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Meldung von Echinokokkose gemäß §7 Abs. 3 IfSG

Die Meldung gemäß §7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom Labor (Meldepflichtigen) ausgefüllt und an das Robert Koch-Institut (RKI) gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat weitergeleitet (der nach IfSG den Meldepflichtigen bei der Erhebung der Angaben zu unterstützen hat). Dieser wiederum schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI und ist somit seiner Zuarbeitungspflicht nachgekommen.

Dieser Erhebungsbogen darf NICHT verwendet werden, er dient lediglich zur Ansicht. Der Erhebungsbogen kann beim RKI angefordert werden:

per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533

per E-Mail:
IfSG-Laborinfo

per Post – Achtung NEUE Adresse:
Robert Koch-Institut
Labor-/Arztbericht
Nordufer 20
13353 Berlin

Erscheinungsdatum 2. Februar 2022 PDF (378 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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