Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Epidemiologisches Bulletin 17/2018

FSME: Risikogebiete in Deutschland (Stand: April 2018)

Im Epi­demio­logischen Bulletin 17/2018 ist die jähr­lich aktualisierte Karte zu FSME-Risiko­gebieten ver­öffent­licht. Ein Risiko für eine FSME-Infektion besteht weiter­hin vor allem in Bayern und Baden-Württem­berg, in Süd­hessen und im süd­öst­lichen Thüringen. Nach­dem 2014 der Vogt­land­kreis als erster sächsischer Kreis zum FSME-Risiko­gebiet erklärt wurde kommen nun in Sachsen drei weitere Risiko­ge­biete hin­zu, auch in Thü­ringen (zwei neue Risiko­ge­biete) und in Bayern (fünf Land­kreise) gibt es neue Risiko­ge­biete. Alle neuen FSME-Risiko­gebiete grenzen an bestehende Risiko­gebiete.

Die Ständige Impf­kommission empfiehlt eine FSME-Imp­fung für Personen, die in FSME-Risiko­gebieten zecken­exponiert sind. Die Impf­quoten stagnieren aller­dings in den letzten Jahren oder nehmen sogar ab. Rund 97% der 2017 ge­meldeten FSME-Er­krankten war nicht oder un­zu­reichend ge­impft. Ein hoher An­teil der auf­tretenden FSME-Erkran­kun­gen könnte durch eine Steigerung der Impf­quoten ver­hindert werden.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 17/2018 (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 26.04.2018

    Anlage zum Epidemiologischen Bulletin 17/2018

    Kreis wird als FSME-Risikogebiet definiert, wenn in einem Fünfjahreszeitraum zwischen 2002 und 2017 in dem Kreis oder in der Kreisregion, bestehend aus dem Kreis und allen angrenzenden Kreisen, mehr als ein Fall pro 100.000 Einwohner aufgetreten ist.

    Die Fünfjahres-Inzidenzen aller Landkreise zwischen 2002 und 2017 sind in der Anlage zum Epidemiologischen Bulletin 17/2018 aufgeführt.

    Veröffentlicht: Anlage zum Epidemiologischen Bulletin 17/2018 (PDF, 181 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

    Stand: 26.04.2018

      Zusatzinformationen

      Gesundheits­monitoring

      In­fek­ti­ons­schutz

      Forschung

      Kom­mis­sio­nen

      Ser­vice

      Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

      © Robert Koch-Institut

      Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.