Impfung sinnvoll und sicher.

Es ist zudem nicht bekannt, ab welchem Antikörperspiegel von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher nicht empfohlen vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, wie viele Antikörper vorhanden sind. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-) Impfung bei bereits bestehender Immunität gibt es nicht. (Weitere Informationen in der FAQ Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?)

Ein Faktenblatt des RKI bietet eine anschauliche Übersicht zu falschen und richtigen Kontraindikationen bei Impfungen generell.

Stand: 18.09.2023

Welche Entschädigungsleistungen gibt es bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Ausführliche Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Impfschäden finden sich hier.

Für gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Impfung von der jeweils zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wobei diese Regelung auf eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) verweist.

Siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

Von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG i. V. m. dem BVG zu trennen ist eine eventuelle Haftung der impfenden Person für von dieser Person verschuldete Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eingetreten sind. Auch eine verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmens/Herstellers nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) kommt in Betracht, wenn im Zuge der Verabreichung eines Impfstoffs dem Impfling ein ursächlicher Schaden entsteht.

Stand: 25.05.2023

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