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Begutachtungsverfahren (Peer Review)

Das Journal of Health Monitoring (JoHM) wird im Rahmen der Gesund­heits­bericht­erstattung des Bundes vom Robert Koch-Institut herausgegeben. Das JoHM publiziert überwiegend eingeladene Beiträge. Die Publikation nicht eingeladener Beiträge ist in Einzelfällen möglich, wenn die Themen­vorschläge vor Einreichung mit der Redaktion abgestimmt wurden. Unaufgefordert eingereichte Manuskripte werden nicht angenommen.

Das JoHM orientiert sich an den Recommendations for the Conduct, Reporting, Editing, and Publication of Scholarly Work in Medical Journals des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) und an den Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing, einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen Committee on Publication Ethics (COPE), Directory of Open Access Journals (DOAJ), World Association of Medical Editors (WAME) und Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA). Autorinnen und Autoren, Gutachterinnen und Gutachter sowie die Redaktion des JoHM sollten ihre Arbeit an den ethischen Vorgaben ausrichten, die in der Publikationsethik des JoHM dargelegt werden. Alle Personen, die am Begutachtungs­prozess beteiligt sind, sollten sich mögliche Interessen­konflikte bei der Ausübung ihrer Rolle bewusst machen.

Da zu jeder akademischen Arbeit eine unvorein­genommene, unabhängige und kritische Bewertung gehört, gilt die Begutachtung im Peer-Review-Verfahren als wichtiger Bestandteil des wissenschaftlichen Prozesses. Das JoHM gibt eingereichte Manuskripte (mit Ausnahme von Editorials und Abstracts) an unabhängige Expertinnen und Experten des jeweiligen Fachgebiets zur Begutachtung weiter. Weit überwiegend werden externe Gutachterinnen und Gutachter herangezogen, nur in Einzelfällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts. Mitglieder der Redaktion können nicht gutachterlich tätig werden. Die Entscheidung über die Annahme zur Veröffentlichung oder Ablehnung des Beitrages erfolgt erst nach dem Peer Review.

Zunächst prüft und entscheidet die Redaktion, ob ein eingereichtes Manuskript der Zielsetzung der Zeitschrift entspricht und die Beitragsinhalte die neutrale Position des Robert Koch-Instituts als Bundesbehörde wahren. Wenn Mitglieder der Redaktion des JoHM selbst als Autorinnen oder Autoren von Beiträgen tätig werden, werden sie an dieser Entscheidung nicht beteiligt und andere Mitglieder der Redaktion übernehmen sämtliche redaktionellen Aufgaben für den entsprechenden Beitrag.

Sofern das Manuskript für die weitere Begutachtung und Bearbeitung angenommen wird, durchläuft der Beitrag ein Peer Review zur kritischen Evaluation und Qualitätskontrolle. Das Verfahren wird doppeltseitig verblindet durchgeführt, das heißt, es erfolgt eine wechselseitige Anonymisierung der Autorinnen und Autoren sowie der Gutachterinnen und Gutachter.

Mit der Einreichung des Beitrags werden die Autorinnen und Autoren gebeten, mindestens drei Gutachterinnen und Gutachter mit Expertise im jeweiligen Forschungsbereich zu nennen. Die Redaktion wählt für jeden Beitrag zwei Gutachterinnen und Gutachter aus. Dabei kann die Redaktion die Vorschläge der Autorinnen und Autoren berücksichtigen, ist aber nicht an diese gebunden. Gutachterinnen und Gutachter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, die Manuskripte mit den dazugehörigen Materialien und darin enthaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Gutachterinnen und Gutachter, bei denen Interessenkonflikte bestehen, sollten die Begutachtung ablehnen.

Die Bewertung des anonymisierten Manuskripts durch die Gutachterinnen und Gutachter erfolgt anhand eines teilstandardisierten Fragebogens: Neben einer Einschätzung der Public-Health-Relevanz des Beitrags erfolgt sowohl eine Bewertung der wissenschaftlichen Qualität (Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands, Nach­vollzieh­barkeit der Argumentation, Anwendung geeigneter empirischer Methoden, Verwendung einschlägiger Literaturquellen) als auch der formalen Aspekte des Beitrags (Sprache, Ergebnisdarstellung). Abschließend empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter die Annahme (ggf. unter Maßgabe von Änderungen) oder Ablehnung des Manuskripts. Bei Änderungs­vorschlägen besteht die Möglichkeit, die Wieder­vorlage des überarbeiteten Manuskripts anzufordern.

Vor dem Hintergrund des Peer Reviews entscheidet die Redaktion über die Annahme zur Veröffent­lichung oder Ablehnung des Beitrags.

Autorinnen und Autoren haben das Recht, gegen redaktionelle Entscheidungen Einspruch zu erheben. Die Begründung für den Einspruch sollte schriftlich an die Redaktion des Journal of Health Monitoring unter healthmonitoring@rki.de gerichtet werden. Ein etwaiger Austausch zwischen Autorinnen und Autoren und Gutachterinnen und Gutachtern wird durch die Redaktion vermittelt. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Redaktion ein Schiedsgutachten einholen. Ein Schiedsgutachten kann ebenfalls beauftragt werden, wenn ein Review die Annahme und der andere Review die Ablehnung des Beitrags empfiehlt. Redaktionelle Entscheidungen nach einem Einspruchsverfahren sind endgültig.

Stand: 16.03.2022

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