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Informationen für Antragsteller

Hinweise zur Antragstellung

Es wird darum gebeten, bei der Vorbereitung der für die Antragstellung nach dem StZG notwendigen Unterlagen die Hinweise zur Antragstellung zu beachten, die als pdf-file heruntergeladen werden können. Den Hinweisen können auch einige Erläuterungen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach dem StZG entnommen werden.

Hinweise zur Antragstellung

Übersicht über hES-Zell-Linien

Stammzellgesetz (StZG)

Hier finden Sie den Text des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28.6.2002 (BGBl I S .2277), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die

Zulassungsstelle für Anträge nach dem Stammzellgesetz
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Peter Löser

Stand: 09.11.2021

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