Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Einteilung von Kontakt­personen bei Fällen von viralen hämor­rha­gischen Fiebern (VHF) in Deutschland

(hier: Ebola-, Krim-Kongo-, Lassa-, Marburg-Fieber)

Erstellt unter Mitwirkung von und in Abstimmung mit den Obersten und Oberen Landes­gesundheits­behörden

Die intensive Ermittlung aller Kontaktpersonen von Fällen von viralen hämor­rhagischen Fiebern (VHF) in Deutschland und deren Überwachung ist von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Die Ermittlung von Kontakt­personen muss bereits bei einem begründeten Verdachtsfall beginnen. Alle erfassten Kontakt­personen werden nach ihrem Expositions­risiko in eine der folgenden Kategorien eingeteilt. Personen der Kategorien I und II gelten grundsätzlich als ansteckungs­verdächtig im Sinne des IfSG § 2 Nr. 7. Personen der Kategorie III gelten nicht grundsätzlich als ansteckungs­verdächtig.

Hohes Expositionsrisiko (Kategorie I)

Person, die in den letzten 21 Tagen:

  • einen ungeschützten direkten Kontakt (<1,5 m Abstand) mit einem an VHF Erkrankten in der gastrointestinalen Phase (symptomatisch, mit Erbrechen, Durchfall, Blutungen, bei Lassafieber zusätzlich Husten) hatte (z.B. häusliche Pflege; Krankentransport; Krankenversorgung).
  • einen ungeschützten direkten Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, anderen Körper­flüssigkeiten oder Geweben – einschließlich über kontaminierte Kleidung, Bettzeug, Leichentücher oder andere Gegenstände – eines an VHF Erkrankten bzw. Verstorbenen hatte (z.B. Nadelstich­verletzung; Durchführung invasiver Eingriffe; ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einem von VHF genesenen Mann, dessen Samenflüssigkeit nicht getestet wurde; Reanimation; Autopsie; Einbalsamierung; Laborarbeiten; Reinigungs­tätigkeiten).

Diese Punkte gelten analog für Unfälle mit infizierten Labortieren.

Mittleres Expositionsrisiko (Kategorie II)

Person, die in den letzten 21 Tagen:

  • einen ungeschützten direkten Kontakt (<1,5 m Abstand) mit einem an VHF Erkrankten in der frühen Phase (symptomatisch, aber ohne Erbrechen, ohne Durchfall, ohne Blutungen, bei Lassafieber zusätzlich ohne Husten) hatte (z.B. klinische Untersuchung ohne invasive Eingriffe; Krankentransport; Flugpassagiere +/- 1 Sitz um den VHF Erkrankten herum; häusliche Kontakte ohne Kontakt mit Körperflüssigkeiten).

Sehr geringes Expositionsrisiko (Kategorie III)

Person, die in den letzten 21 Tagen:

  • sich in räumlicher Nähe, aber ohne direkten Kontakt (>1,5 m Abstand) zu einem an VHF Erkrankten aufgehalten hat (z.B. Aufenthalt im gleichen Raum; Benutzung des gleichen öffentlichen Transportmittels).
  • unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen Kontakt hatte mit:

    • VHF-Erkrankten oder -Verstorbenen,
    • Körperflüssigkeiten von VHF-Erkrankten oder -Verstorbenen,
    • VHF-Viren, erregerhaltigem Material oder infizierten (Labor-)Tieren.

Anmerkung

Kein erkennbares Expositionsrisiko besteht bei einer Person, die:

  • Kontakt zu einem an VHF Erkrankten hatte, bevor er Symptome entwickelte.
  • Kontakt mit einer asymptomatischen Person hatte, die Kontakt zu einem an VHF Erkrankten hatte.

Stand: 13.02.2019

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.