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Hinweise für COVID-19-Prozesse im Flugverkehr

Nachdem der internationale Flugverkehr im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 stark eingeschränkt war, hat er seit Mitte Juni 2020 wieder zugenommen. Die EASA und das ECDC haben dazu eine Empfehlung: „COVID-19 Aviation Health Safety Protocol“ veröffentlicht. Seit Januar 2020 tauscht sich in Deutschland eine informelle Arbeitsgruppe (AG) zu COVID-19-Fragen mit Bezug zum Flugverkehr aus. An dieser informellen AG sind auf lokaler und Länderebene die für die nach den IGV benannten Flughäfen zuständigen Gesundheitsbehörden und auf Bundesebene das RKI beteiligt. Im Epidemiologischen Bulletin 29/2029 werden die besonders wichtigen Hinweise aus Sicht der AG in Bezug auf COVID-19-Prozesse im Flugverkehr genannt.

Dieser Artikel ist am 9.7.2020 online vorab erschienen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 29/2020 (PDF, 926 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 16.07.2020

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