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Stellungnahme der STIKO zum Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter

Die STIKO empfiehlt, für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Säuglingsalter einen Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV) zu verwenden. Sie empfiehlt kein bestimmtes Impfstoffprodukt. Wie das Epidemiologische Bulletin 20/2023 ausführt, wird hingegen für die Indikationsimpfung von Kindern ab 2 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen bisher eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten PCV (PCV13) gefolgt vom 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) im Mindestabstand von 6 Monaten empfohlen. Da der zusätzliche Nutzen des in Deutschland seit Anfang 2022 zugelassenen 15-valenten PCV (PCV15) im Vergleich zu PCV13 unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung gering ist, können für die Grundimmunisierung bei Säuglingen beide Impfstoffe zur Anwendung kommen. Von dem 20-valenten PCV (PCV20) ist im Vergleich zu PCV13 und PCV15 durch die breitere Serotypenabdeckung ein deutlicher Zusatznutzen zu erwarten. Der Impfstoff sollte jedoch im Kindesalter noch nicht eingesetzt werden, solange er hierfür nicht zugelassen ist.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 20/2023 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 17.05.2023

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