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Epidemiologisches Bulletin 21/2017

Workshop Bericht: Drei Jahre bundesweite Keuchhusten-Meldepflicht

Seit März 2013 gibt es eine bundesweite Melde­pflicht für Keuch­husten, zuvor war Keuch­husten in den fünf öst­li­chen Bun­des­län­dern seit länge­rem melde­pflich­tig gewesen. Im Epi­de­mio­logischen Bulletin 21/2017 ist ein Bericht über einen Erfahrungs­austausch zwischen Öffent­lichem Gesundheits­dienst, Ärzte­schaft und Laboren erschienen. Der Workshop-Bericht geht auch auf Impf­quoten, Diagnostik und Epi­de­mio­logie ein. Die Melde­daten spiegeln eine hohe Krankheits­last durch Keuch­husten in Deutsch­land wider, ähnlich wie in anderen west­lichen Ländern.

Die Umsetzung der Melde­pflicht muss, vor allem in den west­lichen Bundes­ländern, weiter ver­bessert werden. Ein hoher Anteil von Laboren führt die Keuch­husten-Diagnos­tik nicht nach inter­natio­nalen Empfeh­lungen durch. Dies erschwert die Bewertung von Labor­meldungen an den Gesundheits­ämtern und führt u.U. zu Verzö­ge­run­gen bei der Ein­leitung von Kontroll­maß­nahmen. Ärzte können dies nach­haltig beein­flussen, indem sie gezielt nur die empfoh­lenen diagnos­tischen Tests anordnen. Bei einem hohen Anteil der über­mit­tel­ten Keuch­husten-Fälle fehlen An­gaben zum klinischen Bild. Daher sollten meldende Ärzte so voll­ständig wie möglich die relevanten Symptome an­geben, um den Ermittlungs­aufwand für Gesundheits­ämter so gering wie möglich zu halten. Auch bei anderen Melde­tat­beständen, insbesondere beim Impf­status, ist der Anteil von fehlenden Angaben noch zu hoch.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 21/2017 (PDF, 265 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 24.05.2017

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