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Informationen zur Diagnostik im ZBS 1-Speziallabor und Konsiliarlabor für Pockenviren

Die Labormethoden zum Nachweis einer Virusinfektion können entweder das Virus selbst erfassen (direkter Nachweis) oder die Reaktion des Immunsystems auf die Infektion (indirekter Nachweis). Beim direkten Erregernachweis werden Bestandteile des Virus in biologischem Probenmaterial (z.B. Abstrich, Blut, Urin) nachgewiesen. Hierbei werden Abschnitte der Erbsubstanz des Virus mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder Virusproteine z.B. mittels Antigen-Nachweis detektiert. Die Erbsubstanz der untersuchten Person wird bei der Anwendung dieser Methoden nicht entschlüsselt. Während PCR und Antigen/Protein-Test ausschließlich Virusbestandteile detektieren, ermöglicht die Anzucht von Viren in der Zellkultur den Nachweis vollständiger, vermehrungsfähiger Viren. Mittels Virusanzucht kann daher untersucht werden, ob eine Probe zur Ansteckung mit dem Virus führen könnte. Beim indirekten Erregernachweis werden in sogenannten serologischen Tests Antikörper nachgewiesen, die vom Immunsystem nach Infektionen oder Impfungen gebildet werden und Bestandteile des Virus erkennen. Serologische Tests dienen somit dem Nachweis einer bereits durchgemachten Infektion und/oder einer erfolgreichen Impfung, können aber nur bei ausreichender wissenschaftlicher Datenlage Hinweise auf den Schutz vor einer Infektion liefern. In bestimmten Fällen können serologische Tests auch eine akute Infektion nachweisen. In der Regel wird für den Nachweis einer akuten Infektion jedoch eine PCR durchgeführt. Ein Antigen/Protein-Test kann als Bestätigung der PCR dienen oder sie in bestimmten Fällen ersetzen, zum Beispiel wenn das Probenmaterial für eine PCR ungeeignet ist.

Nach abgeschlossener Primärdiagnostik können bei Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses der Patientin/des Patienten die Testergebnisse sowie die Reste der Proben in pseudonymisierter Form zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen genutzt werden, die für die öffentliche Gesundheit wichtig sind. Dies beinhaltet Fragen bezüglich der Labormethoden (z.B. Ist eine bestimmte neu entwickelte Methode besser oder schlechter geeignet als die aktuell zur Diagnostik verwendeten Methoden?), der Charakterisierung der Infektion (z.B. In welchem Probenmaterial kann das Virus am verlässlichsten nachgewiesen werden?) sowie der Charakterisierung der Immunreaktion (z.B. Wie gut schützt eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion vor weiteren Infektionen?). Die Beantwortung solcher Fragen kann der Verbesserung der Diagnostik und der Patientenversorgung sowie der Vermeidung künftiger Infektionen dienen. Weitere wichtige Fragen betreffen die Veränderung (Mutation) des Virus, die mit einer besseren Anpassung an den Menschen einhergehen kann, mit schwereren Krankheitsverläufen oder besserer Ansteckungsfähigkeit. Zu diesem Zweck wird das Genom des Virus nach heutigem Stand der Technik sequenziert und analysiert.

Die Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgt in pseudonymisierter Form, die Veröffentlichung der erzielten wissenschaftlichen Erkenntnisse findet in anonymisierter und häufig aggregierter (d.h. in Gruppen zusammengefasster) Form statt. Die Pseudonymisierung der Proben erfolgt im Zuge der Probenerfassung im Labor durch die Vergabe einer Labornummer, die anstelle des Personennamens (d.h. als Pseudonym) zur Identifizierung der Probe und Zuordnung von Testergebnissen verwendet wird. Personenbezogene Daten könnten ab diesem Punkt nur von sehr wenigen autorisierten Personen oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand einer natürlichen Person zugeordnet werden. Für eine Anonymisierung zum Zwecke der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen werden die Labornummern aus den entsprechenden Datensätzen gelöscht. Die Zuordnung personenbezogener Daten zu einer natürlichen Person ist dann nicht mehr möglich.

Stand: 15.11.2022

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