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Archiv: COVID-19: Grundlagen für die Risikoeinschätzung des RKI

Änderung gegenüber der Version vom 29.7.2020: Referenz 6 „Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ wurde entfernt. Text ansonsten unverändert seit 29.7.2020 (letzte Überprüfung auf Aktualität: 19.5.2022; online bis 14.6.2023 und erneut seit 25.3.2024)

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Die Risikobewertung wird durch den RKI-Krisenstab formuliert und situativ adaptiert. Die aktuelle Risikoeinschätzung ist abrufbar unter: www.rki.de/covid-19-risikobewertung.

Die Risikoeinschätzung ist die Beschreibung und Einschätzung der Situation für die Bevölkerung in Deutschland. Sie bezieht sich nicht auf die Gesundheit einzelner Individuen oder spezieller Gruppen in der Population und nimmt auch keine Vorhersagen für die Zukunft vor. Stattdessen beschreibt sie die aktuelle Situation für die Gesamtbevölkerung.

In die Risikobewertung gehen ein

  • der jeweils verfügbare aktuelle Kenntnisstand zur internationalen Situation,
  • die aktuelle epidemiologische Lage in Deutschland,
  • die Verfügbarkeit von Schutz- und Behandlungsmaßnahmen

Bei der Risikobewertung handelt es sich um eine deskriptive, qualitative Beschreibung. Für die verwendeten Begriffe "gering", "mäßig", "hoch" oder "sehr hoch" liegen keine quantitativen Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde. Allerdings werden die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt. Entwickelt und erprobt wurde dieser Ansatz zur Beurteilung der Schwere von saisonalen Grippewellen in Deutschland. Dies erlaubt, das COVID-19-Geschehen ins Verhältnis zu der Erfahrung mit anderen epidemisch bedeutsamen Lagen setzen zu können (Ref. 1, 2).

Zu beachten ist, dass die Risikowahrnehmung in der Bevölkerung nicht in die Risikobewertung des RKI einfließt.
Aktuell werden u.a. folgende verfügbare Informationen für die Risikobewertung herangezogen:

  • Übertragbarkeit: Fallzahlen und Trends zu gemeldeten Fällen gemäß Infektionsschutzgesetz in Deutschland und in anderen Ländern (siehe Fallzahlen sowie tägliche Situationsberichte des RKI, Ref. 3, 4)
  • Schwereprofil: Anteil schwerer, klinisch kritischer und tödlicher Krankheitsverläufe sowie mögliche Langzeitfolgen in Deutschland und in anderen Ländern (siehe Steckbrief zu COVID-19, Ref. 5).
  • Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens in Deutschland und in anderen Ländern unter Berücksichtigung der jeweils getroffenen Maßnahmen sowie aller Möglichkeiten der Prävention und Kontrolle

Für die Bewertung werden zusätzlich zu den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz Informationen aus weiteren Surveillancesystemen genutzt (bevölkerungsbasierte Surveillance mit GrippeWeb; syndromische und virologische Surveillance der Arbeitsgemeinschaft Influenza, Krankenhaussurveillance (z.B. ICD10-Code basierte KH-Surveillance ICOSARI, DIVI-Intensivregister), laborgestützte Surveillance von Erregernachweisen, z.B. mit ARS, und zeitnahe Mortalitätssurveillancesysteme). Die Systeme beruhen auf den Daten, die für Deutschland zur Verfügung stehen, sodass Bewertungen im Verlauf differenzierter möglich sind.

Ergänzende Informationen zur Gefährdung bestimmter Gruppen in der Bevölkerung finden sich im SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit (unter Punkt 8.: Demografische Faktoren, Symptome und Krankheitsverlauf).

Referenzen:

  1. Kapitel Risikobewertung in der Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19
  2. Zugrundeliegende Prinzipien der Risikobewertung, Nationaler Pandemieplan, Teil II, Kap. 5
  3. COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit
  4. Situationsberichte des Robert Koch-Instituts zu COVID-19
  5. SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

Stand: 19.05.2022

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