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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu akuten Atemwegserkrankungen und COVID-19

Gesamtstand: 21.2.2024

SARS-CoV-2 und COVID-19

Stand: 21.2.2024

Was ist die COVID-19-Pandemie?

Siehe hierzu die FAQ zur COVID-19-Pandemie unter www.rki.de/covid-19-pandemie.

Stand: 18.09.2023

Was ist SARS-CoV-2?

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein ansteckendes Virus, das in erster Linie eine akute Erkrankung der Atemwege (COVID-19) verursacht. Sie ist erstmals im Dezember 2019 in China registriert worden. Seit Anfang 2020 hat sich SARS-CoV-2 – weil die Bevölkerung weltweit zunächst noch keinerlei Immunität gegen das neuartige Virus hatte – rasch global ausgebreitet (siehe "Was war die COVID-19-Pandemie?"). Seit Dezember 2020 sind Impfstoffe verfügbar (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung). Im Verlauf der Pandemie traten neue Virusvarianten auf, die teils noch ansteckender waren und einen bereits vorhandenen Immunschutz teilweise umgehen konnten. Da der überwiegende Anteil der Bevölkerung durch Impfung und/oder Infektion einen gewissen Grad an Immunität erlangt hat, treten schwere akute Erkrankungen inzwischen nicht mehr so häufig auf wie zu Beginn der Pandemie. Bis Juni 2023 gab es in Deutschland rund 38,5 Mio. nachgewiesene Infektionen, die Dunkelziffer dürfte um ein zwei- bis dreifaches höher liegen. Rund 174.400 Menschen sind bis Juni 2023 in Zusammenhang mit COVID-19 gestorben (siehe "Wie werden Todesfälle erfasst?").

Seit 2023 geht SARS-CoV-2 in Deutschland allmählich in ein endemisches Geschehen über: Ähnlich wie bei der Grippe wird es höchstwahrscheinlich auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen, die vor allem bei älteren Menschen und solchen mit bestimmten Grunderkrankungen auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen. Für diese Bevölkerungsgruppen werden entsprechend von der STIKO Impfungen gegen COVID-19 empfohlen. Das RKI beobachtet das Infektionsgeschehen, die Krankheitslast in der Bevölkerung und in einzelnen Altersgruppen sowie das Auftreten und die Verbreitung neuer Varianten und ihrer Eigenschaften weiter sehr genau (siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland überwacht?").

Stand: 18.09.2023

Wie ist die aktuelle Situation?

Eine Einschätzung der gesamten ARE-Situation inkl. COVID-19 ist im ARE-Wochenbericht abrufbar. Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls detaillierte Daten zu COVID-19 abgebildet.

Stand: 21.02.2024

Was sind die Ansteckungswege bei SARS-CoV-2?

SARS-CoV-2 verbreitet sich in erster Linie über Tröpfchen und Aerosole (winzige, in der Luft schwebende Tröpfchen), die u.a. beim Atmen, Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Infizierte können bereits ein bis zwei Tage vor Symptombeginn ansteckend sein. Siehe auch "Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?" und "Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?".

Stand: 18.09.2023

Was sind die Symptome von COVID-19, wie verläuft die Erkrankung?

Die Symptomatik bei COVID-19 beginnt meist etwa 3-4 Tage nach Infektion. Häufige Symptome sind Schnupfen, Husten und Halsschmerzen, aber auch Kopf- und Gliederschmerzen. Fieberhafte Verläufe sind häufiger als bei Erkältungen. Daneben können Beschwerden auftreten wie Kurzatmigkeit bis hin zu Atemnot und gastrointestinale Beschwerden (Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit). Grundsätzlich wurde eine Vielzahl weiterer Symptome in anderen Organsystemen, z.B. der Haut, dem Nervensystem oder dem Herz-Kreislauf-System beschrieben, kommen jedoch eher selten vor. Geruchs- und/oder Geschmacksverlust, der zu Anfang der Pandemie recht typisch war, wird seit Omikron nicht mehr häufig beobachtet.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann sehr unterschiedlich verlaufen. Ein Teil der Infizierten hat gar keine Symptome. Der überwiegende Teil der Betroffenen hat milde bis mittelschwere Symptome und erholt sich innerhalb von ein bis zwei Wochen. Insbesondere bei Risikogruppen kann es jedoch zu sehr schwerer Symptomatik bis hin zu Lungenentzündung, Multiorganversagen oder Embolien kommen.

Ein Teil der Betroffenen entwickelt nach der akuten Infektion gesundheitliche Langzeitfolgen (Long COVID, siehe FAQ unter www.rki.de/long-covid-faq).

Stand: 18.09.2023

Welche Bevölkerungsgruppen sind am ehesten von schweren Verläufen betroffen?

Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, steigt ab einem Alter von 50 bis 60 Jahren stetig an. Außerdem erhöhen bestimmte Vorerkrankungen das Risiko. Dazu gehören u.a. Krebserkrankungen, chronische Nierenerkrankungen (insbesondere bei Dialyse), chronische Lebererkrankungen, chronische Lungenerkrankungen (z.B. COPD), Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische und psychische Erkrankungen (z.B. Demenz). Aber auch bei jungen, gesunden Menschen sind schwere Verläufe möglich.

Die COVID-19-Impfung reduziert das Risiko für schwere Verläufe. Für Personen mit einem erhöhten Risiko empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Auffrischimpfung im Abstand von mind. 12 Monaten nach letzter bekannter Infektion oder Impfung; vorzugsweise im Herbst. Eine Aufzählung von Grundkrankheiten, die das Risiko für einen schweren Verlauf erhöhen, sowie die Empfehlung im Überblick sind in Tabelle B der aktuellen COVID-19-Empfehlung der STIKO zu finden. Eine Auswertung von RKI und gesetzlichen Krankenkassen zu den wichtigsten Vorerkrankungen für einen schweren COVID-19-Verlauf aus dem Jahr 2021 ist unter https://edoc.rki.de/handle/176904/8142.3 abrufbar. In der Publikation zur Krankheitsschwere der ersten COVID-19-Welle in Deutschland (JoHM S11/ 2020) sowie einer zweiten Publikation, in der auch die zweite, deutlich stärkere Welle untersucht wurde, finden sich Hinweise zu Erkrankungsschwere und zu besonders betroffenen Gruppen.

Stand: 18.09.2023

Wie wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen?

Die Feststellung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis. In der Regel wird dafür ein Abstrich aus dem Nasen-/Rachenraum entnommen und entweder auf Vorhandensein bestimmter Virusantigene (wie beim Schnelltest) oder auf das Vorhandensein des Erregererbguts analysiert (PCR-Test). Ausführliche Angaben finden sich in den Hinweisen des RKI zur Testung auf SARS-CoV-2.

Informationen und FAQ zu Antigen-Schnelltests sind auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts abrufbar: www.pei.de/antigentests.

Stand: 26.09.2023

Wie ist der Meldeweg und inwiefern ist COVID-19 meldepflichtig?

Meldepflichtig bedeutet, dass eine Infektionskrankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Die Meldung muss über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) erfolgen.

Das Gesundheitsamt registriert diese Meldung, bewertet diese, ermittelt u.U. weitere Informationen zur betroffenen Person und ergreift bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Die im Gesundheitsamt eingehenden Meldungen (z.B. Arzt- und Labormeldung, die sich auf denselben Fall beziehen) werden zu einem Fall zusammengeführt. Wenn der Fall der Falldefinition entspricht und übermittlungspflichtig ist, übermittelt das Gesundheitsamt die Daten spätestens am nächsten Tag an die zuständige Landesbehörde und diese wiederum spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI. Das RKI publiziert nur Fälle, die der Referenzdefinition entsprechen.

COVID-19 ist auf mehrere Arten meldepflichtig. Die wichtigsten Wege sind:

  • Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe t IfSG ist der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig. Die Meldepflicht nach § 6 IfSG gilt vor allem für Ärztinnen und Ärzte.
  • Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 44a IfSG ist der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, meldepflichtig. Dies gilt z.B. für einen Nachweis durch eine PCR und auch für positive Schnelltests auf SARS-CoV-2, zum Beispiel Antigennachweise. Die Meldepflicht für positive Erregernachweise nach § 7 IfSG besteht für Labore, aber auch für Ärztinnen und Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.

Stand: 04.10.2023

Was sind SARS-CoV-2-Varianten?

Seit Beginn der Pandemie wurden sowohl weltweit als auch in Deutschland verschiedene SARS-CoV-2-Varianten beobachtet, darunter die sogenannten besorgniserregenden Varianten Alpha, Delta und Omikron. Diese unterscheiden sich in ihren Erregereigenschaften wie beispielsweise der Übertragbarkeit, der Virulenz oder der Suszeptibilität gegenüber der Immunantwort von genesenen oder geimpften Personen relevant vom ursprünglichen SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan (Indexvirus). Darüber hinaus stehen weitere Viruslinien aufgrund verschiedener besorgniserregender Mutationen, die beispielsweise mit einer erhöhten Übertragbarkeit, Virulenz und/oder veränderter Immunantwort assoziiert sind, unter besonderer Beobachtung. Auch in Zukunft können weitere Varianten von SARS-CoV-2 auftreten, Prognosen sind jedoch nicht möglich.

Für Informationen zu den einzelnen Varianten siehe https://www.who.int/activities/tracking-SARS-CoV-2-variants bzw. https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/variants-concern. Für Informationen zu Varianten in Deutschland siehe das Varianten-Dashboard des RKI. Molekularbiologische Details zu den Varianten sind unter SARS-CoV-2: Virologische Basisdaten und Virusvarianten abrufbar. Informationen zur internationalen Verbreitung stellt die Seite cov-lineages.org zur Verfügung.

Stand: 18.09.2023

Warum sind Genomsequenzierungen von SARS-CoV-2 weiterhin wichtig?

Von 2021 bis Mitte 2023 gab es auf Basis der Coronavirus-Surveillance-Verordnung eine umfassende, sehr sensitive Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten zur schnellen Ableitung von Maßnahmen, die die Verbreitung von besorgniserregenden Varianten in Deutschland betreffen (siehe auch "Was sind SARS-CoV-2-Varianten?"). Aktuell besteht keine Notwendigkeit mehr für dieses sehr sensitive und flächendeckende Instrument, im RKI wird jedoch weiterhin eine Surveillance der in Deutschland zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten gewährleistet: Weiterhin werden Genomsequenzierungen von SARS-CoV-2-positiven Proben im RKI durchgeführt. Diese stammen aus dem IMSSC2-Labornetzwerk, einem gemeinsamen Projekt des RKI mit Laboren in ganz Deutschland. Darüber hinaus stehen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen weitere Proben/SARS-CoV-2-Genomsequenzen zur Verfügung, sowohl aus der erregerübergreifenden virologischen Sentinelsurveillance akuter Atemwegsinfektionen des RKI, vom Nationale Referenzzentrum für Coronaviren an der Charité und der Abwassersurveillance von SARS-CoV-2.

Die Anteile der zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten sind online auf einem Dashboard abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für eine COVID-19-Erkrankung zur Verfügung?

Personen, die durch unterschiedliche Faktoren (z.B. Immunsuppression, Vorerkrankungen, fortgeschrittenes Alter, Adipositas) ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben, sollten sich in ihrer Haus- oder Facharztpraxis melden, um die Indikation zur frühzeitigen antiviralen Therapie prüfen zu lassen und diese ggf. rechtzeitig einzuleiten.

Der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB), die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut sowie verschiedene Fachgesellschaften veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Hinweise zur Therapie von COVID-19.

Stand: 18.09.2023

Was ist Long COVID?

Unter Long COVID sind gesundheitliche Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung zusammengefasst. Das RKI stellt eigene FAQ zu Long COVID zur Verfügung: www.rki.de/long-covid-faq.

Stand: 18.09.2023

Wo finde ich Informationen zur Impfung gegen COVID-19?

Die aktuelle COVID-19-Impfempfehlung der STIKO ist hier abrufbar. Informationen u.a. zur COVID-19-Impfempfehlung der STIKO, Durchführung der Impfung und Wirksamkeit sind in eigenen FAQ unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen abrufbar. Alle Daten des RKI, Aufklärungs- und Informationsmaterialien sowie Empfehlungen der STIKO sind unter www.rki.de/covid-19-impfen zu finden.

Stand: 18.09.2023

Wie werden Todesfälle erfasst, wie viele Menschen sterben in Verbindung mit COVID-19?

Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben. Auch künftig ist vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen mit schweren Verläufen und Todesfällen durch COVID-19 zu rechnen.

In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Dies wird auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigen, dass 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben waren (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

Stand: 18.09.2023

Wo gibt es vertrauenswürdige Informationen für die breite Öffentlichkeit?

Ausführliche Informationen zur COVID-19 für Bürgerinnen und Bürger sind im Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de/covid-19 oder bei der BZgA abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Surveillance akuter Atemwegserkrankungen

Stand: 21.2.2024

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?

Wie jedes Jahr sind die Bedingungen in der kalten Jahreszeit für die Übertragung von Atemwegserregern wie SARS-CoV-2, Influenzaviren und RSV besser als im Sommer. Daher steigt die Zahl der Atemwegserkrankungen derzeit wieder an.

Deshalb sollten in den kommenden Wochen und Monaten die folgenden Hinweise zum Infektionsschutz beachtet werden:

  • Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
  • Während dieser Zeit sollte der direkte Kontakt zu Personen, insbesondere solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, möglichst vermieden werden.
  • Wenn die Symptomatik sich verschlechtert, sich nicht verbessert oder man einer Risikogruppe mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf angehört, sollte man die Hausarztpraxis konsultieren.
  • In der Praxis kann nach ärztlicher Beurteilung ein Test auf Atemwegserreger erfolgen.
  • Wenn Schnelltests zu Hause angewendet werden, ist zu beachten, dass ein negatives Schnelltestergebnis nicht unbedingt eine Infektion ausschließt.
    Ein positives Ergebnis gibt aber einen guten Hinweis zum weiteren Vorgehen und sollte je nach eigenem Gesundheitszustand (Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) und Kontakt zu Personen einer Risikogruppe entsprechend abgewogen werden.
  • Die Übertragungswahrscheinlichkeit von Atemwegserregern kann in geschlossenen Räumen durch ein entsprechendes Verhalten reduziert werden, dazu gehört auch regelmäßiges Lüften (Stoßlüften). Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten eine Maske zum Fremdschutz tragen. Das ist besonders wichtig, wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt.
  • Ein korrekt getragener Mund-Nase-Schutz/eine Maske kann in Phasen mit starker Viruszirkulation (Grippewelle, COVID-19-Welle, RSV-Erkrankungswelle) in Innenräumen ein zusätzlicher Schutz vor Infektion sein. Insbesondere Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten diese Möglichkeit zum Selbstschutz in Betracht ziehen.
  • Wichtig: Die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken sollten gemäß den Empfehlungen der STIKO aktuell sein.

Stand: 27.10.2023

Was ist der Unterschied zwischen einer Erkältung, COVID-19 und einer Influenza-Erkrankung (Grippe)?

Akute Atemwegsinfektionen werden oft durch unterschiedliche Viren ausgelöst, die anfänglich ähnliche Symptome hervorrufen, aber sehr unterschiedlich verlaufen können.

"Erkältungen", also in der Regel mild verlaufende Atemwegsinfektionen, werden von mehr als 30 verschiedenen Erregern (z.B. Rhino- und humane saisonale Coronaviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) oder Parainfluenzaviren) hervorgerufen. Zu den Symptomen zählen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, seltener auch erhöhte Temperatur oder Fieber. Die Symptome sind Ausdruck der Infektion und damit Reizung oder Schädigung der Atemwegsschleimhäute durch die Viren und der einsetzenden Immunabwehr des Körpers. Sie sind daher nicht sehr spezifisch für bestimmte Atemwegsviren. In Einzelfällen, etwa bei immunsupprimierten Menschen und Kleinkindern, kann jedoch auch eine Infektion mit "Erkältungsviren" zu schweren Komplikationen führen. Gegen die meisten als Erkältungsviren zusammengefassten Erreger gibt es keine Impfung; seit 2023 ist eine Impfung gegen RSV zugelassen. Eine Erkältung wird oft als "grippaler Infekt" bezeichnet, hat mit der echten Grippe (Influenza) jedoch nichts zu tun.

Eine Influenza-Erkrankung (Grippe) wird durch Influenzaviren ausgelöst. Sie kann ganz typisch beginnen mit plötzlich einsetzendem Fieber und deutlichem Krank­heits­ge­fühl, verbunden mit Muskel- und/oder Kopf­schmer­zen und nachfolgendem, trockenen Husten. Sie kann aber auch weniger typisch und ohne Fieber verlaufen und ist dann nicht unterscheidbar vom Krankheitsbild der oben beschriebenen "Erkältungsviren". Jedoch kann vor allem bei älteren, chronisch kranken oder immunsupprimierten Menschen ein scheinbar milder Beginn trotzdem später zu Komplikationen wie beispielsweise einer Lungenentzündung führen und auch tödlich verlaufen. Starke Symptome wie hohes Fieber und schweres Krankheitsgefühl zu Beginn der Erkrankung sind Reaktionen eines aktiven Immunsystems auf die Infektion, sie sind keine guten Hinweise, ob sich die Krankheit im weiteren Verlauf verschlimmert oder nicht oder das Risiko für nachfolgende Komplikationen erhöht ist. Gegen die Grippe kann man sich impfen lassen (siehe FAQ zur Grippeschutzimpfung). Im Erkrankungsfall stehen spezifische antivirale Arzneimittel für die Therapie zur Verfügung.

Bei COVID-19 können wie bei der Grippe anfänglich unterschiedliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auftreten, die Erkrankungen können ebenfalls unterschiedlich schwer verlaufen. Insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu sehr schweren Verläufen führen. Bei Menschen jeden Alters sind nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 auch Langzeitfolgen ("Long COVID") möglich. Impfstoffe (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung) und antivirale Therapien gegen SARS-CoV-2 sind verfügbar.

Es ist nicht möglich, Influenza, COVID-19 und eine Erkältung nur anhand der Symptome zu unterscheiden. Für Ärztinnen und Ärzte ist es daher auch wichtig, zu wissen, welche Viren gerade in der Bevölkerung zirkulieren. Mitten in einer Grippewelle, wenn große Teile der Bevölkerung gleichzeitig erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient an Grippe erkrankt ist, auch bei milder Symptomatik hoch. Das Gleiche gilt auch für COVID-19, wenn in der Bevölkerung viel SARS-CoV-2 zirkuliert. Informationen zu zirkulierenden Atemwegsviren sind auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) des RKI abrufbar und eine Einordnung und Bewertung wird ganzjährig im ARE-Wochenbericht des RKI publiziert. Für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe wird bei akuter Atemwegssymptomatik eine Labordiagnostik für SARS-CoV-2 und Influenzaviren empfohlen. Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Stand: 18.09.2023

Wann zirkulieren Atemwegserreger besonders stark, und welchen Einfluss hatte die COVID-19-Pandemie?

Generell verbreiten sich Viren, die akute Atemwegserkrankungen auslösen, in der kälteren Jahreszeit besser, u.a. weil man mehr Zeit mit Menschen in Innenräumen verbringt. Innenräume werden aufgrund der niedrigeren Außentemperaturen häufig nicht so gründlich gelüftet und Atemwegserreger können sich in der Raumluft bei Aufenthalt von infektiösen Personen dort anreichern. In Innenräumen ist dann die Übertragungswahrscheinlichkeit deutlich höher. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die geringere Luftfeuchtigkeit oder die trockeneren (und damit anfälligeren) Schleimhäute der Menschen und eine generell schlechtere Immunabwehr im Spätwinter als im Sommer. Abgesehen von saisonal-bedingt erhöhter Aktivität können Influenzaviren, SARS-CoV-2 und andere Erreger akuter Atemwegserkrankungen aber das ganze Jahr in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Im Sommer und im Herbst dominieren aber meist typische Erreger von Erkältungen wie Rhinoviren oder Enteroviren („Sommergrippe“) das Geschehen bei akuten Atemwegsinfektionen.

Die jährliche (saisonale) Grippewelle etwa hat in den vorpandemischen Jahren meist im Januar begonnen und drei bis vier Monate gedauert. Während der COVID-19-Pandemie und den ergriffenen Maßnahmen fiel die Grippewelle 2020/21 und 2021/22 aus, auch die Aktivität anderer Atemwegserreger (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) war deutlich reduziert. In der Saison 2022/23, nach Rücknahme vieler Maßnahmen, lag die ARE-Aktivität bereits im frühen Herbst auf einem hohen Niveau, zunächst verursacht durch SARS-CoV-2. Im Oktober 2022 begann dann eine starke RSV-Welle, gefolgt von einer sehr frühen, ebenfalls starken ersten Grippewelle (verursacht durch Influenza A(H3N2)-Viren), die ihren Höhepunkt bereits Mitte Dezember 2022 hatte und einer leichteren zweiten Grippewelle (verursacht durch Influenza-B-Viren) ab Februar 2023. Insgesamt war in der Saison 2022/23 die ARE-Aktivität durch die Ko-Zirkulation verschiedener Erreger deutlich höher als in den vorpandemischen Saisons und hielt auch über das Frühjahr 2023 hinaus an.

Auch SARS-CoV-2 hat bislang insbesondere im Herbst und Winter starke Erkrankungswellen verursacht. Deshalb ist auch künftig mit einem Anstieg der Fallzahlen in diesen Jahreszeiten zu rechnen. Allerdings war es durch die Rücknahme von Maßnahmen und neu auftretende Sublinien der Omikronvariante auch im Sommer 2022 zu einer hohen Zahl an Infektionen gekommen.

Stand: 18.09.2023

Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland?

Das RKI veröffentlicht jeden Mittwoch einen Wochenbericht zur aktuellen Situation akuter respiratorischer Erkrankungen durch Influenzaviren, SARS-CoV-2, RSV, Rhinoviren und verschiedene andere Erkältungserreger (ARE-Wochenbericht) auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) https://influenza.rki.de. Dort sind unter dem Menüpunkt "Diagramme" die Informationen zu Ergebnissen der virologischen Sentinelsurveillance mit Virusnachweisen und Positivenraten verfügbar – beides wird täglich aktualisiert (siehe auch "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?“, ARE-Dashboard). Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls die Daten zu COVID-19, Influenza und RSV-Infektionen und allgemeine Indikatoren zum Infektionsgeschehen, Krankheitsschwere und Belastung des Gesundheitssystems auf einem Dashboard dargestellt. Über die internationale Situation informieren die WHO und das ECDC.

Stand: 21.02.2024

Was ist die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)?

Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) ist ein Netzwerk von rund 700 Haus- und Kinderarztpraxen, in denen die Ärztinnen und Ärzte zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung versorgen. Sie teilen dem Robert Koch-Institut das ganze Jahr über freiwillig und ehrenamtlich wöchentlich die Zahl der Erstkonsultationen akuter Atemwegserkrankungen in ihrer Praxis mit. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten im RKI die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung –  für Influenza, COVID-19 und durch andere Atemwegserreger verursachte Infektionen. Diese so genannten „AGI-Sentinelpraxen“ bilden das Rückgrat der ARE-Surveillance für den ambulanten Bereich in Deutschland. Interessierte Praxen sind herzlich willkommen, sich zu beteiligen (Informationen dazu unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Sentinel/ARE-Praxis-Sentinel/Sentinelpraxis-werden.html). Auch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut beteiligt sich mit der virologischen Surveillance an der Arbeitsgemeinschaft Influenza, indem es u.a. Patienten-Nasenabstriche, die jede Woche von rund 150 AGI-Arztpraxen eingesandt werden, auf Erreger analysiert.

Siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?"

Stand: 18.09.2023

Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?

Für die Einschätzung der Aktivität akuter Atemwegsinfektionen (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) sind mehrere Datenquellen erforderlich, die zusammen bewertet werden müssen. Die aktuellen Daten werden in den ARE-Wochenberichten des RKI veröffentlicht. Einige Datenquellen werden täglich aktualisiert (unter dem Menüpunkt Diagramme).

Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz: Nachweise von Influenzaviren, SARS-CoV-2 und (seit Ende Juli 2023) RSV sind meldepflichtig gemäß Infektionsschutzgesetz, d.h. Labore müssen einen Nachweis jeweils an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Informationen zum Patienten, der an einer dieser meldepflichtigen Atemwegsinfektionen erkrankt ist, und übermittelt die Daten dann an die jeweilige Landesgesundheitsbehörde. Von dort gehen die Daten an das Robert Koch-Institut. Nicht jede oder jeder, der Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, geht in eine Arztpraxis und dort wird auch nicht jede/jeder ARE-Patientin getestet. Üblicherweise nehmen Ärztinnen und Ärzte nur bei einem Teil der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen ab und lassen sie in einem Labor testen, wobei davon auszugehen ist, dass seit der COVID-19-Pandemie vermehrt getestet wird. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten aus dem Meldesystem deshalb nur bedingt geeignet, weil sie sehr von der Testhäufigkeit und den Empfehlungen zur Diagnostik auf den jeweiligen Erreger abhängen. Die Informationen in den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz sind essentiell für die Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene und enthalten wichtige Einzelfall-Informationen, zum Beispiel zum Krankheitsverlauf und Impfstatus für eine weitergehende Bewertung auf nationaler Ebene. Auch von Influenza- oder COVID-19-Ausbrüchen mit mehreren Erkrankten, zum Beispiel in Altersheimen oder in Krankenhäusern, erfahren die Gesundheitsämter durch die Meldungen und können dann bei der Eindämmung des Ausbruchs unterstützen.

Krankheitslast/ARE-Aktivität: Um die Krankheitslast auf Bevölkerungsebene zu bestimmen, übermitteln mehrere Hundert Haus- und Kinderarztpraxen dem Robert Koch-Institut wöchentlich die Zahl der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen – fachliche Bezeichnung: akute respiratorische Erkrankungen, ARE – und als Bezugsgröße die Zahl aller Patienten, die in der jeweiligen Woche die Praxis aufgesucht haben. Damit kann die Krankheitslast durch ARE bestimmt werden (ARE-Aktivität).

ARE-Konsultationsinzidenz: Die beste Messgröße für die ARE-Aktivität im ambulanten Bereich ist die ARE-Konsultationsinzidenz, also die aufgrund der Meldung der Sentinelpraxen auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnete Zahl der Arztbesuche wegen ARE pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Altersgruppe pro Woche. Die Sentinel-Ärztinnen und -Ärzte berichten außerdem über die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeiten (oder Pflegebedürftigkeit) aufgrund einer ARE-Diagnose.

Onlineportal GrippeWeb/ARE-Inzidenz: Seit 2011 fragt das RKI über ein Onlineportal die Bevölkerung in ganz Deutschland direkt nach akuten Atemwegserkrankungen, einschließlich grippeähnlichen Symptomen mit Fieber (GrippeWeb, https://grippeweb.bund.de). Je mehr Teilnehmende sich registrieren und die wöchentliche Frage nach einer akuten Atemwegserkrankung beantworten, umso zuverlässiger kann der saisonale Verlauf von Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und grippeähnlichen Erkrankungen im Besonderen verfolgt werden. Zudem helfen die Daten, den Anteil der Erkrankten abzuschätzen, die einen Arzt aufsuchen. Die Daten werden wöchentlich veröffentlicht. Die ARE-Inzidenz bei GrippeWeb misst die ARE-Aktivität sogar noch direkter als die ARE-Konsultationsinzidenz, weil sie unabhängig ist vom Konsultationsverhalten in den verschiedenen Altersgruppen. 

Virologische Surveillance: Das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut nimmt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Influenza die Aufgabe der virologischen Surveillance wahr. Etwa 150 Sentinelpraxen senden dem Referenzzentrum überwiegend Nasenabstriche von Patientinnen und Patienten mit typischen Atemwegssymptomen. Das NRZ untersucht die Proben mittels PCR auf eine breite Palette der häufigsten viralen Atemwegserreger. Es ermittelt die Anteile verschiedener Atemwegserreger (darunter Influenzaviren, SARS-CoV-2, RS-Viren, Rhinoviren und humane saisonale Coronaviren) in den Proben. Auch das Erbgut von Viren wird untersucht – so wird zum Beispiel überwacht, wie sich diese Viren genetisch verändern und wie gut Impfstoffe zu den zirkulierenden Viren passen.

Krankenhaussurveillance ICOSARI: Seit 2015 werden am RKI zur Bewertung der Grippewelle und anderer schwer verlaufender akuter Atemwegserkrankungen (seit 2020 auch SARS-CoV-2) zusätzlich Informationen aus inzwischen rund 70 Sentinelkrankenhäusern ausgewertet und in den ARE-Wochenberichten veröffentlicht. Genutzt werden dabei Diagnosen von Patienten mit schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) im allgemeinen und Diagnosen zu Grippe, COVID-19, und RSV-Infektionen der Atemwege im Besonderen. Die Daten aus den Sentinelkrankenhäusern bilden die Situation und aktuelle Entwicklung schwerer akuter Atemwegserkrankungen bundesweit sehr gut ab. Die Surveillanceergebnisse werden wöchentlich an das ECDC und an die WHO übermittelt.

Abwassersurveillance: Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance bezeichnet. Das RKI führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt das Vorhaben AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) durch, das neben der Überwachung der SARS-CoV-2-Viruslast im Abwasser auch die Ausweitung auf andere Erreger oder Krankheitsindikatoren anstrebt.

Stand: 18.09.2023

Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?

Bei einer akuten Atemwegserkrankung, der eine Influenza oder COVID-19 zugrunde liegen könnte, sollten vor allem folgende Personengruppen frühzeitig und unabhängig vom Impfstatus eine Ärztin oder einen Arzt ansprechen:

  • Betroffene, die über 60 Jahre oder unter zwei Jahren sind;
  • Chronisch Kranke jeden Alters und Schwangere;
  • Alle, bei denen sich die Symptomatik nicht innerhalb weniger Tage bessert oder sogar nach Besserung wieder verschlechtert.

Idealerweise sollte die Praxis vorher informiert werden. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein. Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten, wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt, eine Maske zum Fremdschutz tragen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden. Allgemeine Verhaltenshinweise sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 18.09.2023

Ist beim Karnevalfeiern das ARE-Risiko erhöht?

Generell kann jeder enge persönliche Kontakt mit einem Erkrankten (selbst bei leichter Symptomatik) zu einer Infektion mit Influenzaviren, SARS-CoV-2 oder anderen Atemwegserregern führen, ob beim Karneval, bei anderen Großveranstaltungen oder dort, wo Menschen in geschlossenen Räumen beisammen sind, sprechen, singen und feiern. Beherzigen sollte man immer - nicht nur im Karneval - die üblichen Empfehlungen zum Infektionsschutz, über die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de informiert. Menschen mit Grundkrankheiten, Schwangere und über 60 Jahre alte Personen sollten bei Bedarf mit ihrem Arzt sprechen, sie sollten auf jeden Fall entsprechend der STIKO-Empfehlungen geimpft sein. Für die Einschätzung der Gesundheitssituation vor Ort und die Bewertung etwaiger Gesundheitsrisiken bei Veranstaltungen sind die Gesundheitsämter zuständig.

Stand: 18.09.2023

Wo sind spezifische Informationen zu Influenza, COVID-19 und RSV zu finden?

Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Informationen für die Allgemeinbevölkerung sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 18.09.2023

Stand: 21.02.2024

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