Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Epidemiologisches Bulletin 50/2017

Ablehnung der Behandlung von Patienten mit MRE in geriatrischen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen: Einzelfälle oder gängige Praxis?

Die Verlegung von Patienten mit MRE in geriatrische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen ist Thema im Epidemiologischen Bulletin 50/2017. Es existieren umfangreiche Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Erregern (MRGN) und zur Prävention und Kontrolle von MRSA in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie zum Umgang mit besiedelten/infizierten Patienten in Heimen. Es besteht allgemein Konsens darüber, dass alle Patienten ein Recht auf eine Rehabilitation haben, welches nicht durch eine MRE-Besiedelung oder -Infektion beeinträchtigt werden darf. Die KRINKO hat in der Empfehlung "Infektionsprävention in Heimen" hierzu klar Stellung bezogen. Die Forderung eines Nachweises von negativen Abstrichen vor Verlegung von Patienten mit MRE entspricht nicht den Empfehlungen der KRINKO. Eine Sanierung einer intestinalen Besiedlung mit 3/4 MRGN oder VRE ist im Übrigen prinzipiell nicht möglich.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 50/2017 (PDF, 142 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 14.12.2017

    Ausschreibung des Nationalen Referenzzentrums für Influenza

    Im Epidemiologischen Bulletin 50/2017 wird die Leitung des Nationalen Referenzzentrums für Influenza ausgeschrieben. Das ausgeschriebene NRZ soll voraussichtlich ab Juli 2018 seine Tätigkeit aufnehmen. Die NRZ und KL werden in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren berufen. Interessierte, leistungsfähige Institutionen werden gebeten, bis zum 31. Januar 2018 (Datum des E-Mail-Eingangs im RKI) ein Konzept für das NRZ einzureichen.

    Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 50/2017 (PDF, 142 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

    Stand: 14.12.2017

      Zusatzinformationen

      Gesundheits­monitoring

      In­fek­ti­ons­schutz

      Forschung

      Kom­mis­sio­nen

      Ser­vice

      Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

      © Robert Koch-Institut

      Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.