Fachliche Empfehlungen zu erweiterten Infektionsschutzmaßnahmen für die Sterbebegleitung in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung und Ausnahmen von der Absonderungspflicht
Für die besondere Situation, dass auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung zur Sterbebegleitung aufsuchen möchten, kann nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts das Betreten der Einrichtung unter Einhaltung erweiterter Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ermöglicht werden. In diesen Fällen sollten die Einrichtungsleitungen und die Gesundheitsämter vor Ort die Einhaltung der folgenden Maßnahmen überwachen und sicherstellen:
- Zugang zur im Sterben liegender Person über kürzesten Weg, kein Aufenthalt außerhalb des entsprechenden Zimmers
- kein Kontakt zu anderen in der Einrichtung behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen, AHA+L mit Personal beachten
- immer FFP2-Maske (Sitz überprüfen), - besondere Vorsicht bei symptomatischen Personen
Das Robert Koch-Institut hält in dieser besonderen Situation eine Ausnahme von der Absonderungspflicht für diese auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen (d.h. der Besucherinnen und Besucher) für möglich.
nach oben