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Grundsätze der Antibiotika-Therapie

Allgemeingültige Grundsätze zur Diagnostik und antibiotischen Therapie sollen den rationalen Einsatz von Antibiotika bei der Behandlung von Infektionserkrankungen fördern. Ihr Ziel ist es, ein bestmögliches klinisches Behandlungsergebnis zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Risiken für eine Resistenzentwicklung, der Minimierung unerwünschter Arzneimittelwirkungen und der Kosten.

Hindernisse bei der Umsetzung dieser Grundsätze sind vor allem unzureichende Kenntnisse in der sachgerechten Antibiotikaverordnung, übertriebene Wirksamkeitserwartungen auf Arzt- und/oder Patientenseite und mögliche Vorwürfe eines Behandlungsfehlers bei unterlassener Antibiotikatherapie.

Die folgenden Grundsätze gelten für Arzt und Patient gleichermaßen:

  1. Die Behandlung von Infektionserkrankungen beruht auf der klinischen Diagnose und wenn erforderlich dem Versuch, den ursächlichen Erreger zu sichern, um eine auf den Patienten abgestimmte Therapie durchzuführen.
  2. Die mikrobiologische Diagnostik hat einen hohen Stellenwert, da nur bei Kenntnis des ursächlichen Erregers die bestmögliche Therapie durchgeführt werden kann. Die antibiotische Therapie sollte möglichst nach der mikrobiologischen Probengewinnung eingeleitet werden, bei lebensbedrohlichem Krankheitsbild jedoch ohne Zeitverzug beginnen.
  3. Ein positives mikrobiologisches Ergebnis ist nicht automatisch gleichzusetzen mit dem ursächlichen Erregernachweis; für die Befundbewertung ist der klinische Kontext entscheidend. Unauffällige mikrobiologische Befunde können helfen, eine bakterielle Infektionserkrankung auszuschließen und eine empirisch oder kalkuliert begonnene Therapie zu beenden bzw. eine antibiotische Therapie gar nicht erst einzuleiten. Bei ausschließlich viralen Infektionen sind Antibiotika unwirksam.
  4. Symptome und Befunde wie Fieber, Leukozytose und erhöhtes C-reaktives Protein sind unspezifische Entzündungsmarker, die viele Ursachen haben können und einer weiteren diagnostischen Abklärung bedürfen. Insbesondere bei milden Infektionssymptomen und Krankheitsbildern mit hoher Spontanheilungstendenz ist eine abwartende Haltung gerechtfertigt. Unnötige Behandlungen mit Antibiotika können somit vermieden werden.
  5. Zur Sanierung des Infektionsherdes können chirurgische Maßnahmen angezeigt sein.
  6. Eine empirische Therapie mit Breitspektrumantibiotika oder mit Antibiotikakombinationen ist nur in wenigen klinischen Situationen angezeigt. Zu diesen gehören z.B. die Therapie von lebensbedrohlichen Infektionen oder die Behandlung von abwehrgeschwächten Patienten.
  7. Eine begonnene Antibiotikatherapie sollte nach 2-3 Tagen erneut evaluiert werden. Nach erfolgreicher Erregersicherung und bei klinischer Bestätigung der vermuteten Infektionserkrankung sollte unter Berücksichtigung von Leitlinien, Kontraindikationen und Wechselwirkungen auf eine gezielte Therapie mit geeigneten Antibiotika umgestellt werden. Ohne Bestätigung der vermuteten Infektion ist die Antibiotikatherapie zu beenden.
  8. In Abhängigkeit von der Infektionserkrankung und der klinischen Situation des Patienten ist initial oder im weiteren Verlauf eine orale Antibiotikatherapie mit therapeutisch gleichwertigen Substanzen einer intravenösen Antibiotikatherapie vorzuziehen.
  9. Generell gilt für die Therapiedauer der Antibiotikatherapie der Grundsatz: so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Für eine Reihe von Infektionserkrankungen ist die Behandlungsdauer festgelegt. Diese ist auch dann einzuhalten, wenn es dem Patienten besser geht und die Infektionsparameter stark rückläufig sind.
  10. Ein verantwortungsvoller und fortgebildeter Arzt sowie ein aufgeklärter Patient fördern den sinnvollen und wirksamen Einsatz von Antibiotika.

Stand: 08.01.2020

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