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Impfquotenmonitoring (Stand: 11.1.2024)

Warum gibt es mit dem "Digitalen Impfquotenmonitoring" (DIM) ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung im RKI – warum reichen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht aus?

Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von sechs bis neun Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für die Impfung gegen COVID-19 gilt das im Prinzip genauso.

Für die Bekämpfung einer Pandemie und für neue Impfstoffe sind jedoch eine aktuelle Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ohne Zeitverzug essentiell. Dazu kommt, dass die Bundesländer für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen. Im Lauf der Impfkampagne kamen weitere Impfstellen ohne routinemäßige Abrechnung über die KVen hinzu. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Dieses besteht mittlerweile aus drei Meldeportalen, über die das RKI die Daten bezieht (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.

Stand: 11.04.2023

Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?

Daten zu den COVID-19-Impfungen werden vom RKI zur Verfügung gestellt Die impfenden Stellen melden die COVID-19-Impfungen wöchentlich (§ 3 COVID-19-Vorsorgeverordnung), sodass auch die Veröffentlichung der Daten wöchentlich (dienstags) erfolgt.

Das RKI stellt die Anzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff, die Anzahl von Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen und den Anteil der Geimpften in der jeweiligen Altersgruppe sowie in der Gesamtbevölkerung als Excel-Datei zur Verfügung: www.rki.de/covid-19-impfquoten. Seit dem 21.07.2021 stehen die Daten des COVID-19-Impfquotenmonitorings zusätzlich auf GitHub (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland) zur Verfügung. Hier findet sich u.a. auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten.

Stand: 11.01.2024

Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?

Grundlage für die Datenerhebung ist die COVID-19-Vorsorgeverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt:

1.) Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring": Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Apotheken übermitteln pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM). Die Daten beinhalten das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie (erste Impfung, zweite Impfung, erste Auffrischungsimpfung, zweite Auffrischungsimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ (siehe FAQ "Wie funktioniert die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring"? ).

2.) KBV-Meldeportal: Von den Vertragsärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt. Von dort werden sie in zwei separaten Datenpaketen dem RKI bereitgestellt. Ein Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Impfstoffdosis. Das zweite Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen aufgeschlüsselt nach den Altersgruppen 0-4, 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre sowie nach der Impfstoffdosis. Die KBV-Meldedaten mit Impfungen bis zum Ende des vierten Quartals 2021 wurden durch die quartalsweisen KV-Abrechnungsdaten ersetzt. Siehe FAQ "Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?"

3.) PVS-Meldeportal: Von den Privatärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) übermittelt und dort in einem Datenpaket dem RKI bereitgestellt. Dieses enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff, Altersgruppe 0-4, 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre und Impfstoffdosis.

Die Daten von DIM, KBV und PVS unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Datenstruktur. Die über KBV und PVS gemeldeten Daten enthalten keine Details zu den geimpften Personen (z.B. kein genaues Alter, kein Geschlecht, kein Wohnortlandkreis, keine Impfserien).

Stand: 11.01.2024

Wie funktioniert die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring"?

Die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM) steht für die Datenübermittlung der Impfungen aus allen zusätzlich zur Regelversorgung an der COVID-19-Impfkampagne teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Derzeit sind das Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Betriebe, Betriebsärzt:innen oder betriebsmedizinische Dienste und Apotheken. Autorisiertes Personal dieser Einrichtungen kann die Daten der geimpften Person eingeben, welche in der Anwendung pseudonymisiert und über eine gesicherte Internetverbindung an die Bundesdruckerei übermittelt werden. Bei der Bundesdruckerei werden sie im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI abgerufen. Neben der Erfassung und Übermittlung von Einzeldatensätzen direkt über die Anwendung ist auch eine zentrale Erfassung (z.B. zunächst im Bundesland oder bei einem Dienstleister) möglich, um die Daten dann gebündelt über eine Schnittstelle der DIM-Anwendung zu übergeben. Auch viele Betriebe bzw. betriebsmedizinische Dienste bündeln die Datenübermittlung.

Stand: 11.04.2023

Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?

Grundlage für die Meldung der COVID-19-Impfungen an das RKI ist § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung. Die impfenden niedergelassenen Ärzt:innen müssen wöchentlich die Gesamtzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff nach erster und zweiter Impfung, erster und zweiter Auffrischimpfung sowie unterteilt nach Altersgruppen (0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre und ab 60 Jahre) an das RKI übermitteln. Bei den Vertragsärzt:innen erfolgt die Übermittlung über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei den Privatärzt:innen über das Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS). Weitere Details zu den geimpften Personen wie Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht und Wohnort-PLZ werden dann von Vertragsärzt:innen wie bisher über die quartalsweisen Praxis-Abrechnungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelt. Im Abrechnungssystem der Ärzt:innen (Praxissoftware) wurden speziell für die COVID-19-Impfungen impfstoffspezifische Ziffern sowie die Chargennummer aufgenommen. Diese Daten werden gemeinsam mit allen anderen Abrechnungsdaten zu Impfungen und ausgewählten Diagnosen bei den KVen aufbereitet und gemäß § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz ebenfalls quartalsweise dem RKI übermittelt. Der zeitliche Abstand zwischen Impfdatum und Übermittlung an das RKI beträgt in der Regel sechs bis neun Monate. Im "Digitalen Impfquotenmonitoring" werden die KBV-Meldedaten soweit möglich durch die (umfangreicheren) Impf-Abrechnungsdaten der KVen ersetzt, sobald diese quartalsweise und mit allen notwendigen Angaben vorliegen. In den KV-Daten ist dann auch die Zuordnung von Impfstoff und Altersgruppe möglich – was bei den KBV-Meldedaten durch die getrennten Datenpakete nicht möglich ist.

Stand: 11.01.2024

Warum ist eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung von allen impfenden Stellen für das Impfquotenmonitoring wichtig?

Die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten muss vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt. Sie werden auch für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt.

Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das RKI ist in der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Das RKI kann nur die Impfdaten auswerten und publizieren, die ihm gemäß § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung von den impfenden Stellen übermittelt werden (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die vom RKI unter www.rki.de/covid-19-impfquoten publizierten Daten können auch Nachmeldungen und Korrekturen aus zurückliegenden Zeiträumen enthalten.

Stand: 11.01.2024

Wie genau können die Impfquoten abgebildet werden – welche Unschärfen gibt es?

Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das "Digitale Impfquotenmonitoring" erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Die abgebildeten Impfquoten sind daher als Mindest-Impfquoten zu verstehen (siehe Kapitel Impfen im COVID-19-Wochenbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-wochenbericht). Darüber hinaus werden die Daten je nach Impfstelle über drei unterschiedliche Portale und in jeweils unterschiedlicher Detailtiefe und Datenqualität übermittelt (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?").

Während es bei Einzelfallmeldungen jederzeit die Möglichkeit zu Korrekturen und Nachmeldungen gibt, stehen die Daten im Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur am jeweils aktuellen Meldetag (bis 18.06.2023) bzw. innerhalb der jeweils aktuellen Meldewoche (seit 19.06.2023) zur Verfügung. Während aus den Einzelfallmeldungen Impfserien in ihrer zeitlichen Abfolge bei mehrfach geimpften Personen rekonstruierbar sind, ist dies anhand der zusammengefassten Daten aus dem KBV-Portal und dem Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) nicht möglich. Zudem werden neue Impfstoffe und neue oder geänderte Impfschemata in allen Meldeportalen berücksichtigt, was im Zeitverlauf zu Umstellungen in der Erfassung führt. Die Integration der verschiedenen Daten ist somit komplex und bedarf immer wieder Anpassungen, um die Impfquoten so genau und aktuell wie möglich abzubilden.

Stand: 11.01.2024

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