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SOP zur Probeneinsendung zur Genomsequenzierung und Datenübermittlung für die Integrierte Molekulare Surveillance der Tuberkulose (IMS-TB)

Nach Eingang der IfSG §7(1) Meldung eines kulturell-positiven TB-Falles kann das Gesundheitsamt beim primärdiagnostizierenden Labor die Sequenzierung am NRZ veranlassen:
(Die für das Gesundheitsamt relevanten Schritte sind mit Sternchen* markiert)

  1. *Das Gesundheitsamt beauftragt die Einsendung von Untersuchungsmaterial an das NRZ beim primärdiagnostizierenden Labor.
  2. Das Labor sendet das Probenmaterial und die Informationen für eine Meldung mit dem Anforderungsschein an das NRZ.
  3. Für jede Probe, die sequenziert wird, vergibt das NRZ eine Typisierungs-ID und übermittelt sie via DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt.
  4. *Im Gesundheitsamt wird die Typisierungs-ID in die Fallmeldung in das Feld "Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)" übernommen. Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt.
  5. Die Sequenzierung und Genomanalyse werden am NRZ durchgeführt.
  6. Das NRZ übermittelt die Sequenzdaten und Analyseergebnisse an das RKI.
  7. Am RKI werden die Sequenzdaten und Analyseergebnisse aus der Gesamtgenomsequenzierung und die Meldedaten nach IfSG anhand der Typisierungs-ID miteinander verknüpft.
  8. Die integrierte Analyse und Bewertung im Rahmen der IMS-TB erfolgen am RKI. In verschiedenen Ausbaustufen werden die Ergebnisse aus den Analysen den Gesundheitsämtern und Landesstellen zur Verfügung gestellt. Zunächst erfolgt eine Fokussierung auf neu erkannte Cluster und ungewöhnliche Transmissionsgeschehen. Die Rückmeldung zu Ergebnissen wird in Form und Umfang schrittweise ausgebaut. Sie wird den Möglichkeiten der automatischen Informationsweiterleitung innerhalb des Meldesystems angepasst.

Stand: 12.05.2023

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