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Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 11.1.2024)

Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Personen mit Immundefizienz, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Um die erzielte Schutzwirkung aufrechtzuhalten, kann es erforderlich sein, den bei Immungesunden Abstand von etwa 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Die STIKO geht nicht davon aus, dass ein Unterschreiten des empfohlenen 12-monatigen Impfintervalls für Auffrischimpfungen zu vermehrten Nebenwirkungen führt.

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Für Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Immundefizienz ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben (z.B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation, HämodialysepatientInnen), können weitere Impfstoffdosen zum Erreichen einer Basisimmunität notwendig sein, über die bei Immungesunden empfohlenen 3 Antigenkontakte hinaus. Sie sollten in einem Mindestabstand von je 4 Wochen gegeben werden. Die Entscheidung über die Anzahl der Impfstoffdosen treffen die behandelnden ÄrztInnen.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Antikörperkontrollen können sinnvoll sein, um aus dem Verlauf der Antikörperantworten Rückschlüsse auf das Impfansprechen zu ziehen. Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein (siehe FAQ „Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“), stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Dosis des mRNA-Impfstoffs kann gesteigert werden: z.B. Applikation einer doppelten Dosis von Comirnaty (als off-label-Anwendung) oder Impfung mit Spikevax (100µg), der eine etwa dreifach höhere mRNA-Menge als Comirnaty enthält.
  • Es kann ein Impfstoff einer anderen Technologie zur Anwendung kommen: z.B. ein Vektorimpfstoff oder ein adjuvantierter Protein-Impfstoff wie Nuvaxovid XBB.1.5
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.

Stand: 11.01.2024

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffwirksamkeit zu beachten?

In Bezug auf die Wirksamkeit von Impfungen bei Immundefizienz (ID) ist durch die Erfahrung mit seit Jahrzehnten eingesetzten Totimpfstoffen bekannt, dass sie möglicherweise im Vergleich zu Personen ohne ID vermindert sein kann. Dabei hängt das Ausmaß dieser verminderten Immunantwort von der Grunderkrankung, der eingesetzten Medikation und nicht zuletzt dem Alter der zu impfenden Person ab (Immunoseneszenz). In den Zulassungsstudien waren initial keine Patient:innen mit ID eingeschlossen, aber inzwischen gibt es zahlreiche Impfstoffstudien, bei denen die Immunantwort bei Patient:innen aus verschiedenen Erkrankungsgruppen untersucht wurde.

Noch ist kein Laborwert definiert, mit dem zuverlässig die Schutzwirkung überprüft werden könnte. In Immunogenitätsuntersuchungen wurde daher als Annäherung die Antikörperbildung gegen Teile des SARS-CoV-2-Protein und in einigen Studien auch die T-zelluläre Immunantwort herangezogen und gemessen. Die Impfstoffstudien zeigen, dass bei den meisten untersuchten Formen von ID ein gewisser Anteil an Patient:innen keine Antikörper nach COVID-19-Impfung bildet und dass im Falle von nachweisbaren Antikörpern deren Konzentrationen niedriger waren als bei den immungesunden Vergleichsgruppen. Ein hoher Anteil von Personen ohne nachweisbare Antikörperbildung fand sich bei Organtransplantat-, Stammzell-, und Krebspatient:innen sowie bei Patient:innen unter B-Zell-depletierender Antikörpertherapie.

Bei der Verabreichung der Impfung gegen COVID-19 ist zu beachten:

  • Immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapien können auch bei einer anstehenden Impfstoffgabe weitergeführt werden.
  • Empfehlenswert für die bestmögliche Impfwirksamkeit ist allerdings eine möglichst geringe Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung, d.h., dass der Impfzeitpunkt zum Beispiel in die Mitte der Verabreichungsintervalle der immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikation gelegt werden sollte.
  • Bei geplanter antineoplastischer Therapie („Chemotherapie“) soll die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn erfolgen, um eine suffiziente Immunantwort zu ermöglichen.

Die STIKO hat eine Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz ID veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Allgemeine Hinweise zum Impfen bei ID finden sich hier.

FAQ zu COVID-19-Impfungen bei ID sind hier abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffsicherheit zu beachten?

Die mRNA-Impfstoffe bewirken die Vervielfältigung kleiner Eiweißeinheiten im Zytoplasma (Spike-Proteine), die aber selbst nicht replikationsfähig sind. Die Vektorviren bei den Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19-Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) wurden so verändert, dass sie nicht vermehrungsfähig sind.

Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Personen mit Immundefizienz bestehen (Siehe auch die FAQ "Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?".

Stand: 18.09.2023

Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig. Der genaue Wert, bei dem von einem sicheren Schutz ausgegangen werden kann und womit eine oder mehrere Impfstoffdosen ggf. unnötig wären, ist nicht bekannt.

Bei schwer immundefizienten Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein durchzuführen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen muss individuell entschieden werden.

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (s.Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“).

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter Immundefizienz und einer verminderten Impfantwort bei schwerer Immundefizienz ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann folgende Tabelle herangezogen werden: Tabelle 4 der 18. Aktualisierung.

Stand: 18.09.2023

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