Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Praktische Hinweise für Fragen zum Thema Infektionshygiene

Häufig wird das Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen von Anfragen gebeten, bei Meinungs­vervschieden­heiten/Konflikten mit Aufsichts­behörden oder anderen öffentlichen Stellen eine verbindliche Auslegung des Infektions­schutz­gesetz (IfSG) vorzunehmen. So verständlich diese Bitte auch sein mag, hier stößt das RKI an die Grenzen seiner Beratungs­­tätigkeit, weil Art. 83/84 GG bestimmen, dass die Länder die Bundes­gesetze als eigene Angelegenheit ausführen, und auch das Verwaltungs­verfahren (z.B. bei der Umsetzung des IfSG) selbst festlegen können: Geht es also um Klärung von Rechts­fragen, weil Betroffene Verfügungen, z.B. eines Gesund­heits­amtes, für fehlerhaft halten, kann das RKI dazu wenig beitragen; vielmehr kann in solchen Fällen die Einschaltung der Fach­auf­sicht auf Landes­ebene (oder auch ein Wider­spruch in einem förmlichen Verwaltungsverfahren) zur Klärung beitragen.

Für Fachfragen, die nicht mit Hilfe des beratenden Hygienefachpersonals (Kranken­haus­hygieniker bzw. Hygienefachkraft) vor Ort geklärt werden können, kommt zunächst das umfangreiche Internet­angebot des RKI zu Fragen der Infektions­prävention in Betracht, insbesondere die Seite zur Infektions- und Krankenhaushygiene, Infektionshygiene A-Z und Infektionskrankheiten A-Z . Darüber hinaus kann die Fach­öffentlichkeit Anfragen an das Postfach Infektionshygiene@rki.de adressieren.

Oft aber werden dem RKI Fach­kompetenzen und Zuständig­keiten zugeschrieben, die tatsächlich bei anderen Bundes­oberbehörden im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums für Gesundheit angesiedelt sind.

Der häufig nachgefragte Bereich Medizin­­produkte wird vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (www.bfarm.de) betreut. In einer FAQ zu Fragen zur Aufbereitung von Medizinprodukten werden die Möglichkeiten und Grenzen der Beratung des RKI hierzu aufgeführt. Das rechtlich umfänglich geregelte Feld des medizinischen Arbeitsschutzes – auch für Infektionskrank­heiten – fällt in das Ressort der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de – eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Stand: 21.06.2024

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.