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GBE-Glossar

Das methodische Glossar bietet Ihnen Erklärungen zu Begriffen und Definitionen aus der Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung.

ICD

International Classification of Diseases ist eine internationale Klassifikation für Krankheiten und Todesursachen.

  • ICD9 = Internationale Klassifikation der Krankheiten, 9. Revision
  • ICD 10 = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und gesundheitsbezogenen Probleme, 10. Revision
  • Für die Erforschung der Morbidität und Mortalität sind international einheitliche Systematiken zur Erfassung und Klassifizierung von Krankheiten und Todesursachen unerlässlich. Das Ziel der Klassifikation ist zum einen die Identifizierung eines spezifischen Krankheitsfalls (bzw. Sterbefalls) und zum anderen die Klassifizierung einer Menge von Fällen des Krankseins (bzw. Sterbens).
  • Nachdem für die Todesursachen bereits 1893 eine internationale Klassifikation entwickelt wurde, hat die WHO (Weltgesundheitsorganisation) diese Systematik bei der 6. Revision 1948 auf Krankheiten und Verletzungen ausgedehnt. In den etwa alle 10 Jahre erfolgenden Revisionen werden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die aufgrund des Fortschritts in der Medizin notwendig geworden sind. Die 9. Revision gilt seit 1979, die 10. Revision seit 1993. Die ICD 10 wird in der Bundesrepublik Deutschland ab 1995/96 schrittweise eingeführt.
  • Weitere Klassifikationen sind z.B. ICIDH Internationale Klassifkation der Schädigungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen ICPM Klassifikation der Prozeduren in der Medizin RVC Klassifkation der "Reasons for visits and complaints"

ICD 10

Die ICD 10 -  (Internationale Klassifikation der Krankheiten und Todesursachen, 10. Revision) enthält 21 Klassen.

  • I: A00 - B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
  • II: C00 - D48 Neubildungen
  • III: D50 - D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
  • IV: E00 - E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
  • V: F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen
  • VI: G00 - G99 Krankheiten des Nervensystems
  • VII: H00 - H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
  • VIII: H60 - H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
  • IX: I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems
  • X: J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems
  • XI: K00 - K99 Krankheiten des Verdauungssystems
  • XII: L00 - L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut
  • XIII: M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
  • XIV: N00 - N99 Krankheiten des Urogenitalsystems
  • XV: O00 - O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • XVI: P00 - P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
  • XVII: Q00 - Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
  • XVIII: R00 - R99 Symptome und abnorme klinische Laborbefunde, die andernorts nicht klassifiziert sind
  • XIX: S00 - T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
  • XX: V01 - Y98 Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität
  • XXI: Z00 - Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

Inanspruchnahme

(engl. utilization) ist die Nutzung bzw. eben das "in Anspruch Nehmen" des Leistungsangebotes des Gesundheitsversorgungssystems durch Personen aus der Bevölkerung. Die versicherungsrechtliche Voraussetzung dazu ist der Leistungsanspruch des/der Inanspruchnehmenden. Die Inanspruchnahme ist in der Regel eine individuelle und freiwillige Entscheidung. Inanspruchnahme bedeutet nicht immer Behandlung. (z.B. Gutachten, Attest). Das Inanspruchnahmeverhalten wird durch vielfältige Umstände beeinflusst.(z.B.: Krankheitsbild, Einstellung des/der Betroffenen, Leidensdruck, (auch soziales) Allgemeinbefinden, Erreichbarkeit von Einrichtungen, Wissen über und Erfahrungen mit Krankheit und Versorgungssystem, Betreuungsangebot, usw.). Daraus resultiert, dass Erkrankte/Betroffene, Inanspruchnehmende, Betreuungsbedürftige und Behandelte u.U. sehr verschiedene Gesamtheiten sind. Von Veränderungen der Inanspruchnahme kann nur bedingt auf die Veränderung der Morbidität geschlossen werden. Gesundheits- und versorgungspolitisch wichtig sind Kenntnisse über die Mengen von Betreuungsbedürftigen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist Inanspruchnahme der Verbrauch von Leistungen des Gesundheitsversorgungssystems.

Indikation

Grund für die Durchführung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlungsmaßnahme

Indikator der GBE

epidemiologische (oder auch demografische) Maßzahl, bzw. eine die Maßzahl nach Gliederungsmerkmalen differenzierende Tabelle/Matrix, die Auskunft über die Quantität eines Gesundheitsproblems bzw. dessen Hintergründe oder Konsequenzen geben kann/soll und im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) in einen interpretativen Zusammenhang gestellt wird. Dabei kann derselbe Indikator für mehrere inhaltlich u. U. sehr verschiedene Aussagen herangezogen werden. Die Aussagen wiederum stützen sich oft auf mehrere dann in einer Gesamtschau zu wertende Indikatoren, wobei auch die Zusammenhänge zwischen den Indikatoren zu berücksichtigen sind. Die Realisierung der (zunächst oft) theoretischen Maßzahlen erfolgt mittels geeigneter Datenquellen der GBE.

Inzidenz

(engl. incidence), auch Zugang, ist neben der Prävalenz (Bestand) ein Hauptaspekt der Beschreibung und Analyse der Verbreitung von Krankheiten/Gesundheitsproblemen. Die Inzidenz beschreibt Mengen von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen (Prävalenz). Damit ist sie wesentlich für die Betrachtung und Bewertung von Risiken (s. Risiko) in einer Bevölkerung. Zur Beschreibung der Inzidenz gibt es eine Reihe von epidemiologischen Maßzahlen (s. epidemiologische Maßzahlen), die Inzidenzmaße.

Inzidenzdichte

(Force of Morbidity) beschreibt die Erkrankungsintensität in einer Bevölkerung.

Siehe auch Inzidenzmaße

Inzidenzfälle

Als Inzidenzfälle (engl. incidence cases) werden die Ereignisse gezählt, dass Personen in einem bestimmten Zeitraum in einer Bevölkerung vom Zustand gesund (bzw. von einer bestimmten Krankheit/Störung/Gesundheitsproblem nicht betroffen) in den Zustand krank (bzw. betroffen) wechseln. Man spricht auch von Zugängen. Bei wiederholbaren Krankheiten wird auch jeder Wiedererkrankungsfall gezählt.

Inzidenzmaße

sind epidemiologische Maßzahlen zur Beschreibung der Inzidenz.

Die Inzidenzrate errechnet sich als Qoutient aus den Inzidenzfällen eines Zeitraumes dividiert durch die mittlere Anzahl der betrachteten Bevölkerung in diesem Zeitraum. Mittels Standardisierung kann eine standardisierte Inzidenzrate (z.B. engl. age-adjusted incidence rate) berechnet werden.

Die kumulative Inzidenz (engl. cumulative incidence rate, risk) ist ein personenbezogenes Risikomaß und drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass eine Person in einem Zeitraum erkrankt bzw. von dem betrachteten Problem betroffen wird. Sie wird vor allem in Längsschnittstudien verwendet und wird als Quotient aus der Anzahl der (im betrachteten Zeitraum) erkrankten Personen und dem Anfangsbestand (gesunder) Personen errechnet.

Die Inzidenzdichte (auch Force of Morbidity) ist ein Maß für die Intensität bzw. "Geschwindigkeit" des Erkrankungsgeschehens. In allgemeinster Form bezieht sie die Anzahl der Inzidenzfälle auf die (gesunde) Personenzeit unter Risiko der betrachteten Bevölkerung im betrachteten Zeitraum. Der Quotient aus der Anzahl der Inzidenzfälle geteilt durch die Personenzeit unter Risiko ergibt eine durchschnittliche Inzidenzdichte , in der mathematischen Form der 1. Abteilung der Anzahl der Inzidenzfälle nach der Personenzeit unter Risiko erhält man eine "echte" Dichte (engl. instantaneous incidence density).

In Analogie zur Inzidenz gibt es für die Genesung (Rekurrenz) die Rekurrenzrate bzw. die Rekurrenzdichte, die den Prozess der Rückkehr der Erkrankten aus der Menge der Erkrankten in die (gesunde) Bevökerung unter Risiko beschreibt.

Inzidenzrate

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