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Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten in Deutschland

Im Zusammenhang mit Überschwemmungen stellt sich die Frage nach möglichen Infektionsgefahren. Das Risiko von Ausbrüchen von Infektionskrankheiten durch Überschwemmungen wird in der Öffentlichkeit meist überschätzt, gerade bei Überschwemmungen in Industrieländern. Grundsätzlich können aber über fäkal kontaminiertes Wasser (z.B. Überflutung von Abwassersystemen) bestimmte mit dem Stuhl ausgeschiedene Erreger übertragen werden und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. In den letzten zehn Jahren gab es bei Überschwemmungen in Deutschland keine Hinweise auf außergewöhnliche Infektionsgeschehen.

Generelle Empfehlungen

Generell empfiehlt das Robert Koch-Institut in von Überschwemmungen betroffenen Gebieten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken. Grundsätzlich können über fäkal kontaminiertes Wasser (z.B. Überflutung von Abwassersystemen oder von mit Tierfäkalien belasteten Strukturen und Flächen) bestimmte fäkal ausgeschiedene Erreger übertragen werden und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. Im Zusammenhang mit Überflutungen kann auch die Leptospirose relevant werden, deren Erreger insbesondere von Nagetieren im Urin ausgeschieden wird und über kleine Hautwunden, über Schleimhäute oder oral auf den Menschen übertragen werden kann. Nach den Erfahrungen bei früheren massiven Hochwasser-Ereignissen in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist jedoch eine allgemeine Impfung der Betroffenen gegen Hepatitis A in der Regel nicht erforderlich. Eine Hepatitis A-Impfung kann bei besonderer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln) jedoch erwogen werden. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter gibt es unabhängig von Überschwemmungsgeschehen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut für eine Hepatitis A-Impfung. Eine solche Impfung kann auch für die Einsatzhelfer sinnvoll sein. Einzelheiten sollten mit dem zuständigen Arzt (z.B. Betriebsarzt) und der örtlichen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) besprochen werden.

Hygienische Probleme ergeben sich vor allem nach dem Ende der Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminiertem Wasser haben. Kinder sollten deshalb nicht im Überschwemmungswasser baden oder spielen. Ein Kryptosporidiose-Ausbruch in Halle im Jahr 2013 hat gezeigt, dass abgetrocknete Überflutungsgebiete unter Umständen noch mehrere Monate mit Kryptosporidien kontaminiert sein können. In überschwemmten Gebieten sind auch Leptospirose-Infektionen (Ansteckung zum Beispiel über kleine Hautwunden) denkbar, jedoch sind diese Erkrankungen in Deutschland selten und der Verdünnungseffekt reduziert das Infektionsrisiko noch weiter.

Gegen die fäkal-oral übertragbaren Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln und vor allem durch die Nutzung von sauberem Trinkwasser. Es ist davon auszugehen, dass das Trinkwasser vor Ort laufend kontrolliert wird, und dass die lokalen Behörden die Bevölkerung über mögliche Probleme mit der Trinkwasserqualität aufklären. Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind, sollten nicht verzehrt werden.

Besonders problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten bei einer Überschwemmung erst nach einer Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.U. nicht geeignet ist. Grundsätzlich sollte die Bevölkerung die Hinweise und Anordnungen, z.B. Abkochgebote für Trinkwasser, des zuständigen Gesundheitsamtes befolgen. Da bei Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr erhöht ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und ggf. aktualisiert werden. Erwachsenen wird (generell unabhängig von Überschwemmungsgeschehen) eine Auffrischimpfung gegen Tetanus alle zehn Jahre empfohlen, bei einer Verletzung sollte mit dem Hausarzt (unter Berücksichtigung von der Art der Wunde und der Anzahl der Vorimpfungen) geklärt werden, ob eine sofortige Impfung notwendig ist.

Das Robert Koch-Institut rät, sich nach Überschwemmungsgeschehen bei der Reinigung von Häusern und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit möglicherweise mit Krankheitserregern verunreinigtem Wasser zu schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen.

Stand: 23.01.2024

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