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Mpox

RKI-Ratgeber

Präambel

Die Herausgabe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht.

Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 1/2023.
Durchgesehene Fassung vom August 2024.
Durchgesehene Fassung vom September 2024.

Erreger

Mpox werden ausgelöst durch das Monkeypox-Virus (MPXV), ein behülltes DNA-Virus aus der Gattung Orthopoxvirus. Das Virus ist verwandt mit den klassischen humanen Pockenviren (Variola) und u.a. den ebenfalls als Zoonose bekannten Kuhpockenviren. Das Krankheitsbild von Mpox ähnelt dem diskreten Infektionsverlauf der klassischen Pocken, die Erkrankung verläuft jedoch in der Regel milder. MPXV werden basierend auf ihrer Genetik in Kladen eingeteilt. Bisher wurden humane MPXV-Infektionen mit den Kladen Ia, Ib, IIa und IIb identifiziert, die unterschiedliche geographische Verbreitungsmuster aufweisen.

Vorkommen

MPXV sind in West- und Zentralafrika bei Nagetieren verbreitet. Beim Menschen wurden Mpox erstmals 1970 in der Demokratischen Republik Kongo bei einem 9 Monate alten Jungen identifiziert. Seitdem wurden humane Fälle von Mpox insbesondere in west- und zentralafrikanischen Ländern gemeldet, darunter in Nigeria, Kamerun, der Demokratischen Republik Kongo und der Republik Kongo. Neu sind Nachweise in Ländern Ostafrikas wie Burundi, Ruanda, Uganda und Kenia. Man unterscheidet zwei genetisch unterschiedliche Kladen, die zentralafrikanische Klade I und die westafrikanische Klade II.

Im Frühjahr 2003 kam es zum ersten Nachweis von Mpox beim Menschen außerhalb des afrikanischen Kontinents. Als Ursache wurde der Import von MPXV-infizierten Nagetieren aus Ghana in die USA identifiziert; die Übertragung des Virus erfolgte in Zoohandlungen zunächst auf Präriehunde (eine nordamerikanische Gattung von Erdhörnchen) und folgend auf Tierhändler und Besitzer von Präriehunden (1). Seitdem wurden außerhalb des afrikanischen Kontinents bis zum Frühjahr 2022 nur einzelne Fälle nachgewiesen. Im Rahmen eines noch anhaltenden, im Jahr 2017 erstmals beschriebenen Ausbruchsgeschehens in Nigeria wurden vorwiegend Mensch-zu-Mensch-Übertragungen beobachtet.

Seit Mai 2022 wurden in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas Fälle ohne Reiseanamnese in bekannte Endemiegebiete registriert, darunter auch in Deutschland. Innerhalb dieses globalen Ausbruchsgeschehens ist die Übertragung von Mensch zu Mensch bei engen Kontakten zu verzeichnen, insbesondere im Rahmen sexueller Aktivitäten. Diese Fälle betrafen bisher vor allem Männer, die Sex mit Männern (MSM) hatten. Die hierbei zirkulierenden Viren gehören zur Klade IIb. Nach einer großen Infektionswelle 2022 wurden in 2023 und bislang in 2024 in Deutschland nur vergleichsweise geringe Fallzahlen registriert (Stand August 2024).

Seit 2023 berichtete die WHO über einen Anstieg von Infektionen mit Mpox der Klade I in Afrika. Vor allem in der Demokratischen Republik Kongo wurde ein starkes Ansteigen von Klade-Ia-Infektionen beobachtet. Gleichzeitig wurde im Osten des Landes, und in verschiedenen Ländern Ostafrikas eine schnelle Ausbreitung der neuen Klade Ib verzeichnet. Es ist aufgrund limitierter Daten bisher unklar, ob dies auf eine leichtere Übertragbarkeit der Klade I im Vergleich zu Klade II zurückzuführen ist. Die WHO hat im August 2024 einen PHEIC (Public Health Emergency of International Concern/Gesundheitliche Notlage Internationaler Tragweite) ausgerufen (aktuell befristet bis 14.11.2024). Seither wurden vereinzelte Klade-Ib-Infektionen außerhalb von Afrika nach Exposition in den betroffenen Regionen Afrikas beobachtet. In Deutschland werden Fälle von Mpox entsprechend der Meldepflicht gemäß IfSG erfasst. Ein reduzierter Datenbestand der gemäß IfSG meldepflichtigen Krankheitsfälle und Erregernachweise kann mit Hilfe von SurvStat@RKI unter www.rki.de/survstat abgefragt werden.

Den jährlichen Datenstand mit aktuellen Fallzahlen und weiteren epidemiologischen Kenngrößen aller meldepflichtigen Krankheiten finden Sie im aktuellen Infektionsepidemiologischen Jahrbuch unter www.rki.de/jahrbuch.

Reservoir

Erregerreservoir in den afrikanischen Endemiegebieten sind vermutlich Hörnchen und weitere Nagetiere. Affen werden – wie auch der Mensch – als Fehlwirte angesehen, können aber auch infiziert sein und erkranken (siehe auch die Informationen zu Mpox bei Tieren auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts). Im internationalen Ausbruch seit Mai 2022 gibt es eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung; auch die hohen Fallzahlen an Klade-Ia- und Klade Ib-Infektionen in der Demokratischen Republik Kongo gehen mit einem Anteil von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen einher.

Infektionsweg

Eine Übertragung von MPXV von Mensch zu Mensch wird vor allem bei engen Kontakten beobachtet, im Rahmen sexueller Aktivitäten und im familiären Kontext, auch bei Kindern (11,12,13).

Die Übertragung erfolgt durch den direkten Kontakt von Haut oder Schleimhaut mit Körperflüssigkeiten oder den typischen Hautveränderungen (sog. Pockenläsionen), wobei sowohl Bläscheninhalt als auch Schorf infektiös sind. In den Pockenläsionen befinden sich besonders hohe Viruskonzentrationen. Es ist zu beachten, dass Läsionen auf Schleimhäuten von außen oft nicht sichtbar sind. Ausgehend von Pockenläsionen im Mund kann infektiöses Virus den Speichel und respiratorische Sekrete kontaminieren.

Die Eintrittspforte für das Virus sind häufig kleine Hautverletzungen sowie insbesondere alle Schleimhäute (Auge, Mund, Nase, Genitalien, Anus) und möglicherweise auch der Respirationstrakt. Das Virus wurde mittels PCR auch in der Samenflüssigkeit nachgewiesen (2).

Eine Übertragung über kontaminierte Gegenstände wie z.B. Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder in speziellen Fällen durch Oberflächen, die durch den Kontakt mit infektiösem Schorf oder Pockenbläscheninhalt einer infizierten Person mit dem Virus kontaminiert wurden, ist bisher vor allem in Endemiegebieten beschrieben. Bisher liegen keine Hinweise dafür vor, dass dieser Übertragungsweg im internationalen Ausbruch mit der Klade IIb seit Mai 2022 eine größere Bedeutung hat.

Theoretisch ist eine Übertragung durch große respiratorische Tröpfchen bei face-to-face-Kontakt denkbar, u.U. auch schon beim Auftreten unspezifischer Symptome (wie z.B. Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen) und noch vor Entwicklung von Hautläsionen. Zweifelsfrei belegt sind solche Übertragungen durch respiratorische Tröpfchen bislang nicht. Eine Übertragung über ausgeatmete Aerosole über größere Distanzen erscheint unwahrscheinlich und bisher finden sich dafür keine Hinweise. Ob MPXV zusätzlich zum reinen Hautkontakt auch auf direktem sexuellen Übertragungsweg (durch Samenflüssigkeit oder Vaginalsekret) verbreitet werden können, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Dieser Übertragungsweg scheint aber möglich zu sein, da MPXV aus der Samenflüssigkeit Infizierter in der Zellkultur vermehrt werden kann (27).

In Endemiegebieten kann es auch zur Übertragung vom Tier auf den Menschen kommen. Die Übertragung kann durch Kontakte zu infizierten Tieren (Bisse, Sekrete und Exkrete, enger Umgang, Tierkörper bei der Jagd), durch den Umgang mit Fleisch infizierter Tiere oder Material, das mit Viren kontaminiert ist, erfolgen.

In Endemiegebieten sind auch Übertragungen bei infizierten Schwangeren über die Plazenta auf den Fötus oder von infizierten Eltern auf Kinder während oder nach der Geburt durch Hautkontakt beschrieben worden.

Inkubationszeit

Aus Endemiegebieten wurden Inkubationszeiten von fünf bis 21 Tagen angegeben. In dem weltweiten Ausbruch seit Mai 2022 wurden auch kürzere Inkubationszeiten von ein bis vier Tagen berichtet, möglicherweise bedingt durch die Übertragung im Rahmen sexueller Kontakte (3,4).

Klinische Symptomatik

Die Infektion äußert sich häufig durch Auftreten eines oder mehrerer unspezifischer Symptome wie Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Fatigue oder Gelenkschmerzen. Diese Symptome können dem Auftreten der typischen Hautläsionen als Prodromalphase vorausgehen, können aber auch erst nach diesen auftreten oder ganz fehlen. Bei mehr als der Hälfte der Fälle tritt eine oft schmerzhafte Lymphadenopathie auf, meist inguinal und begleitend zu den Hautläsionen. Seltener werden oropharyngeale Symptome als Initialsymptome beobachtet: Pharyngitis, Schluckbeschwerden, Epiglottitis, Tonsillenaffektionen und orale Läsionen (5-7,18,24-26).

Typisch für Mpox sind Hauteffloreszenzen, die aber nicht bei allen Fällen erkennbar auftreten müssen. Die Effloreszenzen durchlaufen die Stadien Macula, Papula, Vesicula und Pustula bis zu Entstehung von Krusten oftmals synchron, im Ausbruchsgeschehen seit 2022 aber auch asynchron, und werden daher in unterschiedlichen Stadien simultan beobachtet (siehe auch www.rki.de/mpox-bilder). Hauteffloreszenzen können überall auftreten, am häufigsten jedoch im Bereich der Infektionspforte, beispielsweise im Anogenitalbereich, an Extremitäten (inkl. Handinnenflächen und Fußsohlen), thorakal und im Gesichtsbereich. Auch eine Dissemination über die gesamte Hautoberfläche ist möglich (5,18,24,25,29,30).

Neben den kutanen Effloreszenzen ist auch ein Enanthem oropharyngeal, anorektal oder urogenital beschrieben. Schleimhautläsionen führen meistens zu starken Schmerzen, ein anorektaler Befall nicht selten zu Proktitis und Diarrhoe. Der Befall von Konjunktiven ist zwar seltener, kann jedoch zu relevanten Komplikationen einschließlich Sehverlust führen (31). Die Anzahl der Effloreszenzen variiert, bei Infektion mit Klade IIb meist in Anzahl begrenzt (Dissemination jedoch insbesondere bei immunkompromittierten Personen möglich) und korreliert mit der Schwere des Krankheitsverlaufs (31). Das Auftreten von einzelnen Effloreszenzen, insbesondere in Form von urogenitalen Ulzera, ist auch möglich (5,6,23,29).

Die genaue Beziehung zwischen MPXV-Kladen und der Manifestation von Symptomen sowie dem Schweregrad der Mpox-Erkrankungen ist nach wie vor Gegenstand laufender Forschung. Bei Klade IIb und – anhand bisheriger Beobachtungen – bei Klade Ib werden aufgrund des hauptsächlichen Übertragungsweges durch Sexualkontakte insbesondere Läsionen im Urogenitalbereich beobachtet (14,15).

Die Krankheit verläuft bei Erwachsenen i.d.R. mild bis moderat und nach 14 bis 21 Tagen selbstlimitierend, deutlich längere Verläufe sind aber möglich (5,8). Es kann zu komplizierten Verläufen mit Bildung von schmerzhaften Ulzerationen und Nekrosen sowie Abszessbildung durch bakterielle Superinfektionen kommen. Auch Enzephalitiden sind beschrieben worden. Als schwere Krankheitsfolgen können entstellende Narben und bei Augenbeteiligung bleibende Hornhautschäden bis hin zum Sehverlust entstehen. Vor allem bei sehr jungen und/oder immungeschwächten Patientinnen und Patienten (inklusive Schwangeren) sind gerade in den Endemiegebieten schwere, z.T. tödliche Verläufe mit Dissemination und Organbeteiligung beschrieben (9,16,17). Berichte aus humanen Fallserien, aber auch Tierversuchen weisen darauf hin, dass mit Klade I durch­schnittlich eher schwerere Krankheits­verläufe und höhere Mortalität assoziiert sind (18,19,20,21). Allerdings sind Fallserien aus unterschiedlichen Regionen Afrikas aufgrund unterschiedlicher Patientengruppen und unterschiedlicher medizinischer Versorgung kaum vergleichbar.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Mit Beginn der Symptome kann die Infektion von Mensch zu Mensch auf den oben genannten Infektionswegen übertragen werden. Eine Ansteckungsmöglichkeit besteht, solange Symptome bestehen, in der Regel bis zum Abfallen der Krusten (meist zwei bis vier Wochen). Vermehrungsfähige MPXV wurden auch in Samenflüssigkeit nachgewiesen und sind dort möglicherweise auch nach Abheilen der Hautläsionen weiter vorhanden. 

Diagnostik

Differenzialdiagnostik

Differenzialdiagnostisch sollten Windpocken, Herpes zoster, Syphilis, Scharlach, Lymphogranuloma venereum, Herpes simplex (Humane Herpesviren 1- und 2-Infektionen) und andere Pockenvirusinfektionen (Kuhpockenviren, Parapockenviren, Molluscipockenviren etc.) ausgeschlossen werden.

Labordiagnostik

Der zurzeit sensitivste und schnellste Nachweis von Pockenviren ist der Nukleinsäurenachweis des MPXV mittels real-time PCR (rtPCR). Dabei ist mithilfe spezifischer PCR-Systeme oder der DNA-Sequenzierung von Vollgenomen oder Genabschnitten eine schnelle Genotypisierung und damit eine genaue Identifizierung des MPXV möglich. MPXV der Klade I sind in Deutschland bisher noch nicht nachgewiesen worden. Um eine mögliche Zirkulation dieser Klade in Deutschland frühzeitig zu erkennen, sollte eine Bestimmung der Klade in Speziallaboren wie z.B. dem Konsiliarlabor für Pockenviren erfolgen. Vor allem bei reiseassoziierten Fällen mit Expositionen in Zentral- und Ostafrika sollte explizit auf MPXV Klade I getestet werden.

Mittels Next Generation Sequencing (NGS) kann das komplette Genom des MPXV analysiert und auf Veränderungen untersucht werden. Die Methode erfordert eine ausreichende Menge MPXV-Partikel in der Ausgangsprobe und ist im Vergleich zur PCR zeitintensiv.

Die elektronenmikroskopische Erregerdiagnostik von Pockenviren mit Orthopockenvirus-Morphologie (z.B. MPXV, Kuhpockenvirus, Vacciniavirus) ist in klinischen Proben (z.B. Läsionsabstrichen) möglich, da die Viruslast in der Regel hoch ist. Eine Differenzialdiagnose der Pockenvirusspezies auf Grund morphologischer Kriterien kann mit der Elektronenmikroskopie jedoch nicht erfolgen.

Die Anzucht von Orthopockenviren in Zellkultur oder auf der Chorioallantoismembran embryonierter Hühnereier kann zur biologischen Charakterisierung durchgeführt werden, ist aber zeitintensiver als die PCR und deswegen für eine Primärdiagnostik von geringerer Bedeutung. In Zellkultur kann die erfolgreiche Anzucht von Orthopockenviren mit spezifischen Antikörpern via Immunfluoreszenztest oder der rtPCR (s.o.) bestätigt werden.

Neben dem direkten Nachweis von Pockenviren mithilfe der rtPCR oder der Elektronenmikroskopie können Infektionen mit Orthopockenviren bei Menschen und Tieren mit serologischen Methoden nachgewiesen werden. Antikörper gegen Orthopockenviren können mit dem Immunfluoreszenztest, dem ELISA oder dem Neutralisationstest quantitativ bestimmt werden. Um eine Aussage über den Infektionsstatus der Patientinnen und Patienten treffen zu können, wird hierbei der Verlauf des Antikörpertiters analysiert. Moderne Verfahren können Hinweise darauf geben, ob die nachweisbaren Antikörper als Folge einer Impfung oder einer Infektion mit MPXV gebildet worden sind.

Antikörper werden in der Regel in der Woche nach dem Auftreten der Läsionen nachweisbar. Eine Aussage zur Immunität ist derzeit nicht möglich.

Therapie

Die Therapie von Mpox ist in erster Linie symptomatisch. Im Vordergrund stehen Schmerzlinderung und ggf. topische Anwendung von Zink-Schüttelmixturen zur Versorgung der Hautläsionen.

Zur spezifischen antiviralen Therapie bei Erwachsenen und Kindern mit einem Körpergewicht ab 13 kg ist in der Europäischen Union (EU) das Virostatikum Tecovirimat zugelassen (28).

Weitere antivirale Medikamente, die zur Behandlung von Mpox erwogen werden können, die jedoch für diese Indikation in der EU nicht zugelassen sind, sind humane Vaccinia-Immunglobuline und Brincidofovir. Alle genannten Substanzen sind derzeit (Stand August 2024) in Deutschland nur begrenzt oder nicht verfügbar.

Nach Expertenmeinung besteht eine Indikation zur spezifischen Therapie vor allem bei relevanter Immundefizienz. Eine Therapieindikation bei immunkompetenten Patientinnen und Patienten kann gegeben sein in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (z.B. Art und Lokalisation der Läsionen, mögliche Funktionseinschränkung, klinisches Bild, soziale Situation).

Ausführliche Hinweise zur Therapie von Mpox gibt der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB). Eine Beratung über eines der STAKOB-Zentren wird angeraten (Kontaktdaten unter www.rki.de/stakob).

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

Primärpräventive Maßnahmen

Expositionsprophylaxe

Um das Risiko zu senken, an Mpox zu erkranken, sollte der Hautkontakt mit an Mpox infizierten Personen vermieden werden und insbesondere sollten keine Ausschläge oder Wunden berührt werden. Bei sexuellen Kontakten kann die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Mpox in Abhängigkeit der Lokalisation der Hautveränderungen deutlich erhöht sein. Personen können ihr Risiko senken, wenn sie die Anzahl der Sexpartner und/oder Sexpartnerinnen reduzieren.

Orte, an denen wenig oder gar keine Kleidung getragen wird und Körperkontakte stattfinden, wie Saunen, Darkrooms oder Sex-Clubs, bergen ebenfalls ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Kondome können das Infektionsrisiko verringern, indem sie den direkten Kontakt mit Schleimhautveränderungen am Penis, insbesondere im Anus oder in der Vagina, verhindern. Sie können jedoch die Übertragung nicht vollständig verhindern, da bei sexuellen Kontakten eine Transmission über Hautkontakte ebenfalls möglich ist.

Solange ein Übertragungsrisiko besteht, sollten Personen mit Mpox und deren Partner bzw. Partnerinnen auf jeglichen Sex (oral, anal, vaginal), Berührungen und Küsse verzichten. Darüber hinaus sollten Betroffene nach Abheilen aller Läsionen für acht Wochen lang Kondome beim Sex benutzen, da das Virus auch noch eine Zeit lang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte.

Impfung
Durchführung der Impfung und Impfschema

Imvanex (Bavarian Nordic) ist ein Drittgenerationsimpfstoff zum Schutz vor Infektionen mit dem Variola Virus, der auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) von der EU Ende Juli 2022 zum Schutz vor Mpox zugelassen wurde. Ein identischer Impfstoff ist unter dem Namen Jynneos in den USA und unter dem Namen Imvamune in Kanada ebenfalls zur Prävention von Mpox zugelassen. Im Rahmen des Ausbruchsgeschehens 2022 wurde in Deutschland zunächst der Impfstoff Jynneos verwendet. Der im Menschen nicht vermehrungsfähige Lebendimpfstoff basiert auf dem modifizierten Vacciniavirus Ankara (MVA-Impfstoff). Der Impfstoff weist eine Kreuzprotektion gegen MPXV auf, eine von den Kladen abhängige Effizienz ist nicht zu erwarten. Seit August 2023 wird der Impfstoff Imvanex in Deutschland vom Hersteller im Rahmen der Regelversorgung bereitgestellt. Meldedaten aus Deutschland, aber auch aus anderen Ländern zeigen eine kleinere Anzahl von Impfdurchbrüchen. Auch wenn bei Geimpften generell von einem leichteren klinischen Verlauf und einer geringeren Infektiosität ausgegangen werden kann, sind Infektionen nach Impfung trotzdem möglich.

Imvanex und die beiden anderen MVA-Impfstoffe Jynneos und Imvamune sind ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt die folgende Empfehlung zur postexpositionellen Prophylaxe und zur Indikationsimpfung gegen Mpox: Personen, die in der Vergangenheit nicht bereits gegen Pocken geimpft wurden, erhalten subkutan zwei Impfstoffdosen in einem Abstand von mindestens 28 Tagen. Der Impfstoff kann auch für die Impfung von immundefizienten Personen (z.B. HIV-Infizierte mit CD4+-Zellen ≥100/µl) und Personen mit atopischer Dermatitis eingesetzt werden. Bei Personen, die bereits in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Impfstoffdosis aus; Immundefiziente sollten zwei Impfstoffdosen erhalten.

Indikationsimpfung bei Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko

  • Die Impfung mit Imvanex bzw. einem der anderen identischen Impfstoffe (Jynneos oder Imvamune) ist für MSM ≥18 Jahre empfohlen, die häufig die Partner wechseln.
  • Zusätzlich gibt es eine berufliche Indikation für Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.

Die gültige Indikationsempfehlung für MSM basiert auf den epidemiologischen Daten des Ausbruchsgeschehens 2022, die zeigten, dass aktuell nur MSM ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko haben. Die STIKO beobachtet die epidemiologische Entwicklung fortlaufend und wird bei Änderung der Risikokonstellationen bzw. der betroffenen Bevölkerungsgruppen ihre Empfehlung ggf. anpassen. Mpox können auch bei heterosexuellen Kontakten übertragen werden.

Post-Expositionsprophylaxe (PEP)/Riegelungsimpfungen

Eine postexpositionelle Impfung sollte frühestmöglich in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Exposition bei asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre durchgeführt werden (siehe unten). Bei örtlichen Infektionshäufungen (Ausbrüchen) kann eine Riegelungsimpfung von erwachsenen Personen erfolgen, auch ohne dass im Einzelfall der direkte oder indirekte Kontakt zu einer erkrankten Indexperson nachgewiesen wurde. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Impfstoff als PEP außerhalb der Zulassung im Off-label-Gebrauch bei Kindern nach Mpox-Exposition einzusetzen (siehe hierzu die FAQKann der Mpox-Impfstoff Imvanex auch zur PEP bei Kindern eingesetzt werden?“).

Eine Indikation zur PEP besteht:

  • Nach engen körperlichen Kontakten über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z.B. sexuelle Kontakte, zwischenmenschliche Kontakte) oder längerem ungeschützten Face-to-face-Kontakt < 1m mit einer an Mpox erkrankten Person (z.B. Haushaltskontakte).
  • Nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, medizinischer Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske und Schutzkittel) zu einer Person mit einer bestätigten Mpox-Erkrankung, ihren Körperflüssigkeiten oder zu kontaminiertem potenziell infektiösen Material (z. B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten) in der medizinischen Versorgung.
  • Bei Personal in Laboratorien mit akzidentell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nicht inaktiviertes MPXV-haltiges Material enthalten; insbesondere, wenn Virusanreicherungen in Zellkulturen vorgenommen werden.

Maßnahmen bei Einzelerkrankungen

Alle mit MPXV Infizierten sollten jede Art von engem Kontakt, auch geschützten sexuellen Kontakt (oral, anal, vaginal), mit anderen Menschen vermeiden, bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern. Nach einer Erkrankung sollte nach Abheilen aller Läsionen acht Wochen lang beim Sex ein Kondom benutzt werden, da das Virus auch noch eine Zeit lang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte.

Aufgrund der neuen epidemiologischen Situation in Afrika (siehe oben) und der aktuellen Unsicherheit, ob sich Klade-I-Infektionen im europäischen Kontext hinsichtlich Klinik und Übertragbarkeit wie Klade-II-Infektionen verhalten, empfiehlt das RKI bei Verdacht auf eine Klade-I-Infektion (z.B. durch eine Exposition in einem Ausbruchsgebiet) oder einem Klade-I-Nachweis eine Isolierung der betroffenen Person (§ 28 IfSG). Die Isolation dauert, bis Allgemeinsymptome abgeklungen sind und Schorf und Krusten vollständig abgeheilt sind bzw. abfallen. Diese Empfehlung zur Isolierung gilt zunächst nur bis zum 14.11.2024 und wird nach Vorliegen neuer Informationen regelmäßig angepasst. Ideal ist die Unterbringung in einem allein genutzten Zimmer mit Zugang zu einem eigenen Badezimmer. Bettzeug und Haushaltsgegenstände sollten nicht mit anderen Personen geteilt werden. Das MPXV ist in der Lage, über lange Zeiträume (Tage bis Monate) auf Oberflächen oder Stoffen infektiös zu bleiben. Deshalb ist eine häufige Reinigung der Oberflächen, insbesondere der Hand- und Hautkontaktflächen, zu empfehlen. Auch Kontakt zu Haustieren sollte vermieden werden, da auch diese sich möglicherweise mit dem Erreger infizieren können.

Bei allen anderen Mpox-Patientinnen und -Patienten ohne Reiseanamnese in die afrikanischen Endemiegebiete wird die Isolierung nach IfSG nur empfohlen, wenn nicht abdeckbare Läsionen und/oder Allgemein- bzw. Atemwegssymptome vorliegen. Grundlegende Hygienemaßnahmen wie z. B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen sollen von allen Erkrankten eingehalten werden.

Personen, die an einer durch Orthopockenviren ausgelösten Krankheit erkrankt sind bzw. bei denen der Verdacht auf das Vorliegen der Krankheit besteht, dürfen gemäß §34 Abs. 1 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §33 nicht betreten bzw. in ihnen tätig sein. Weitere Informationen sind im Abschnitt "Betretungs- und Tätigkeitsverbote, Wiederzulassung" zu finden.

Hygienemaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Hier wird auf die ausführlichen „Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ verwiesen.

Bei Mpox kommt insbesondere der konsequenten Umsetzung der Händehygiene gemäß Empfehlung (PDF, 651 KB, Datei ist nicht barrierefrei) der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) eine besondere Bedeutung zu. Die Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen hat unter Beachtung der Indikationen zum Handschuhwechsel zu erfolgen. Erweiterte Hygienemaßnahme bei Patientinnen und Patienten mit Mpox sind in der Tabelle 1 „Übersicht der Infektionserkrankungen und erforderliche Maßnahmen als Grundlage für Festlegungen im Hygieneplan (Stand 14.08.2023)“ der KRINKO-Empfehlung "Integration von SARS-CoV-2 als Erreger von Infektionen in der endemischen Situation in die Empfehlungen der KRINKO „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" dargestellt.

Die Empfehlungen des Arbeitsschutzes sind ebenfalls zu beachten. Bei der Reinigung und Desinfektion ist darauf zu achten, dass eine Aufwirbelung potenziell infektiöser Partikel, z.B. beim Bettenmachen, vermieden wird.

Für die Desinfektion (Hände, Flächen) sind Produkte mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit zu wählen (Mittel mit dem Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS und viruzid sind ebenfalls geeignet). Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist einzuhalten.

Umgang mit infektiösen Verstorbenen

Der Umgang mit infektiösen Verstorbenen ist in den Seuchen- und Infektionsalarmplänen, den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und der Information 214-021 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen“ geregelt. Erreger werden durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in Risikogruppen eingestuft. Es wird daher empfohlen, auf der Todesbescheinigung (Totenschein bzw. Leichenschauschein) die Erkrankung namentlich zu benennen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen der Länder sind dabei zu beachten. Für in Bestattungsunternehmen tätige Personen gelten auch die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen nach der Biostoffverordnung. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung muss vor Arbeitsaufnahme durchgeführt werden, um das individuelle Infektionsrisiko abzuschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes (s. u.a. TRBA 250), auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die bestattungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes..

Umgang mit Kontaktpersonen

Eine direkte Exposition von nicht-intakter Haut oder von Schleimhäuten gegenüber einem symptomatischen bestätigten Mpox-Fall, dessen Körperflüssigkeiten oder möglicherweise infektiösem Material (inkl. Kleidung, Handtücher, Bettzeug) birgt ein hohes Übertragungsrisiko. Kontaktpersonen mit einem solchen hohen Infektionsrisiko sollen regelmäßig, z.B. täglich durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden (Beobachtung nach §29). Zusätzlich sollen die Kontaktpersonen mit hohem Risiko auf sexuelle Kontakte verzichten und den Kontakt zu vulnerablen Gruppen (immungeschwächte Personen, Schwangere und Kinder unter 12 Jahren) vermeiden.

Bewohner und Bewohnerinnen desselben Haushalts, die nicht wie oben beschrieben direkt exponiert waren, haben ein geringes Infektionsrisiko. Dies trifft auch auf Personen zu, deren intakte Haut kurzzeitig mit infektiösem Material in Berührung gekommen ist bzw. die sich in der Nähe eines Mpox-Falls aufgehalten haben, ohne direkten Face-to-Face-Kontakt. Das RKI empfiehlt für alle Kontaktpersonen sich über 21 Tage (= maximale Inkubationszeit) nach dem letzten Kontakt selbst zu beobachten. Im Falle des Auftretens von Symptomen, die auf Mpox hindeuten könnten, wird eine sofortige Isolierung und diagnostische Abklärung empfohlen.

Da es in Bezug auf Klade-I-MPXV noch keine Erfahrungen mit Kontaktpersonen in Europa gibt, empfiehlt das RKI, dass von Patienten mit Verdacht auf eine Infektion mit Klade-I-MPXV (z.B. durch eine Exposition in einem Ausbruchsgebiet) oder Nachweis von Klade-I-MPVX auch für Kontaktpersonen mit geringem Infektionsrisiko eine Beobachtung gemäß § 29 angeordnet wird und eine regelmäßige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt, so dass Folgefälle in dieser Gruppe frühzeitig erkannt und ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden können. Diese Empfehlung zur Überwachung gilt zunächst nur bis zum 14.11.2024 und wird nach Vorliegen neuer Informationen regelmäßig angepasst.

Bei Kontaktpersonen, die mit Imvanex oder Jynneos geimpft wurden oder laborbestätigt Mpox durchgemacht haben, ist von einem niedrigeren Infektionsrisiko auszugehen. Meldedaten aus Deutschland, aber auch aus anderen Ländern zeigen eine Anzahl von Impfdurchbrüchen. Auch wenn bei Geimpften generell von einem leichteren klinischen Verlauf und einer geringeren Infektiosität ausgegangen werden kann, sind Infektionen und eine Transmissibilität trotzdem möglich.

Es gibt die Möglichkeit einer postexpositionellen Impfung gegen Mpox (siehe Post-Expositionsprophylaxe (PEP)/Riegelungsimpfungen).

Maßnahmen bei Ausbrüchen

Eine örtliche Ausbreitung erfordert situationsgerechte Präventionsmaßnahmen, vor allem in den als gefährdet erkannten Personenkreisen (spezifische Information, Aufklärung, Angebote der Beratung, Untersuchung und Behandlung, ggf. Riegelungsimpfungen).

Betretungs- und Tätigkeitsverbote, Wiederzulassung

In § 34 IfSG werden besondere Regelungen für Einrichtungen gemäß § 33 IfSG im Bereich Infektionsschutz festgelegt. Hierzu zählen u. a. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden.

Das Ziel der Regelungen in § 34 IfSG ist die Unterbrechung der Kontaktmöglichkeiten in der Gemeinschaftseinrichtung, sodass keine weitere Übertragung von Infektionskrankheiten erfolgen kann. Die Regelung betrifft sowohl die betreuten Kinder als auch die betreuenden Erwachsenen.

  • Erkrankte/Krankheitsverdächtige gemäß § 34 Abs. 1:
    In § 34 Abs. 1 IfSG wird geregelt, dass Personen, die an durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten erkrankt sind bzw. bei denen der Verdacht auf das Vorliegen der Krankheit besteht, bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben dürfen, wenn sie in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Gleiches gilt für die in der Gemeinschaftseinrichtung betreuten Personen, die die Gemeinschaftseinrichtung weder betreten, benutzen noch an Veranstaltungen der Einrichtung teilnehmen dürfen.

Wiederzulassung
Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung dauert fort, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes oder einer Ärztin/eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.

§ 34 Abs. 7 IfSG sieht die Möglichkeit vor, dass durch die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen durchgeführt wurden oder werden, mit denen eine Übertragung verhütet werden kann.

  • Erkrankte/Krankheitsverdächtige gemäß § 34 Abs. 1:
    Eine Wiederzulassung einer an Mpox erkrankten Person ist möglich nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn alle Wunden, einschließlich des Schorfs, abgeheilt sind und sich eine neue Hautschicht gebildet hat, jedoch mindestens 21 Tage nach Symptombeginn.

Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG (PDF, 525 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Gesetzliche Grundlage

Meldepflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Orthopockenviren, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen, namentlich gemeldet.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben, soweit vorliegend, an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an einer durch Orthopockenviren verursachten Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Übermittlung

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition für Affenpocken gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Zumindest befristet bis 14.11.2024 bittet das RKI um Übermittlungen und Mitteilungen von Infektionen mit Klade-I-MPXV in Deutschland (§ 12 IfSG), um internationale Vorschriften nachkommen zu können.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Beratung und Spezialdiagnostik

Das RKI führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.

Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).

Ausführliche Informationen zu Impfungen mit vielen weiteren Links, z.B. zu Impfempfehlung, Begründung, FAQs finden Sie unter: www.rki.de/impfungen-a-z.

Beratung zur Epidemiologie

Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet FG 35 – Gastrointestinale Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
Seestraße 10, 13353 Berlin
Tel.: 030 18754 3432
E-Mail: Kontaktformular

FG 34 - HIV/AIDS und andere sexuell oder durch Blut übertragbare Infektionen
Seestr. 10, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Klaus Jansen
Tel.: 030 18754 3754
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zur Spezialdiagnostik

Konsiliarlabor für Pockenviren
Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, ZBS1: Hochpathogene Viren
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Prof. Dr. Andreas Nitsche
Tel.: 030 18754 2313
Fax: 030 18754 2604
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zum klinischen Management

Geschäftsstelle des STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) am Robert Koch-Institut
Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, ZBS7: Strategie und Einsatz, ZBS7.1: Klinisches und Seuchenhygienisches Management
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: 030 18754 3430
E-Mail: Kontaktformular
Zuständiges Kompetenz- und Behandlungszentrum des STAKOB: siehe www.rki.de/stakob

Weitere Informationen

RKI: Mpox (www.rki.de/mpox)
RKI: Mpox-Impfung (http://www.rki.de/mpox-impfung)
RKI: FAQ zu IfSG und Meldewesen
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Impfstoffe gegen Mpox
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Erregersteckbrief Mpox (in verschiedenen Sprachen)

Ausgewählte Informationsquellen

  1. Robert Koch Institut (RKI): Affenpocken: Zwischenergebnisse der Untersuchungen des aktuellen Ausbruchs in den USA. Epid Bull 2003; 31: 240-241.
  2. Reda A, Abdelaal A, Brakat AM, et al.: Monkeypox viral detection in semen specimens of confirmed cases: a systematic review and meta-analysis. J Med Virol. 2022; 95: e28250. DOI: https://doi.org/10.1002/jmv.28250
  3. Tarín-Vicente EJ, Alemany A, Agud-Dios M, et al.: Clinical presentation and virological assessment of confirmed human monkeypox virus cases in Spain: a prospective observational cohort study. Lancet 2022; 400: 661–69. DOI: https://doi.org/10.1016/S0140-6736(22)01436-2
  4. Lachmann R, Frank C, Stark K, Falkenhorst G: Kurze Inkubationszeiten bei Affenpockenfällen in Deutschland während des aktuellen Ausbruchsgeschehens. Epid Bull 2022; 37:35. DOI: https://doi.org/10.25646/10506
  5. Thornhill JP, Barkati S, Walmsley S, et al.: Monkeypox Virus Infection in Humans across 16 Countries - April-June 2022. N Engl J Med 2022. DOI: https://doi.org/10.1056/NEJMoa2207323
  6. Bragazzi NL, Kong JD, Mahroum N, et al.: Epidemiological trends and clinical features of the ongoing monkeypox epidemic: A preliminary pooled data analysis and literature review. J Med Virol 2022. DOI: https://doi.org/10.1002/jmv.27931 
  7. Girometti N, Byrne R, Bracchi M, et al.: Demographic and clinical characteristics of confirmed human monkeypox virus cases in individuals attending a sexual health centre in London, UK: an observational analysis. Lancet Infect Dis 2022. DOI: https://doi.org/10.1016/S1473-3099(22)00411-X
  8. World Health Organization (WHO): Disease Outbreak News; Monkeypox– United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland. 16 May 2022. Available at: https://www.who.int/emergencies/disease-outbreak-news/item/2022-DON381
  9. Nitsche A, Schrick L, Schaade L: Infektionen des Menschen mit Affenpocken. Flug u Reisemed 2019; 26: 18–24. DOI: https://doi.org/10.1055/a-0822-0273
  10. Selb R, Werber D, Falkenhorst G, et al.: A shift from travel-associated cases to autochthonous transmission with Berlin as epicentre of the monkeypox outbreak in Germany, May to June 2022. Euro Surveill. 2022; 27(27). DOI: https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2022.27.27.2200499
  11. Nolen LD, Osadebe L, Katomba J, et al.: Extended Human-to-Human Transmission during a Monkeypox Outbreak in the Democratic Republic of the Congo. Emerg Infect Dis. 2016 Jun;22(6):1014-21. doi: 10.3201/eid2206.150579. Erratum in: Emerg Infect Dis. 2016 Oct;22(10). DOI: https://doi.org/3201/eid2210.C22210

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  15. Masirika LM, Udahemuka JC, Ndishimye P, et al.: Epidemiology, clinical characteristics, and transmission patterns of a novel Mpox (Monkeypox) outbreak in eastern Democratic Republic of the Congo (DRC): an observational, cross-sectional cohort study. medRxiv preprint. DOI: https://doi.org/1101/2024.03.05.24303395

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  31. Rojas-Carabali W, Cifuentes-González C, Agrawal R, de-la-Torre A. Spectrum of ophthalmic manifestations in monkeypox virus infection worldwide: Systematic review and meta-analysis. Heliyon. 2023 Jul 22;9(8):e18561. DOI: https://doi.org/10.1016/j.heliyon.2023.e18561

Redaktion der Reihe "RKI-Ratgeber"

Hinweise zur Reihe "RKI-Ratgeber" richten Sie bitte an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Kontaktformular) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins (Kontaktformular).

Stand: 04.09.2024

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