Epidemiologisches Bulletin 1/2015
Stellungnahme zur Rotavirus-Impfung von Früh- und Neugeborenen im stationären Umfeld
Bei den in Deutschland zugelassenen Rotavirus(RV)-Impfstoffen handelt es sich um orale Lebendimpfstoffe. Es ist möglich, dass durch die Ausscheidung von Impfviren im Stuhl nach erfolgter Impfung eine fäkalorale Übertragung auf ungeschützte Kontaktpersonen im Umfeld stattfindet und dadurch bei Risikokindern möglicherweise ein geringes Erkrankungsrisiko besteht. Daher stellt sich die Frage, ob im Krankenhaus bei Frühgeborenen oder anderen Säuglingen RV-Impfungen erfolgen sollten bzw. welche hygienischen Maßnahmen bei Aufnahme eines vor kurzem gegen RV geimpften Säuglings notwendig sind. Zu dieser Fragestellung haben die Ständige Impfkommission (STIKO), die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) und die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin e.V. (GNPI) im Epidemiologischen Bulletin 1/2015 eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss, dass nach Abwägung von Nutzen und Risiken der RV-Impfung die zeitgerechte RV-Impfung auch für hospitalisierte Frühgeborene und andere reifgeborene, aber stationär versorgte Säuglinge entsprechend ihrem chronologischen Alter empfohlen werden kann.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 1/2015 (PDF, 139 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Aktuelle Statistik 50. Woche 2014 (Datenstand: 31. Dezember 2014)
Veröffentlicht: Ergänzung zum Epidemiologischen Bulletin 1/2015 (PDF, 54 KB, Datei ist nicht barrierefrei)