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Neubesetzungen von Nationalen Referenzzentren (NRZ) und Konsiliarlaboren (KL)

  • Jede Neugründung und Neubesetzung von NRZ und KL ist mit einer Neuausschreibung verbunden.
  • Bei einem Wechsel des Leiters eines NRZ oder KL erfolgt eine Neuausschreibung.
  • Änderungen der Institutszugehörigkeit und Austritt aus dem aktiven Berufsstand führen zur Neuausschreibung von NRZ und KL.
  • Bei Personen, die sich im Rahmen einer Neuausschreibung von NRZ und KL bewerben oder bei Weiterführung eines NRZ oder KL muss die Berufungsperiode nicht notwendigerweise 3 Jahre betragen, z.B. bei einem Austritt aus dem aktiven Berufsstand.
  • Der Bedarf für ein NRZ oder KL kann dem RKI schriftlich mitgeteilt werden. Es erfolgt in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine Bedarfsanalyse. Hierzu wird auch die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Public Health Mikrobiologie eingeholt. Wenn festgestellt wird, dass entsprechender Bedarf besteht, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.

Stand: 14.04.2015

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