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11. Mitteilung der GEKO

Zur Verwendung der Begriffe Risiko und Wahrscheinlichkeit im Kontext genetischer Untersuchungen

Es ist allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik, dass es im Rahmen der Aufklärung und genetischen Beratung vor genetischen Untersuchungen unterstützend wirken kann, der ratsuchenden Person gegenüber wertneutrale Formulierungen zu verwenden, um beim Empfänger negative Assoziationen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Deshalb hat die GEKO entschieden, zukünftig im Kontext der Aufklärung und genetischen Beratung den Begriff „Wahrscheinlichkeit“ anstelle des häufig negativ konnotierten Begriffs „Risiko“ in ihren Dokumenten zu verwenden, also z.B. von Erkrankungswahrscheinlichkeit anstelle von Erkrankungsrisiko zu sprechen. Die GEKO sieht in diesen Fällen keinen Konflikt mit dem Gesetzestext des Gendiagnostikgesetzes (GenDG).

Stand: 22.07.2021

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