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Gesetzliche Verpflichtungen des RKI und BfArM im Rahmen der Einstufung von Reserveantibiotika

Antibiotikaresistenzen sind eine zunehmende Be­drohung und führen jährlich zu ca. 1,27 Millionen Todesfällen weltweit. Um dem zu begegnen, werden global und in Deutschland Konzepte entwickelt, die in der Regel auf multisektoralen Maßnahmen basieren. Zentrale Ziele sind dabei neben Infektionspräventionsmaßnah­men die Gewährleistung des Zugangs zu wirksamen Antibiotika und zur Erregerdiagnostik, die Erhaltung der Wirk­samkeit bestehender Antibiotika durch Surveillance und Antibiotic Stewardship sowie die Förde­rung von Innovationen für neue Therapieansätze. Im Epidemiologischen Bulletin 35/2024 werden die Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Antibiotika und deren Förderung in Deutschland durch gesetzliche Maßnahmen sowie die Rolle von RKI und BfArM bei der Regulierung von Reserveantibiotika beschrieben.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 35/2024 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 29.08.2024

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