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Hinweise zur Meldung und Übermittlung von MRSA-Nachweisen aus Blut oder Liquor

Der Beitrag im Epidemiologischen Bulletin 29/2009 erläutert die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 IfSG auf den direkten Nachweis von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) aus Blut oder Liquor.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 29/2009 (PDF, 80 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 20.07.2009

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