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Virale hämorraghische Fieber: RKI-Aktivitäten

Bei einem konkreten Verdacht auf eine solche gefährliche übertragbare Krankheit ist es primär die Aufgabe des Gesundheitsamtes, Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung zu veranlassen. Das Gesundheitsamt bezieht situationsabhängig Landesgesundheitsbehörden, spezialisierte Zentren und weitere Experten ein. Das RKI ist in solchen Fällen Ansprechpartner für Landesbehörden und internationale Akteure wie WHO und ECDC.

Unabhängig von einzelnen (Verdachts-)Fällen bietet das RKI Spezialdiagnostik an und koordiniert ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren der Länder, den Ständigen Arbeitskreis für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen. Umfassende Rahmenkonzepte für einzelne Erkrankungen dienen der Vorbereitung auf Maßnahmen.

Das Rahmenkonzept Ebolafieber z.B. wurde erstmals 2014 aus Anlass des Ebolafieber-Ausbruchs in Westafrika erstellt unter Mitwirkung externer wissenschaftlicher Expertise und zuständiger Stellen wie Landesgesundheitsbehörden oder ABAS. Das Rahmenkonzept fasst die vorhandenen Informationen, Empfehlungen und Regelungen zum seuchenhygienischen und klinischen Management von Erkrankungen an Ebolafieber in Deutschland zusammen. Gleichzeitig werden die Rechtsvorschriften der Biostoffverordnung zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Rahmenkonzept berücksichtigt. Das Rahmenkonzept beschreibt die Abläufe, Aufgaben und Zuständigkeiten im Falle des Auftretens von Ebolafieber-Fällen in Deutschland. Das Rahmenkonzept Ebola gilt weitgehend auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit Marburgfieber.

Hinzu kommen weitere Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit, z.B. eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte für Maßnahmen bei Verdacht auf eine Infektion, oder Hinweise für Hilfskräfte, die im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung von viralen hämorrhagischen Fiebern im Ausland tätig waren. Zielgruppe des RKI ist in erster Lnie die Fachöffentlichkeit, Informationen werden vor allem auf der Internetseite und übers Epidemiologische Bulletin verbreitet, aber z.B. auch über Soziale Medien und Presseverteiler.

Die wesentlichen Infektionsgeschehen im Ausland hat das RKI kontinuierlich im Blick. Bei größeren Ausbruchsgeschehen oder wenn z.B. Hauptstädte betroffen sind, informiert das RKI die Fachöffentlichkeit, aktualisiert seine Informationen oder erstellt sie bei Bedarf neu. Zudem unterstützt das RKI in betroffenen Ländern und – schon vor Ausbruchsgeschehen – beim Aufbau von Labor- und Public-Health-Kapazitäten.

Das RKI ist auch eine Forschungseinrichtung und verfügt als einzige Bundeseinrichtung im humanmedizinischen Bereich über ein Labor der höchsten Sicherheitsstufe. RKI-Forschende veröffentlichten z.B. 2024 in der Fachzeitschrift „Nature Communications“ einen Beitrag dazu, wie Nilflughunde (ein bekanntes Tierreservoir für Marburgviren) eine Marburgvirus-Infektion in ihrem Körper in Schach halten, ohne – wie Menschen – Symptome zu entwickeln.

Als Ressortforschungseinrichtung berät das RKI auch die Politik, in erster Linie das Bundesministerium für Gesundheit und die Obersten Landesgesundheitsbehörden. Das RKI koordiniert auch einen regelmäßigen Austausch mit den für Infektionsschutz verantwortlichen Personen aus den Obersten Landesgesundheitsbehörden.

Stand: 04.10.2024

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