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Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungs­kommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination in Deutschland 2021 (Stand: 01.03.2022)

Zusammenfassung

Einschätzung zum Stand der Elimination in Deutschland
Die deutsche Nationale Verifizierungskommission zur Elimination der Masern und Röteln (NAVKO) hat Daten aus dem Jahr 2021 unter Berücksichtigung der von der WHO vorgegebenen Indikatoren bewertet. Sie kommt anhand der vorgelegten Daten zu der Einschätzung, dass es im Jahr 2021 sowohl bei den Masern als auch bei den Röteln keine endemische Transmission gegeben hat. Der abgestimmte Bericht wurde auftragsgemäß am 02.06.2022 an die WHO übermittelt (siehe dazu unseren Initiativbericht vom 23.06.2022).

Angesichts der wenigen, sporadischen Masernfälle, die im Jahr 2021 aufgetreten waren, geht die Nationale Verifizierungskommission für das Jahr 2021 von einer erneuten Unterbrechung der endemischen Transmission der aufgetretenen Masernvirusvarianten aus. Eine endemische Transmission hatte die NAVKO auch bereits für 2020 ausgeschlossen. Kann dieser Status über 36 Monate und länger aufrechterhalten und mit den vorliegenden Daten eine Unterbrechung der Transmission belegt werden, könnte Deutschland demnächst den Status der Elimination der Masern von der Regionalen Verifizierungskommission (RVC) erhalten. Die Jahre 2020 und 2021 waren jedoch durch Schutzmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie gekennzeichnet, die auch vor einer Masernübertragung schützten. Es ist daher fraglich, ob die RVC die gleichen Kriterien und Maßstäbe wie vor der Pandemie anlegen wird. Bisher liegen keine Bewertungen der Berichte vom Jahr 2020 der RVC vor.

Die NAVKO traf bereits in ihren Berichten für 2019 und für 2020 die Einschätzung, dass die endemische Transmission der Masern wie der Röteln unterbrochen sei. Die Regionale Verifizierungskommission der europäischen WHO-Region (RVC) kam jedoch teilweise zu anderen Schlüssen. Sie bescheinigte Deutschland für das Jahr 2019 bezüglich der Masern keine Unterbrechung der Transmission. Dafür erfolgte im Dezember 2020 die offizielle Anerkennung des Status der Elimination der Röteln durch die WHO für Deutschland. Dem war eine erneute retrospektive Analyse der eingereichten Daten für Röteln aus den Jahren 2017 bis 2019 durch die RVC vorausgegangen. Bisher wurde für das Jahr 2020 keine Beurteilung hinsichtlich des Status der Verifizierung der Elimination der Masern und Röteln der Mitgliedsstaaten von der RVC veröffentlicht.

Die RVC veröffentlicht ihre jährlichen Berichte auf https://www.who.int/europe/groups/european-regional-verification-commission-for-measles-and-rubella-elimination-rvc.

Epidemiologische Situation der Masern und Röteln
Im Vergleich zum Jahr 2020 ist die Fallzahl der Masern in Deutschland im Jahr 2021 aufgrund der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie weiter drastisch gesunken. So wurden für das Jahr 2020 Daten von 76 Masernfällen (Inzidenz: 0,9 pro 1 Mio. Einwohner:innen) übermittelt, im Jahr 2021 waren es insgesamt nur 10 übermittelte, offizielle Fälle (Inzidenz 0,1 pro 1 Mio. Einwohner:innen). Die Indikatorinzidenz von < 1 Fall pro 1 Mio. Einwohner:innen wurde somit in beiden Jahren unterschritten. Sieben der 10 im Jahr 2021 übermittelten Fälle traten in den Monaten Oktober bis Dezember auf. 2 der 10 Fälle waren aus dem Ausland (Afghanistan) importiert worden. Die Fälle wurden aus Nordrhein-Westfalen (3 Fälle), Bayern und Bremen (je 2 Fälle) sowie aus Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (je 1 Fall) übermittelt. Aus zehn Bundesländern waren im Jahr 2021 keine Masernfälle übermittelt worden.

Eine Laboruntersuchung wurde bei 6 der 10 übermittelten Masernfälle durchgeführt. Eine Information über den vorliegenden Genotyp lag bei 2 Masernfällen (nach Meldedaten) vor. Mittels Sequenzanalysen durch das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln (NRZ MMR) wurde die MV N-450 Sequenzvariante B3-6464 bei diesen zwei Fällen festgestellt.

Es wurden unter den Einsendungen an das NRZ MMR insgesamt 2 verschiedene Sequenzvarianten des MV-Genotyps B3 detektiert (N-450-Variante B3-6464 und N-450-Variante B3-6481). Die zweite Genotypvariante war bei drei Fällen nachgewiesen worden, die im Rahmen eines Ausbruchs auf der US-Airbase in Ramstein aufgetreten waren. Diese Fälle wurden nach den Meldedaten offiziell nicht gezählt, weil sie hinsichtlich der Klinik nach den eingesandten klinischen Daten nicht der Falldefinition entsprachen (siehe unten). Im Gegensatz dazu wurden im Jahr 2020 noch 3 und im Jahr 2019 26 verschiedene Sequenzvarianten der Genotypen B3 und D8 nachgewiesen. Die nachgewiesenen Varianten traten nur sporadisch auf.

Die Qualität der Masern-Surveillance in Bezug auf die labordiagnostische Bestätigung der Verdachtsfälle wurde von der Kommission als weiterhin verbesserungswürdig eingeschätzt, auch wenn nur wenige Fälle vorlagen. Eine Laboruntersuchung wurde nur bei 6 der 10 Masernfälle vorgenommen.

Eine Einordnung der Fälle hinsichtlich ihrer Herkunft und der Zugehörigkeit zu einer Transmissionskette (importierte, import-assoziierte und endemische Fälle) stellt ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Länge der Transmissionsketten und damit des Standes der Eliminierung dar. Die Einordnung ist über das Meldesystem nunmehr möglich, wurde von den Gesundheitsämtern jedoch bei 8 Fällen nicht vorgenommen. Zwei Fälle waren importiert worden, bei den anderen Fälle blieb die Herkunft der Masern unklar. Die geringe Anzahl der sporadisch erfassten übrigen Masernfälle spricht gegen eine endemische Zirkulation.

Zur Beurteilung der epidemiologischen Lage sind die molekularbiologischen Daten des NRZ MMR zur Bestimmung der Genotypvarianten ganz entscheidend. Verbesserungswürdig ist allerdings weiterhin die Einsendung der Proben an das NRZ, insbesondere bei sporadisch aufgetretenen Fällen (Fälle, die keiner Transmissionskette/keinem Ausbruch zugeordnet werden konnten). Nur für 2 von allen 10 sporadisch aufgetretenen Fällen konnte eine Genotypvariante bestimmt werden.

Angesichts der Impf- und Labordaten von 5 der 8 weiteren, nicht genotypisierten, übermittelten Masernfälle kann bezweifelt werden, ob es sich wirklich um die Masern und nicht um eine andere Infektion mit einem ähnlichen klinischen Bild gehandelt hat.

Eine Angleichung der Falldefinition der Masern ist notwendig, um insbesondere geimpfte Masernfälle mit einer abgeschwächten Symptomatik in die offiziellen Statistiken aufnehmen zu können.

Bezüglich der Röteln kam die NAVKO aufgrund der Anzahl der im Jahr 2021 ausgeschlossenen Verdachtsfälle und der Inzidenz von lediglich 0,1 pro 1 Mio. Einwohner ebenfalls zu der Einschätzung, dass erneut, wie auch schon für die Jahre davor, eine Unterbrechung der endemischen Transmission vorlag.

Trotz der ermutigenden Daten stellte die NAVKO in Bezug auf den Nationalen Aktionsplan 2015 – 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland (NAP) fest, dass vier der dort festgelegten und konsentierten sechs Ziele (noch) nicht erreicht wurden.

Empfehlungen der Kommission

Die Kommission spricht weiterhin die folgenden Empfehlungen aus:

  • Von jedem erstmals auftretenden Masern- und Rötelnverdachtsfall (Indexfall) sowie sporadischen oder geimpften Verdachtsfällen sollten Proben an das NRZ MMR oder an ein entsprechend qualifiziertes Landeslabor für eine PCR-Untersuchung mit anschließender Genotypisierung eingesendet werden. Hierauf sind noch einmal alle Gesundheitsämter hinzuweisen.
  • Es ist zu begrüßen, wenn die Herkunft der aufgetretenen Masernfälle epidemiologisch sorgsamer untersucht wird und Masernfälle mit gleichem Genotyp in einer Region zu Ausbrüchen zusammengeführt werden, sofern sie alle einer vorher definierten Falldefinition genügen. Eine fallbezogene Einteilung der Fälle in "importiert", "import-assoziiert" und "endemisch" ist mit den in den letzten Jahren niedrigen beobachteten Fallzahlen durchaus möglich geworden. Dies sollte auf allen Ebenen des Surveillancesystems umgesetzt werden.
  • Die folgenden Maßnahmen/Aktivitäten in der Surveillance sind notwendig, um die Daten so zu verbessern, dass der Status der Verifizierung einer Unterbrechung der endemischen Transmission für die Masern ausgesprochen werden kann:

    • Kommunikation einer fallbezogenen Klassifikation bezüglich der Herkunft der Masern für die Gesundheitsämter und Landesstellen.
    • Kommunikation der Möglichkeit der Übermittlung ausgeschlossener Masernfälle über das elektronische Meldesystem.
    • Änderung der Falldefinition der Masern, damit Fälle in die Bewertung eingehen können, die nicht der üblichen Klinik der Masern entsprechen (z.B. Fälle bei Geimpften).
  • Die Informationen sollten in einem Infobrief des Robert Koch-Institutes mit den Landesstellen und Gesundheitsämtern kommuniziert werden.
  • Diskussion und Konzeption einer erneuten Informationskampagne, falls der Status der Elimination der Masern in den nächsten Jahren erreicht werden kann.

Ausführlicher Bericht

1. Definition der Elimination

Die Elimination der Masern und Röteln ist erreicht, wenn eine endemische Transmission von Masern- und Rötelnviren in einem Land über mindestens 36 Monate ausgeschlossen werden konnte. Eine endemische Transmission liegt definitionsgemäß vor, wenn die durch eine Masernvirusvariante ausgelöste Transmissionskette in Deutschland über 12 Monate oder länger nachgewiesen wird. Die Einschätzung der Transmissionsketten erfolgt anhand epidemiologischer und virologischer Parameter. Als Indikator zur Einschätzung erfolgreicher Maßnahmen wurde von der WHO unter anderem das dauerhafte Erreichen einer landesweiten Inzidenz von unter 1 Fall/1 Mio. Einwohner:innen vorgegeben. Neben einer niedrigen Fallzahl ist der Nachweis einer guten Qualität der Surveillance mit ausreichender Darstellung der Transmissionsketten und rechtzeitiger Unterbrechung derselben entscheidend für die Verifizierung der Elimination.

2. Situation in anderen Staaten der europäischen WHO-Region

In den letzten Jahren sind die Masernfallzahlen in der europäischen WHO-Region aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie stark gesunken. So wurden für das Jahr 2019 nach WHO-Angaben rund 104.400 Masernfälle an die WHO übermittelt. Im Jahr 2020 registrierte das Regionalbüro der europäischen WHO-Region lediglich rund 12.200 Fälle und im Jahr 2021 nur noch 175 Fälle. Für das Jahr 2021 übermittelten in der europäischen WHO-Region 49 der 53 Staaten Daten zu den Röteln. Insgesamt waren 101 Rötelnfälle in 11 Staaten aufgetreten, insbesondere in Polen (n=50), der Ukraine (n=19) und der Türkei (n=15).

Für das Jahr 2019 haben 30 von 48 Staaten der europäischen WHO-Region (63%) mit einem abgegebenen Bericht eine Unterbrechung der endemischen Transmission über mindestens 24 Monate für die Masern nachweisen können. Für 29 Staaten (60%) wurde der Status der Masernelimination verifiziert, 6 Staaten war dieser Status im Jahr 2019 wieder aberkannt worden. Deutschland zählt weiterhin zu den restlichen 12 Staaten (25%), bei denen nach Ansicht der RVC entgegen der Einschätzung durch die NAVKO eine endemische Transmission der Masern fortbesteht.

Für die Röteln gelang der Nachweis der Elimination für das Jahr 2019 in 45 von 48 Staaten mit einem abgegebenen Bericht (94%). Die Regionale Verifizierungskommission der europäischen WHO-Region hatte im Jahr 2020 retrospektiv erneut die bereits eingereichten Daten aus den Jahren 2017 bis 2019 von 7 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, bewertet. Sie kam zu dem Schluss, dass Deutschland und den 6 anderen Staaten nachträglich der Status der Elimination der Röteln zuerkannt werden kann.

29 Staaten (60%) wurden im Jahr 2019 der Status der Elimination beider Erkrankungen zuerkannt. Die Bewertungen der RVC für das Jahr 2020 sind bisher noch nicht veröffentlicht worden.

Die Berichte der Regionalen Verifizierungskommission sind im Internet verfügbar (https://www.who.int/europe/groups/european-regional-verification-commission-for-measles-and-rubella-elimination-rvc).

3. Epidemiologische Situation im Jahr 2021 in Deutschland (Stand: 01.03.2022)

Masern

Im Vergleich zum Vorjahr (n=76) wurden 2021 noch einmal deutlich weniger Masernfälle an das RKI übermittelt (n=10). Die deutschlandweite Inzidenz für das Jahr 2021 lag bei 0,1 Fällen/1 Mio. Einwohner (2020: 1,0 Fälle /1 Mio. Einwohner:innen) und damit erstmals unter der Indikatorinzidenz von 1 Fall /1 Million Einwohner:innen. Die Fälle wurden aus Nordrhein-Westfalen (3 Fälle), Bayern und Bremen (je 2 Fälle) sowie aus Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (je 1 Fall) übermittelt. Sieben von 10 Fällen waren im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 aufgetreten. In zehn Bundesländern wurden keine Masernfälle beobachtet. Es wurden offiziell keine Ausbrüche übermittelt.

6 von 10 der übermittelten Masernerkrankungen waren labordiagnostisch (in der Regel serologisch) bestätigt worden. Bei 2 Fällen aus Afghanistan konnte die Genotypvariante B3-6464 bestimmt werden. Ein Zusammenhang der beiden Fälle ist möglich, war aber nicht eindeutig. Nach Daten des NRZ MMR wurde in Deutschland lediglich der Genotyp B3 nachgewiesen, von dem insgesamt zwei verschiedene Sequenzvarianten im Jahr 2021 differenziert wurden, die sporadisch auftraten und nicht weiter zirkulierten.

Eine weitere Genotypvariante (N-450-Variante B3-6481) war bei drei Fällen nachgewiesen worden, die im Rahmen eines Ausbruchs unter afghanischen Geflüchteten auf der US-Airbase in Ramstein aufgetreten waren. Diese Fälle wurden nach den Meldedaten allerdings offiziell nicht gezählt, weil sie hinsichtlich der Klinik nach den eingesandten klinischen Daten nicht der Falldefinition entsprachen (Kategorie D). Da es sich aber nach PCR-Bestätigung durch das NRZ sicher um Masernfälle handelte, muss über eine Überarbeitung der Falldefinition nachgedacht werden, um auch solche Fälle bewerten zu können und die Sensitivität der Surveillance der Masern zu erhöhen.

Die Verteilung der Masernfälle hinsichtlich ihres Alters vermittelt Tabelle 1:

Tabelle 1: Alter der im Jahr 2021 aufgetretenen Masernfälle

AltersgruppeMasernfälle
bis 1 Jahr0
1 Jahr1
2 Jahre0
3 Jahre2
4 Jahre0
5-9 Jahre1
10-14 Jahre0
15-19 Jahre3
20-24 Jahre1
25-29 Jahre1
30-39 Jahre0
40-49 Jahre1
50 Jahre und älter0

Von allen 10 an Masern Erkrankten war der Impfstatus bekannt. Von den 10 Fällen wurden 7 als geimpft und 3 als ungeimpft übermittelt. Von den 7 geimpften Fällen waren 4 Fälle zweifach und 2 Fälle einmalig geimpft worden. Bei einem Fall blieb die Anzahl der Impfungen unbekannt.

Alle 10 offiziellen Fälle wurden ohne einen Anhalt einer Zugehörigkeit zu einem Ausbruch oder einer Transmissionskette übermittelt und wurden somit als sporadische Fälle gewertet. Zwei der 10 sporadischen Fälle importierten die Masern im Dezember 2021 aus dem Ausland (Afghanistan). Bei 8 Fällen blieb die Herkunft der Masern unbekannt.

Das NRZ erreichten Einsendungen von 42 Patient:innen zur Bestätigung des Verdachtes einer akuten Masernerkrankung. Bei 6 Patient:innen wurde der Verdacht bestätigt (inklusive der 5 oben beschriebenen Fälle). Eine weitere Möglichkeit, im Rahmen der Eliminationsbestrebungen zusätzliche Masernfälle aufzuspüren, besteht im Testen von Proben von Patient:innen mit einem ähnlichen Krankheitsbild mit Verdacht auf Röteln. Die Untersuchung von Proben von Patient:innen mit ausgeschlossener Rötelnerkrankung ergab bei 78 Fällen keinen Nachweis einer weiteren akuten Masernerkrankung.

Bewertung der epidemiologischen Situation der Masern
Die Anzahl der Masernfälle ist im Jahr 2021 in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahren weiter drastisch gesunken. Dies ist höchstwahrscheinlich weiterhin auf die im Rahmen der Pandemie beschlossenen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen (AHA-Regeln, Schulschließungen, Lockdown, Einschränkungen des Reiseverkehrs) zurückzuführen. Es traten nur noch einige wenige sporadische Masernfälle auf.

Die NAVKO ist zu der Überzeugung gelangt, dass die epidemiologischen Daten wie auch die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen der MF-Region des Genoms der Viren durch das Nationale Referenzzentrum MMR am RKI darauf schließen lassen, dass weder im Jahr 2020 noch im Jahr 2021 eine endemische Transmission einer Genotypvariante eines Masernvirus in Deutschland stattgefunden hat.

Röteln

Die Anzahl der übermittelten Rötelnfälle hielt sich seit 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau und ist im Jahr 2021 weiter gesunken. Im Jahr 2021 gingen am RKI Daten von 9 akuten Rötelnfällen aus 6 Bundesländern ein (2020 n=18 Fälle; WHO Falldefinition). Dies entspricht einer Inzidenz von 0,1 Fällen pro 1 Mio. Einwohner:innen (2020: 0,2 pro 1 Mio E.). Auch bei den Röteln liegt die Inzidenz damit im Bereich der von der WHO angestrebten Indikatorinzidenz von unter 1 Fall pro 1 Mio. Einwohner:innen. Es wurden keine Ausbrüche erfasst und somit nur sporadische Fälle übermittelt. Außer in den Monaten Juni bis September traten die einzelnen Rötelnfälle über die Monate verteilt auf. Die Herkunft der Fälle blieb bei 8 Fällen unbekannt, bei einem Fall wurden die Röteln aus dem Ausland importiert.

Bei 6 Personen traten die Röteln im Alter von 20 Jahren und älter auf. Der älteste Fall war 58 Jahre alt. Drei Personen erlitten die Röteln im Alter von 0 bis 1 Jahren. Fünf von 9 übermittelten Fälle waren labordiagnostisch bestätigt worden. In aller Regel geschah dies durch einen positiven IgM-Befund. Diese Methode ist jedoch bei niedriger Inzidenz besonders anfällig für falsch-positive Ergebnisse. In keinem Fall wurde das Virus durch eine PCR/ Genotypisierung nachgewiesen.

Sechs der 9 Fälle waren ungeimpft, einschließlich aller Kleinkinder. Bei zwei Fällen war der Impfstatus unbekannt. 1 Fall hatte zwei Impfungen erhalten.
Kein Erkrankter musste hospitalisiert werden. Es wurde kein Fall einer Rötelnembryopathie übermittelt.

Eine Möglichkeit, zusätzliche Rötelnfälle aufzuspüren, besteht im Testen von Proben von Patient:innen mit Verdacht auf akute Masern. Das NRZ erreichten Einsendungen von 22 Patient:innen zur Bestätigung des Verdachtes einer akuten Masernerkrankung. Bei keiner Patientin/keinem Patienten konnte eine akute Rötelnerkrankung bestätigt werden.

Bewertung der epidemiologischen Situation der Röteln
Die Anzahl der übermittelten Rötelnfälle ist im Jahr 2021 weiter gesunken. Es ist nicht zu erwarten, dass eine relevante Transmission der Röteln in Deutschland noch stattfindet. Erwartungsgemäß bleibt der Anteil der labordiagnostisch bestätigten gemeldeten Rötelnfälle gering. Die Wahrscheinlichkeit, einen akuten Rötelnfall aufzuspüren und zu diagnostizieren, ist, auch aufgrund der oft milden oder inapparenten Symptomatik, gering. Die labordiagnostische Abklärung der klinischen Verdachtsfälle wird eine Rötelnerkrankung überwiegend ausschließen, woraufhin eine Übermittlung der Daten an das RKI nicht stattfindet. Aus diesem Grund sinkt die Anzahl der Rötelnfälle weiter und es erreichen das RKI weiterhin lediglich klinisch nachgewiesene Rötelnerkrankungen.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch bei den serologisch labordiagnostisch bestätigten Fällen keine akute Rötelninfektion vorlag, sondern es sich bei der sehr niedrigen Inzidenz um Laborartefakte oder um ein persistierendes IgM nach Impfung handelte. Um sicher zu gehen, dass es sich wirklich um einen akuten Rötelnfall handelte, wird die Verifizierung von positiven IgM-Befunden am NRZ MMR angeboten. Weiterhin ist in klinischen Verdachtsfällen die PCR-Untersuchung von großer Bedeutung. Eine Bestätigung durch eine PCR oder Genotypisierung gelang jedoch nur bei einem Fall mit einer seit Jahren bestehenden, chronischen Rötelninfektion (Genotyp 1E).

Die Verifizierung der Elimination der Röteln erfolgt in erster Linie durch den Nachweis ausgeschlossener Rötelnfälle. Diese Untersuchungen fanden in den letzten Jahren am NRZ statt. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben ausschließlich einen negativen Befund. Diese Daten waren höchstwahrscheinlich ausschlaggebend, dass Deutschland der Status der Elimination der Röteln im Jahr 2020 zugesprochen wurde.

4. Qualität der Surveillance

Surveillance

Eine automatische Verlinkung der Daten des NRZ mit denen aus dem Meldesystem darf aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden und die Daten werden daher getrennt beschrieben. Abweichungen zwischen Meldedaten der epidemiologischen Surveillance und den Daten der molekularen Surveillance des Nationalen Referenzzentrums hinsichtlich der durchgeführten Genotypisierungen kommen vor. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Masernfälle, die am NRZ labordiagnostisch bestätigt wurden, nicht der Referenzdefinition entsprechen und im elektronischen Meldesystem offiziell nicht als akute Masernfälle gezählt oder wenn die Befunde des NRZ nicht nachgetragen werden.

Masernfälle, die vom NRZ als akute Masernfälle bestätigt werden, gehen in die offiziellen Statistiken des RKI nicht ein, weil sie zum Beispiel nicht der Referenzdefinition aufgrund einer nicht erfüllten klinischen Symptomatik entsprachen. Ein abgeschwächtes Krankheitsbild kommt jedoch, insbesondere bei Geimpften, vor. Diese Fälle fallen aus der offiziellen Berichterstattung heraus und werden bei der Bewertung hinsichtlich der Länge von Transmissionsketten damit nicht berücksichtigt.

Im Jahr 2021 waren über das elektronische Meldesystem Daten von 2 am NRZ MMR genotypisierten akuten Masernfällen an das RKI übermittelt worden (Genotyp B3-6464, Fälle importiert aus Afghanistan), das NRZ MMR hatte jedoch insgesamt 5 akute Masernfälle anhand einer Genotypisierung diagnostiziert (3 weitere Fälle mit B3-6481, ebenfalls importiert aus Afghanistan mit einer unvollständigen klinischen Beschreibung).

Im Jahr 2021 waren insgesamt 73 Fälle an das RKI übermittelt worden, die zwar einen positiven Masern-IgM-Befund aufwiesen, bei denen jedoch eine unpassende oder unbekannte Symptomatik angegeben worden war, damit der Referenzdefinition des RKI nicht entsprachen und so nicht offiziell in den Statistiken gezählt wurden (Kategorie D und E). Überwiegend wurden bei diesen Fällen akute Masern ausgeschlossen (n=64). Bei drei (oben beschriebenen) Fällen lagen, trotz einer nach Angaben des Gesundheitsamtes abgeschwächten Symptomatik, akute Masern nach Angaben des NRZ MMR vor, das weitere Informationen von der Airbase in Ramstein erhalten hatte. Bei 6 weiteren Fällen konnten akute Masern unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten nicht ausgeschlossen werden.

Labordiagnostik

Die PCR-Untersuchung mit nachfolgender Genotypisierung der Viren stellt den Goldstandard der Labordiagnostik dar, um valide Ergebnisse zu erzielen und Transmissionsketten nachverfolgen zu können. Die Sequenzierung der Viren von sporadisch aufgetretenen Fällen ist von enormer Bedeutung, wenn epidemiologisch kein Anhalt für eine Exposition gefunden werden konnte.

Die nach WHO-Kriterien geforderte labordiagnostische Untersuchungsquote von über 80% aller übermittelten Masern- und Rötelnfälle (Serologie und/ oder Virusnachweis) wurde für die Masern und Röteln für das Jahr 2021 nicht erreicht. Das ist möglicherweise auf Pandemie-bedingte geringere Ressourcen für die Nachverfolgung zurückzuführen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, tatsächlich einen akuten Rötelnfall anhand einer PCR nachzuweisen. Ein positives PCR-Ergebnis mit Material, das sich zur nachfolgenden Genotypisierung und Sequenzierung der Virusvarianten eignet, gelingt bei den Röteln selten, da die Symptomatik einer Rötelnvirus-Infektion unspezifisch ist, die Hälfte der Infektionen unbemerkt verlaufen und der Virusnachweis nur in der Frühphase der Infektion gelingt.

Die zusätzlichen Untersuchungen des NRZ zur verbesserten Differenzierung zirkulierender Sequenzvarianten haben auch bei der WHO zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einem weiteren wissenschaftlichen Austausch darüber geführt, wie Daten der Sequenzierung der MF-Region des Virengenoms bzw. eine Sequenzierung des gesamten Genoms genutzt werden können. Ziel ist es, die Sensitivität der molekularen Surveillance zu erhöhen und die Transmission der Masern besser beschreiben zu können. Die Methoden sollen im NRZ MMR weiter ausgebaut werden.

Darstellung der Transmissionsketten

Seit 2017 übermittelt das NRZ MMR fallbezogen den Gesundheitsämtern einen für jede Genotypvariante der Masernviren eindeutigen Zifferncode als Identifier. Der Anteil der Masernfälle mit Informationen zu einer Sequenzvariante stieg zunächst in den letzten Jahren kontinuierlich an, ging jedoch seit Beginn der Pandemie 2020 wieder zurück (2021: 20%; 2020: 36%; 2019: 40%; 2018 37%; 2017: 24%; 2016: 18%).

Die fallbezogene Klassifizierung der Fälle hinsichtlich der Herkunft der Masern in „importiert“, „import-assoziiert“ und „endemisch“ bleibt weiterhin jedoch momentan noch weit hinter dem von der WHO geforderten Anteil von 80% zurück (2021: 20%; 2020: 38%; 2019: 33%; 2018: 20%).

Die Einschätzung der Herkunft der Masern und der Länge der entstandenen Transmissionsketten wird durch die fallbezogenen Daten der molekularen Surveillance sehr erleichtert. Je mehr Sequenzierungen durchgeführt werden, desto zuverlässiger gelingt die Einschätzung der Länge der Transmissionsketten.

Bewertung der Qualität der Surveillance und der Maßnahmen zu deren Verbesserung

Die Vorgaben der WHO zur Qualität der Surveillance wurden im Jahr 2021 hinsichtlich des Kriteriums „Laborbestätigung“ nicht erfüllt.

Der routinemäßige Abstrich aller Verdachtsfälle sowie weitere ergänzende Untersuchungen nach einer positiven Serologie (alternativer IgM-Test, Aviditätsbestimmung) am NRZ MMR des RKI sollten Standard sein und so mit den Ländern erneut kommuniziert werden.

Voneinander abweichende Daten hinsichtlich durchgeführter Genotypisierungen bei den epidemiologischen Meldedaten im Vergleich zu den molekularbiologischen Daten des NRZ sollten vermieden werden. Hier sind einerseits die Gesundheitsämter anzuhalten, berichtete Genotypen im elektronischen Surveillancesystem nachzutragen. Weiterhin wird momentan am RKI eine angepasste Falldefinition entwickelt, um Fälle mit einer abweichenden Symptomatik ebenfalls in Bewertungen eingehen zu lassen und die Sensitivität der Referenzdefinition des RKI zu erhöhen.

Häufig fehlende Angaben zur Herkunft der Masern liegen vermutlich daran, dass ein Kontakt mit einem Masern-Erkrankten unerkannt verläuft. Andererseits könnte es sein, dass die Gesundheitsämter die Ressourcen prioritär für die Verhinderung der weiteren Verbreitung der Masern einsetzen, als die Fälle nach der Herkunft der Masern zu befragen. Die weiterhin hohe Anzahl von sporadischen Fällen ohne Zuordnung zu einem Ausbruch/ zu einer Transmissionskette oder Genotypisierung/Sequenzierung erschwert die Einschätzung der Länge bzw. der Unterbrechung der Transmissionsketten.

Die geforderte Klassifikation der Fälle in „import-bezogen“ oder „endemisch“ erfolgt noch nicht in allen Fällen durch die Gesundheitsämter. Sie ist aber relevant für die Einschätzung der Herkunft der Masern, der Länge der Transmissionsketten und die Zusammenführung der Masernfälle in Ausbrüche. Die Angaben erfordern eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen der Surveillance unter Berücksichtigung der epidemiologischen wie auch molekularbiologischen Daten. Diese soll mit Hilfe eines Infobriefes an die Gesundheitsämter unterstützt und intensiviert werden.

Konkrete Anregungen der NAVKO für weitere Maßnahmen sollen weiterhin von der NaLI und ihrer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Vertretern der Ärzteverbände in ihrer Umsetzung begleitet werden.

Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen/Aktivitäten notwendig, um die Daten so zu verbessern, dass der Status der Verifizierung einer Unterbrechung der endemischen Transmission für die Masern ausgesprochen und für die Röteln aufrechterhalten werden kann:

  • Validierung positiver Nachweise von IgM-Antikörpern durch gleichzeitige Einsendung von Probenmaterial an das NRZ zu ergänzenden Untersuchungen bei Verdacht auf akute Masern und Röteln.
  • Betonung der Wichtigkeit der Ermittlung der Herkunft der Masern und Röteln und der fallbezogenen Klassifikation an die Gesundheitsämter und Landesstellen.
  • Kommunikation der Möglichkeit der Erhebung ausgeschlossener Fälle der Masern und über das elektronische Meldesystem.
  • Änderung der Falldefinition der Masern hinsichtlich der klinischen Symptome, damit alle akuten Masernfälle Berücksichtigung finden.
  • Weiterhin sequenzielle Testung von ausgeschlossenen Masern- und Rötelnfällen vice versa am NRZ MMR und Erhebung von ausgeschlossenen Fällen zu den Röteln über das elektronische Surveillancesystem.

Die Informationen und Verbesserungsvorschläge sollen mit Hilfe eines Infobriefes des Robert Koch-Institutes mit den Landesstellen und Gesundheitsämtern kommuniziert und in der AG Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden besprochen werden.

5. Impfquoten und Immunität in der Bevölkerung

Eine konstante Impfquote von 95% für zwei MMR-Impfungen in allen Altersgruppen bei den Routineimpfungen gilt als Qualitätsindikator für die Umsetzung der Elimination. Sie ist allerdings definitionsgemäß formal keine Voraussetzung zur Erlangung des Status.

Aktuelle Daten der KV-Impfsurveillance, publiziert im Juli 2021 (siehe Epidemiologisches Bulletin 49/2021), belegen, dass deutschlandweit 85,8% der 15 Monate alten Kinder des Geburtsjahrgangs 2018 einmalig mit einem MMR-Impfstoff geimpft worden waren (Geburtsjahrgang 2017: 83,5%; Spannbreite auf Landesebene: 77,1% bis 90,5%). Hier wurden also leichte Verbesserungen, höchstwahrscheinlich durch das Masernschutzgesetz, im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Damit erfolgt die Masernimpfung in Deutschland aber weiterhin nicht zeitgerecht und keiner der Meilensteine des Zieles 2 des Masernaktionsplans konnte erreicht werden (siehe unten).

24 Monate alte Kinder des Geburtsjahrgangs 2018 hatten zu 92,5% (89,8% im Vorjahr) eine erste und zu 75,6% (69,9% im Vorjahr) eine zweite MMR-Impfung zeitgerecht nach STIKO-Empfehlung erhalten (Spannbreite auf Landesebene: 65,4% bis 82,1%; ohne Sachsen). Auch hier konnten somit Verbesserungen erzielt werden. Auf Kreisebene unterscheiden sich die Impfquoten beträchtlich (zwischen 45% und 88,7%; siehe Epidemiologisches Bulletin 49/2021).

Impfungen werden bis zum Eintritt in die Schule nachgeholt. In allen untersuchten Bundesländern haben jeweils über 95% der Kinder bis zur Einschulung die erste Impfung erhalten. Für die zweite Impfung werden diese Werte weiterhin nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Die Impfquote stagniert seit Jahren um einen Wert von etwa 93%. Sie lag in den Untersuchungen im Jahr 2019 bei 92,7% (2018: 93,1; 2017: 92,8%; 2016: 92,9%; 2015: 92,8%). Es bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede auf Kreis- und Landesebene (Landesebene: 89,9% bis 95,8%).

Somit wurde kein Meilenstein des Zieles 3 des Nationalen Masernaktionsplans erreicht (siehe unten).

Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Impfquoten

Das im März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Kinder und Jugendliche sowie Tätige in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen eine zweimalige Impfung gegen Masern nachweisen müssen, sofern bei ihnen keine Kontraindikationen gegen die Impfung bestehen. Ferner wurde durch das Masernschutzgesetz zum Beispiel die Möglichkeit des fachübergreifenden Impfens und freiwillige Reihenimpfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst erleichtert.

Die trotz der Pandemie beobachteten Verbesserungen der Impfquoten sind höchstwahrscheinlich auf das Masernschutzgesetz zurückzuführen.

Erreichung der Ziele des Nationalen Aktionsplans 2015-2020
Die Kommission berücksichtigt zur Evaluation des Fortschrittes der Eliminierung der Masern und Röteln in Deutschland neben den WHO-Indikatoren auch die im Nationalen Aktionsplan 2015-2020 definierten Ziele. Im Folgenden wird kurz auf die 6 Ziele eingegangen:

Ziel 1: Steigerung des Anteils der Bevölkerung, der einer MMR-Impfung grundsätzlich positiv gegenüber steht für die MMR-Impfung für Kinder und Jugendliche auf > 95%, für die MMR-Impfung für Erwachsene auf > 80%) bis 2018.

Daten des bevölkerungsbezogenen Surveys der BZgA aus dem Jahr 2020 belegen eine Zustimmung der MMR-Impfung bei rund 90% der Eltern (88% im Westen; 97% im Osten) für die Masern und rund 89% (87% im Westen; 95% im Osten) für die Röteln und damit ein Verfehlen des ersten Zieles in den westlichen Bundesländern. Ähnliche Einschätzungen ergaben sich im Survey aus dem Jahr 2018.
Rund 87% der nach 1970 Geborenen (2018: 83%) sind von der Wichtigkeit eines Impfschutzes gegen Masern und 80% von allen Befragten (2018: 79%) von der Wichtigkeit eines Impfschutzes gegen Röteln überzeugt. Dies trifft vor allem auf Schwangere (92%) und Frauen bis 45 Jahre (88%) zu.
Weiterhin kennen immer noch zu wenig Erwachsene die STIKO-Empfehlung zur Masernimpfung: Nur 40% (2018: 27%, 2016: 25%, 2014: 26%) der befragten Erwachsenen war die seit Juli 2010 bestehende Masern-Impfempfehlung der STIKO für alle nach 1970 Geborenen, die als Kind nur eine oder keine Masernimpfung erhalten haben bzw. deren Impfstatus unklar ist, bekannt.
Das Ziel wurde teilweise verfehlt.

Ziel 2: Bei Kindern im Alter von 15 Monaten Erreichen und Aufrechterhaltung der Impfquote für die erste MMR-Impfung von mindestens 95% (bundesweit bis 31.12.2016, landesweit bis 31.12.2017 und kommunal mindestens 90% der Kreise bis 31.12.2018)

Hinsichtlich der Impfquoten konnten geringe Erfolge erzielt werden: Die 15 Monate alten Kinder des Geburtsjahrgangs waren bundesweit zu 85,8% einmalig mit einem MMR-Impfstoff geimpft (Landesebene: 77,1% bis 90,5%). Ein Jahr zuvor war das für den Geburtsjahrgang 2017 bei 83,5% der 15 Monate alten Kinder der Fall.
Kein Meilenstein dieses Ziels wurde erreicht.

Ziel 3: Bei Kindern in Schuleingangsuntersuchungen Erreichen und Aufrechterhaltung einer Impfquote für die zweite MMR-Impfung von 95% (bundesweit Schulanfänger des Jahres 2016, landesweit Schulanfänger des Jahres 2017 und in mindestens 90% aller Landkreise und Kommunen für Schulanfänger des Jahres 2018).

Bundesweit lag die Impfquote für die zweifache MMR-Impfung für Schulanfänger im Jahr 2019 bei 92,7% (2018: 93,1%; 2017: 92,8%). Landesweit wurden Impfquoten zwischen 89,9% und 95,2% erzielt. Es ist möglich, dass Eltern nach der ersten Impfung eine Serologie zur Überprüfung der Immunität ihrer Kinder durchführen lassen, um eine zweite Impfung zu vermeiden.
Kein Meilenstein dieses Ziels wurde erreicht.

Ziel 4: Erreichen und Aufrechterhaltung einer Bevölkerungsimmunität, die eine Transmission von Masern und Röteln verhindert (Inzidenz <1 Fall/1 Mio. Einwohner:innen, Seroepidemiologie >90% in allen Altersgruppen).

Eine Inzidenz von <1 Fall/1 Mio. Einwohner:innen wurde im Jahr 2021 bundesweit erneut für die Röteln (0,1 Fälle pro 1 Mio. Einwohner:innen) und auch erneut für die Masern erreicht (0,1 Fälle pro 1 Mio. Einwohner:innen). DEGS ist der repräsentative Gesundheitsuntersuchungssurvey für in Deutschland lebende erwachsene Menschen.
Seroepidemiologische Daten der DEGS1-Studie 2008-2011 wiesen für die nach 1965 Geborenen bei etwa 85% bis 92% eine Immunität gegen die Masern und bei etwa 90% bis 96% eine Immunität gegen die Röteln der Untersuchten auf. Bei den Masern ist nicht zu erwarten, dass die 2010 ausgesprochene Empfehlung der STIKO zur Impfung Erwachsener bereits zum Tragen gekommen war.
In erster Linie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurde in den letzten zwei Jahren eine bevölkerungsbezogene Inzidenz für beide Infektionen von < 1 Fall/ 1 Mio. Einwohner:innen erreicht.

Ziel 5: Steigerung des Anteils der laborbestätigten Masern- und Rötelnfälle nach WHO-Definition auf über 80%.

Im Jahr 2021 konnte das Ziel weder für die Masern noch für die Röteln erreicht werden. Nur 6 von 10 Masernfällen und 5 von 9 Rötelnfällen waren labordiagnostisch bestätigt worden. Die Surveillancedaten zeigen, dass eine Labordiagnostik durchaus durchgeführt wird, diese jedoch dann in aller Regel keine akuten Masern- oder Rötelnerkrankungen nachweist.
Das Ziel 5 des Nationalen Aktionsplans wurde für Masern für einige Jahre erreicht, aber nicht für 2020 und aufgrund der niedrigen Transmission. Auch für Röteln wurde das Ziel erneut nicht erreicht.

Ziel 6: Stärkung des Ausbruchsmanagements auf kommunaler Ebene (über 80% der übermittelten Ausbrüche enthalten die notwendigen Angaben)

Im Jahr 2021 wurden keine Ausbrüche dokumentiert.
Im Jahr 2020 wurden Daten von 8 Masern-Ausbrüchen übermittelt. Von allen Ausbrüchen wurde ein elektronischer Bericht erstellt. Bei allen Ausbrüchen wurde über unverzügliche Maßnahmen zur Eindämmung der Masern berichtet.
Das Ziel 6 des Nationalen Aktionsplans wurde im Jahr 2020 erreicht.

Stand: 05.02.2024

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