Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Pressemitteilung der STIKO zum AstraZeneca-Impfstoff (30.03.2021)

Die Aufgabe der STIKO ist es, alle wissenschaftlichen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen kontinuierlich zu bewerten und daraus Empfehlungen abzuleiten. Dies gilt natürlich auch, wenn neue Erkenntnisse zur Sicherheit eines Impfstoffes gewonnen werden, die vorher nicht vorlagen, da die Anzahl geimpfter Personen in den Zulassungsstudien nicht ausreichte, um diese zu erkennen.

Nach mehreren Beratungen hat die STIKO auch unter Hinzuziehung externer Expert:innen mehrheitlich entschieden, auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen die COVID-19 Vaccine AstraZeneca nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren zu empfehlen, da diese Nebenwirkung 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter <60 Jahren auftrat.

Hinsichtlich der Frage der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben. Da die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurde, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von 12 Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen.

Der abgestimmte Beschlussentwurf und die wissenschaftliche Begründung befinden sich aktuell im Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den betroffenen Fachkreisen. Die Verabschiedung des Beschlusses wird nach Prüfung der Rückläufe und erneuter Beratung der STIKO am Donnerstag, den 01.04.2021, erfolgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich nach dem Stellungnahmeverfahren noch Änderungen an dem Empfehlungsentwurf ergeben.

Stand: 30.03.2021

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.