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Aufbewahrung aufgezogener Medikamente

Wie lange dürfen z.B. in der Notfallambulanz oder für die Anästhesie zubereitete Medikamente (aufgezogene Spritzen, belüftete Infusionen u.a.) vor Gebrauch gelagert werden?

Wird ein steriles Fertigarzneimittel zur Applikation in eine Spritze aufgezogen oder durch Zusätze ergänzt, besteht das Risiko einer mikrobiellen Kontamination. Dieser Umstand lässt Fragesteller vermuten, dass es Aufgabe der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention oder des Robert Koch-Institutes sei, Angaben darüber zu machen, wie lange solche Medikamente (Lagerung bei Zimmertemperatur oder im Kühlschrank) verwendet werden dürfen. 

An wenigen Stellen, u.a. der Nr. 8.4 – Infusionslösungen – macht die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention in der Empfehlung zur Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen fachliche Angaben über Zubereitung und zeitliche Verwendung einzelner Arzneimittel. Regelmäßig wird aber in vielen Empfehlungen für die Anwendung von Medikamenten auf die Angaben der Hersteller verwiesen. 

Tatsächlich sind die sachgerechte Zubereitung und der anschließende bestimmungsgemäße Gebrauch eines Medikamentes wesentliches Merkmal der Sicherheit eines Arzneimittels. Denn bei den o.a. Präparaten geht es nicht nur um mikrobiologische Unbedenklichkeit sondern ebenso darum, dass diese unter pharmakologischen wie pharmazeutischen Vorgaben noch nach Minuten oder Stunden ohne Bedenken gegeben werden können. Temperatur, Luft und Licht u. a. können die Wirksamkeit von Medikamenten beeinflussen. Eine Beurteilung unter rein mikrobiologischen Gesichtspunkten ließe die o.a. Tatsachen außen vor. Die Zubereitung von Medikamenten einschließlich des gebotenen aseptischen Vorgehens ist Gegenstand der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller medizinischen Fachberufe und bedarf als Allgemeinwissen keiner besonderen Würdigung in einer nationalen Empfehlung. 

Die Arzneimittelsicherheit ist Teil der Pharmakologie und Pharmazie. Zu beiden Bereichen machen deshalb alle Packungsbeilagen und Fachinformationen (einheitlich) unter den Nummern 5 und 6 die erforderlichen Angaben insbesondere zur Lagerung und Haltbarkeit. Fehlen die für den klinischen Alltag wichtigen Hinweise, kann nur der Hersteller selbst Auskunft geben. Einheitliche Regeln für die Aufbewahrung „aufgezogener Medikamente“ können nicht aufgestellt werden.

Stand: 30.05.2013

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