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Stellungnahme zu von extern veröffentlichten Datensätzen mit RKI-Krisenstabsprotokollen, 2020-2023 (23.7.2024)

Am 30.05.2024 hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Protokolle seines COVID-19-Krisenstabs von Januar 2020 bis April 2021 weitestgehend ungeschwärzt auf der Internetseite zur Verfügung gestellt: www.rki.de/covid-19-krisenstabsprotokolle. In dieser veröffentlichten Fassung sind nur noch personenbezogene Daten nach § 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nach § 6 IFG geschwärzt. Zuvor wurden die Protokolle noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen, und in diesem Zusammenhang auch Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.

Zeitgleich hat das RKI angekündigt, die Protokolle von Mai 2021 bis Juli 2023, dem Ende der Krisenstabs-Sitzungen, nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich zu veröffentlichen.

Seit dem 23.07.2024 wird u.a. der angeblich „komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023, ungeschwärzt“ von externer Stelle zum Download angeboten. Das RKI hat die Datensätze weder geprüft noch verifiziert. Soweit in diesen Datensätzen personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt werden, missbilligt das RKI dies ausdrücklich.

Das RKI plant weiterhin, die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Krisenstabs-Sitzungen im Juli 2023 so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Auch diese wird das RKI weitestgehend ohne Schwärzungen zur Verfügung stellen, soweit dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte aller Beteiligten nach dem IFG zulässig ist. Hier laufen derzeit die vorgeschriebenen Drittbeteiligungen.

Stand: 23.07.2024

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