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Wie soll verfahren werden, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Varizellen-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Varizellen geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden waren?

Grundsätzlich gilt: Eine Impfung von ungeimpften Personen mit negativer Varizellen-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen soll innerhalb von 5 Tagen nach Exposition bzw. 3 Tagen nach Exanthembeginn beim Indexfall durchgeführt werden. Lebendimpfstoffe (Impfstoffe mit abgeschwächten, vermehrungsfähigen Erregern, wie z.B. der Masern-, Mumps-, Röteln-Kombinationsimpfstoff oder der Varizellenimpfstoff) können simultan, also gleichzeitig verabreicht werden. Werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten.

Wird dieser Mindestabstand unterschritten, kann die Immunantwort der zweiten Lebendimpfung beeinträchtigt und der Impferfolg gefährdet sein. Man nimmt an, dass durch die Freisetzung von Interferonen nach der ersten Lebendvirus-Impfung die Aufnahme des zweiten Lebendvirus in die Immunzellen blockiert und damit die Immunantwort gegen das zweite Virus reduziert ist. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Masernimpfung, ähnlich wie die Masern-Wildvirusinfektion, jedoch in abgeschwächter Form, eine immunsuppressive Wirkung haben kann, indem sie die zellvermittelte Immunität hemmt (1-3).

Die Datenlage hinsichtlich der Wirksamkeit von Lebendimpfstoffen, wenn sie nicht im empfohlenen Mindestabstand gegeben werden, ist begrenzt. In einer US-amerikanischen retrospektiven Kohortenstudie konnte jedoch gezeigt werden, dass das Risiko für ein Impfversagen nach Varizellen-Impfung bei Personen, die die VZV-Impfung in einem Zeitraum von < 28 Tagen nach MMR-Impfung erhalten hatten, 3-mal höher war als bei Personen, die im Abstand > 28 Tage geimpft worden waren (4).

Im Rahmen eines konzeptionellen Vorschlages des RKI zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland wird empfohlen, grundsätzlich Kinder bis einschließlich 12 Jahren gegen Varizellen zu impfen. Ferner sollte routinemäßig allen nach 1970 geborenen Asylsuchenden, die keine dokumentierte Impfung gegen Masern vorweisen können, eine MMR-Impfung angeboten werden (siehe 5). Kommt es in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende zu einem Varizellen-Ausbruch, sollte die Durchführung von Riegelungsimpfungen erwogen werden, da in einer solchen Gemeinschaftsunterkunft der Kontakt zu Risikopersonen sehr wahrscheinlich und eine Abgrenzung schwierig ist.

Sind Riegelungsimpfungen im Rahmen eines Varizellen-Ausbruchs in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende erforderlich, kann ausnahmsweise unter individueller Risiko-Nutzen-Abwägung eine Impfung gegen Varizellen auch im Abstand von weniger als 28 Tagen nach einer zuvor verabreichten MMR-Impfung zur Prävention eines schweren Verlaufs einer Varizellenerkrankung erfolgen. Ein kürzeres Intervall als vier Wochen zwischen den beiden Lebendimpfungen ist in den Fachinformationen zwar nicht als Kontraindikation aufgeführt, jedoch ist entsprechend den Ausführungen zu den Wechselwirkungen mit einer Beeinträchtigung des Impferfolgs bei der Impfung gegen Varizellen zu rechnen.

Werden zwei Lebendimpfstoffe (MMR; VZV) in einem Abstand von weniger als 28 Tagen gegeben, sollte auf jeden Fall die zweite Impfung wiederholt werden und hierfür dann ein Abstand von mindestens 4 Wochen zur letzten Impfung mit Lebendimpfstoff eingehalten werden, um die Immunantwort zu verbessern. Diese Impfung kann, sofern für die Altersgruppe zugelassen, ggf. mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Varizellenimpfung weltweit selten als Routineimpfung für Kinder empfohlen wird und somit zu erwarten ist, dass viele, insbesondere höhere Altersgruppen eine natürliche Immunität aufweisen, sollten Kinder bevorzugt geimpft werden. Aufgrund der hohen Kontagiösität der Varizellen sollten neben einer Impfung innerhalb von drei Tagen nach Kontakt mit einem an Varizellen Erkrankten weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die zum Kontaktmanagement und zur Eindämmung des Ausbruchs beitragen können, wie z.B. der Aufnahmestopp besonders gefährdeter Personengruppen (z.B. von Schwangeren) (siehe auch 6).

Verwendete Literatur:

  1. Petralli JK, Merigan TC, Wilbur JR: Action of Endogenous Interferon against Vaccinia Infection in Children. Lancet. 1965;2(7409):401-5.
  2. Petralli JK, Merigan TC, Wilbur JR: Circulating Interferon after Measles Vaccination. N Engl J Med. 1965;273:198-201.
  3. Fireman P, Friday G, Kumate J: Effect of measles vaccine on immunologic responsiveness. Pediatrics. 1969;43(2):264-72.
  4. Verstraeten T, Jumaan AO, Mullooly JP, Seward JF, Izurieta HS, DeStefano F, et al.: A retrospective cohort study of the association of varicella vaccine failure with asthma, steroid use, age at vaccination, and measles-mumps-rubella vaccination. Pediatrics. 2003;112(2):e98-103.
  5. Konzept zu Impfungen bei Asylsuchenden, Epid Bull 41/2015
  6. Management von Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Stand: 14.01.2016

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