Empfehlungen für die Wieder­zulassung zu Gemein­schafts­einrichtungen gemäß § 34 IfSG

Stand:  09.03.2023

Das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt auf der Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Infektionskrankheiten finden sich in anderen RKI-Publikationen, z.B. den RKI-Ratgebern (rki-ratgeber-node).