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Hinweise zur Meldung

Nach § 22 Transfusionsgesetz (TFG) sind alle Spendeeinrichtungen verpflichtet, dem Robert Koch-Institut vierteljährlich und jährlich Daten zur Gesamtzahl der getesteten Spenden und Spender*innen zu melden. Ebenso werden die Spenden von Personen erfasst, die auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet wurden.

Träger von Spendeeinrichtungen müssen gemäß TFG die Meldedaten getrennt nach den einzelnen Spendeeinrichtungen aufführen. Zusammenfassende Meldungen aus mehreren von einem Träger betriebenen Spendeeinrichtungen sind nicht ausreichend.

Allgemeines

  1. Die quartalsweise vorzunehmenden Meldungen sind spätestens bis zum Ende des darauffolgenden Quartals, die Jahresmeldung bis zum 31.03. des Folgejahres dem Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln.
  2. Die Meldungen erfolgen elektronisch über die datenschutzkonforme verschlüsselte Austauschplattform der Robert Koch-Instituts https://austausch.rki.de (siehe Anleitung zum Datentransfer).
    Für den verschlüsselten Datentransfer ist ein Passwort erforderlich. Spendeeinrichtungen, denen vom RKI noch kein Passwort zugesendet wurde, melden sich bitte unter epiblut@rki.de.
  3. Die dem RKI zugehenden Meldedaten werden dort nach den Vorschriften des Transfusionsgesetzes streng vertraulich behandelt und die Weitergabe oder Veröffentlichung der ausgewerteten Daten erfolgt unter Wahrung der Anonymität der meldenden Einrichtungen.

Für Rückfragen sind die zuständigen Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts über E-Mail erreichbar: epiblut@rki.de

Die Träger der Blutspendeeinrichtungen sind nach dem Transfusionsgesetz (TFG) zur Meldung verpflichtet.

Stand: 15.05.2020

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