Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Meldepflicht stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 35 Abs. 6 IfSG und freiwillige Erfassung von Daten zur COVID-19-Situation (ehemals § 20a Abs. 7 IfSG)

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 18.03.2022 wurden voll- und teilstationäre Einrichtungen, die zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Sozialgesetzbuch XI sind, verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der betreuten und beschäftigten Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, in anonymisierter Form zu übermitteln. Im Rahmen der Änderung des IfSG vom 17.09.2022 wurde der Inhalt des Paragraphen 20a Abs. 7 IfSG in den Paragraphen 35 Abs. 6 IfSG überführt. Hinzugefügt wurde ein Passus, in dem den Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wurde, eine vereinfachte Meldung abzugeben, sofern sich die zu übermittelnden Daten im Vergleich zum Vormonat nicht geändert haben. Im Rahmen der Meldung bestand auch die Möglichkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich Angaben zur COVID-19-Situation in der Pflegeeinrichtung zu machen.

Die Meldepflicht wurde mit der letztmaligen Erhebung der Daten für den Monat April 2023 beendet. Die im Rahmen der Meldepflicht veröffentlichten Bundes- und Länderberichte sind am Ende dieser Seite verlinkt. Die Ergebnisberichte des Projektes "Monitoring von COVID-19 und der Impfsituation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen" (Laufzeit: 10/2021-03/2022) finden Sie hier.

Stand: 16.06.2023

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.