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Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (17.12.2021)

Die STIKO nimmt zu mehrfach wiederholten Aussagen Stellung, sie habe ihre Empfehlungen zur COVID-19 Impfung einzelner Bevölkerungsgruppen zu langsam ausgesprochen.

  1. Als gesetzlich legitimiertes, ehrenamtliches Entscheidungsgremium, bestehend aus erfahrenen WissenschaftlerInnen und ÄrztInnen, die in verschiedenen impfrelevanten Bereichen beruflich tätig sind, gewährleistet die STIKO eine professionelle und politisch unabhängige Entscheidungsfindung zum Wohle der Bevölkerung in Deutschland. Die STIKO nutzt dabei die von ihren Mitgliedern in hauptberuflicher Tätigkeit über Jahrzehnte erworbene Expertise. Die STIKO wird durch eine Geschäftsstelle und durch weitere WissenschaftlerInnen am Robert Koch-Institut unterstützt, die kontinuierlich die nötige strukturelle Kontinuität und die Bereitstellung tiefergehender systematischer Evidenzschaffung gewährleisten. Die STIKO hat ihre initiale COVID-19-Impfempfehlung vom 18. Dezember 2020 in den letzten 12 Monaten 16-mal aktualisiert. Es haben hierzu mehr als 40 online STIKO-Beratungen im Plenum und zahlreiche Treffen in kleinen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung weiterer externer Experten stattgefunden.
  2. Wie andere Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge ist auch die Geschäftsstelle der STIKO seit Beginn der Pandemie extrem belastet und für diese Situation unterbesetzt. Die STIKO fordert daher vom neuen Bundesgesundheitsminister eine personelle Verstärkung der STIKO-Geschäftsstelle für die Bereiche Kommunikation, Epidemiologie und Modellierung. Nur durch die große Einsatzbereitschaft der MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle und der Mitglieder der STIKO sind trotz der hohen Arbeitsbelastung aller Beteiligten zeitnahe COVID-19 Impfempfehlungen möglich gewesen.
  3. Die STIKO-Impfempfehlungen basieren nicht primär auf Meinungen ihrer Mitglieder, sondern auf der sorgfältigen Bewertung aller zum Zeitpunkt der Empfehlungserarbeitung verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Erkenntnisse. Die Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse im Rahmen einer Viruspandemie spielt hierbei eine wichtige Rolle. Entsprechend hat die STIKO in besonderen Situationen COVID-19-Impfempfehlungen auch dann ausgesprochen, wenn noch keine umfassenden Daten zu seltenen unerwünschten Ereignissen oder Nebenwirkungen der Impfstoffe vorlagen. Dies geschah, wenn eine sofortige Impfempfehlung erforderlich war, um entweder schwere COVID-19 Erkrankungen zu verhindern (z.B. Empfehlungen zu Comirnaty und Spikevax vor bzw. kurz nach Zulassung) oder weitere Fälle von schweren Impfkomplikationen nach Gabe bestimmter COVID-19-Impfstoffe zu vermeiden (z.B. heterologes Impfschema nach Vaxzevria).
  4. Hinsichtlich des Zeitpunktes von Impfempfehlungen berücksichtigt die STIKO auch die Frage, wie lange es erfahrungsgemäß dauert, bis weitere verlässliche Daten zur Risiko-Nutzen-Abwägung vorliegen und welche Folgen gegebenenfalls eine Nichtempfehlung einer Impfung bis dahin haben könnte. So konnten bei der Kinder- und Jugendlichen-Impfung aufgrund des sehr geringen Risikos für schwere COVID-19-Erkrankungen zusätzliche Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe abgewartet werden.
  5. Bei den COVID-19-Auffrischimpfungen hat die STIKO bewusst zunächst Empfehlungen für Immunsupprimierte, Senioren und beruflich besonders exponierte Personen ausgesprochen, da diese Gruppen in Deutschland auch als erste die Grundimmunisierung erhalten hatten und bei den beiden erstgenannten zusätzlich eine raschere Abnahme des Impfschutzes zu erwarten war. Die Fokussierung auf diese Gruppen war angesichts der begrenzten Impfkapazität geboten, um möglichst viele schwere Verläufe und Todesfälle zu verhindern. Die Auffrischimpfempfehlung für immunkompetente Erwachsene jeglichen Alters erfolgte später, da insbesondere bei jüngeren Erwachsenen die Grundimmunisierungsrate viel zu niedrig war und immer noch ist.

Wie aus der Chronologie auf der Internet-Seite zu den COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO zu entnehmen ist, hat die STIKO ihre Auffrischimpfempfehlungen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen abhängig von einer spezifischen Zulassung und abgestimmt auf den Zeitpunkt der erfolgten Grundimmunisierung, der nachlassenden Immunität und der Publikation von Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit ausgesprochen. Bloße Meldungen der nationalen und internationalen Presse ohne Verfügbarkeit wissenschaftlicher Daten oder Forderungen einzelner Gruppen konnten und können nicht Grundlage einer validen Impfempfehlung sein.

Stand: 17.12.2021

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