Einteilung von Kontaktpersonen bei Fällen von viralen hämorrhagischen Fiebern (VHF) in Deutschland
(hier: Ebola-, Krim-Kongo-, Lassa-, Marburg-Fieber)
Erstellt unter Mitwirkung von und in Abstimmung mit den Obersten und Oberen Landesgesundheitsbehörden
Die intensive Ermittlung aller Kontaktpersonen von Fällen von viralen hämorrhagischen Fiebern (VHF) in Deutschland und deren Überwachung ist von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Die Ermittlung von Kontaktpersonen muss bereits bei einem begründeten Verdachtsfall beginnen. Alle erfassten Kontaktpersonen werden nach ihrem Expositionsrisiko in eine der folgenden Kategorien eingeteilt. Personen der Kategorien I und II gelten grundsätzlich als ansteckungsverdächtig im Sinne des IfSG § 2 Nr. 7. Personen der Kategorie III gelten nicht grundsätzlich als ansteckungsverdächtig.
Hohes Expositionsrisiko (Kategorie I)
Person, die in den letzten 21 Tagen:
- einen ungeschützten direkten Kontakt (<1,5 m Abstand) mit einem an VHF Erkrankten in der gastrointestinalen Phase (symptomatisch, mit Erbrechen, Durchfall, Blutungen, bei Lassafieber zusätzlich Husten) hatte (z.B. häusliche Pflege; Krankentransport; Krankenversorgung).
- einen ungeschützten direkten Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, anderen Körperflüssigkeiten oder Geweben – einschließlich über kontaminierte Kleidung, Bettzeug, Leichentücher oder andere Gegenstände – eines an VHF Erkrankten bzw. Verstorbenen hatte (z.B. Nadelstichverletzung; Durchführung invasiver Eingriffe; ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einem von VHF genesenen Mann, dessen Samenflüssigkeit nicht getestet wurde; Reanimation; Autopsie; Einbalsamierung; Laborarbeiten; Reinigungstätigkeiten).
Diese Punkte gelten analog für Unfälle mit infizierten Labortieren.
Mittleres Expositionsrisiko (Kategorie II)
Person, die in den letzten 21 Tagen:
- einen ungeschützten direkten Kontakt (<1,5 m Abstand) mit einem an VHF Erkrankten in der frühen Phase (symptomatisch, aber ohne Erbrechen, ohne Durchfall, ohne Blutungen, bei Lassafieber zusätzlich ohne Husten) hatte (z.B. klinische Untersuchung ohne invasive Eingriffe; Krankentransport; Flugpassagiere +/- 1 Sitz um den VHF Erkrankten herum; häusliche Kontakte ohne Kontakt mit Körperflüssigkeiten).
Sehr geringes Expositionsrisiko (Kategorie III)
Person, die in den letzten 21 Tagen:
Anmerkung
Kein erkennbares Expositionsrisiko besteht bei einer Person, die:
- Kontakt zu einem an VHF Erkrankten hatte, bevor er Symptome entwickelte.
- Kontakt mit einer asymptomatischen Person hatte, die Kontakt zu einem an VHF Erkrankten hatte.
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