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Pressemitteilung der STIKO zu Immundefizienz und Koadministration (24.9.2021)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Empfehlungen zur Impfung bei Immundefizienz und zur gleichzeitigen Verabreichung (Koadministration) der COVID-19-Impfung mit anderen Totimpfstoffen ausgesprochen.

Immundefizienz

Zahlreiche Studien belegen, dass PatientInnen mit Immundefizienz oftmals schlechter auf die COVID-19-Impfung ansprechen. Dabei haben sie ein höheres Risiko für einen schwereren COVID-19-Krankheitsverlauf und Tod als Immunkompetente. Personen mit Immundefizienz soll daher etwa 6 Monate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs angeboten werden.

Bei den meisten PatientInnen ist diese zusätzliche Impfstoffdosis als Auffrischimpfung („Booster“) zu verstehen. Bei einer kleinen Gruppe schwer immundefizienter Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort, wie z.B. bei PatientInnen nach Organtransplantation und KrebspatientInnen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie, kann diese zusätzliche Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie bereits 4 Wochen nach dieser Grundimmunisierung angeboten werden. Über eine Auffrischimpfung nach weiteren 6 Monaten muss im Einzelfall entschieden werden.

Eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach einer Impfung ist nach Ansicht der STIKO nicht bei allen PatientInnen mit Immundefizienz notwendig. Die STIKO empfiehlt eine Laboruntersuchung auf Antikörper für schwer immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort.

Da bei einigen PatientInnen mit schwerer Immundefizienz unter Umständen auch nach zusätzlichen Impfstoffdosen kein Immunschutz aufgebaut wird, ist für diese Personengruppe die weitere Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln besonders wichtig. Ebenso sollten alle Kontaktpersonen von solchen schwer immundefizienten PatientInnen geimpft sein. Über das weitere Vorgehen bei diesen PatientInnen muss individuell entschieden werden. Optionen hierzu werden in der STIKO-Empfehlung vorgestellt.

Die STIKO arbeitet derzeit die Evidenz für eine Auffrischimpfung anderer Bevölkerungsgruppen auf. Sie wird dazu in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen.

Koadministration

Zu Beginn der COVID-19-Impfkampagne hatte die STIKO als Vorsichtsmaßnahme empfohlen, zwischen Applikation einer COVID-19-Impfung und anderer Impfstoffe einen Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten, um Impfreaktionen eindeutig der jeweiligen Impfung zuordnen zu können. Mittlerweile liegen umfangreiche Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe vor, sodass zwischen der Applikation von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen kein Mindestabstand mehr eingehalten werden muss. Wenn die Gabe von verschiedenen Totimpfstoffen indiziert ist, können diese zeitgleich gegeben werden.

Mit der Influenza-Impfung soll für eine optimale Wirksamkeit frühestens ab Oktober begonnen werden.

Stand: 24.09.2021

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