Epidemiologisches Bulletin 36/2017
Wissenschaftliche Begründung für die Entscheidung, die Herpes-zoster-Lebendimpfung nicht als Standardimpfung zu empfehlen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine allgemeine Anwendung des Herpes-zoster(HZ)-Lebendimpfstoffs als Standardimpfung zur Verhütung von HZ, seinen Komplikationen und Spätfolgen. Die STIKO hat diese Entscheidung nach Aufarbeitung der Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des HZ-Lebendimpfstoffs entsprechend ihrer Standardvorgehensweise (SOP) getroffen und im Epidemiologischen Bulletin 36/2017 veröffentlicht. Die verfügbaren Daten zur Epidemiologie von HZ in Deutschland sowie Modellierungsergebnisse zu epidemiologischen und gesundheitsökonomischen Effekten dieser Impfung wurden hierbei berücksichtigt.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 36/2017 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erhöhte Aufmerksamkeit bei Candida-auris-Fällen notwendig
Candida auris wurde 2009 erstmals beschrieben und kann sowohl invasive Infektionen als auch Kolonisationen verursachen. In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass C. auris auch im Rahmen nosokomialer Ausbrüche übertragen werden kann. Der bisher größte Ausbruch in Europa ereignete sich 2015/2016 in einer herzchirurgischen Einheit in London. In den USA wurden bis Mai 2017 von den CDC 77 C.-auris-Falle in 7 Staaten erfasst. Zum Stand September 2017 wurde C. auris in Deutschland nur in Einzelfallen nachgewiesen. Die Identifizierung von C. auris in Routinelabors ist schwierig, es ist deshalb von einer Untererfassung auszugehen. Im Epidemiologischen Bulletin 36/2017 wird zur Einsendung von Isolaten an das NRZMyk aufgerufen.
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