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Mehrfacherfassungen von Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Meldungen in den Gesundheitsämtern – Identifikation und statistische Schätzung

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit ca. 296 Millionen Menschen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) und ca. 58 Millionen Menschen mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert. Mehr als 1,1 Millionen Menschen versterben jährlich an Hepatitis B oder Hepatitis C. In Deutschland werden HBV- und HCV-Infektionen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit 2001 epidemiologisch überwacht, seit 2017 wurde die Meldepflicht auf alle Nachweise ausgedehnt, unabhängig vom klinischen Bild und Stadium. Da chronische HBV- und HCV-Infektionen oft jahre- oder jahrzehntelang nachweisbar sind, kann es durch die neue Meldepflicht für chronische In-fektionen vorkommen, dass Gesundheitsämter im Verlauf multiple Labormeldungen für eine einzelne Person erhalten und es somit innerhalb eines Gesundheitsamts oder zwischen mehreren Gesundheitsämtern zu Mehrfacherfassungen kommt. Anlässlich des diesjährigen Welt-Hepatitis-Tages veröffentlicht das Epidemiologische Bulletin 30/2023 eine Studie, in der u. a. untersucht wurde, welcher Anteil der Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Meldungen seit der IfSG-Novellierung im Jahr 2017 auf Mehrfacherfassungen zurückzuführen ist.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 30/2023 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 27.07.2023

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