Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gesetzliche Grundlagen zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland

Stammzellgesetz

Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28.6.2002 (BGBl I S .2277), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.

Eine nicht autorisierte englische Übersetzung des ursprünglichen Stammzellgesetzes vom 28.06.2002 unter Berücksichtigung der Änderungen des Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes vom 14.08.2008 finden Sie hier.

Embryonenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13.12.1990 (BGBl I 1990 S. 2746), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) vom 21. November 2011 (BGBl. I S. 2228) geändert worden ist.

Eine englische Übersetzung des Embryonenschutzgesetzes vom 13.12.1990 finden Sie hier.

Stand: 26.10.2021

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.