Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Stellungnahme der STIKO zur COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft

Stand: 07.02.2023

Aktuelle COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere der Ständigen Impfkommission (STIKO)

  • Impfziele

Ziel der COVID-19-Impfung von Schwangeren ist die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und von Todesfällen sowie die Verhinderung von mütterlichen und fetalen/neonatalen Komplikationen durch eine SARS-CoV-2-Infektion.

  • Aktuelle Empfehlung

Frauen im gebärfähigen Alter bzw. Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit eine COVID-19-Grundimmunisierung sowie eine einmalige Auffrischimpfung. Während einer Schwangerschaft kann eine COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon erfolgen. Für Schwangere mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (s. Tab. 3 in der COVID-19-Impfempfehlung), wird zusätzlich eine 2. Auffrischimpfung empfohlen. Sowohl für die Grundimmunisierung als auch für die Auffrischimpfungen in der Schwangerschaft soll hierbei der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer (Comirnaty) benutzt werden. Für die Auffrischimpfung wird präferentiell ein Omikron-adaptierter bivalenter Impfstoff von Comirnaty empfohlen (d.h. Comirnaty Original/Omicron BA.4/5, Comirnaty Original/Omicron BA.1).

  • Evaluation der aktuellen Empfehlung durch die STIKO

Die STIKO hat die COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere unter Berücksichtigung der Daten zur COVID-19-Krankheitslast sowie der aktuellen Daten zur Sicherheit und Effektivität der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft geprüft, um zu entscheiden, ob weitere Auffrischimpfungen notwendig sind.

Jüngst publizierte Daten belegen die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen als Folge der Impfung. Schwangere und ihre ungeborenen Kinder sind durch eine vollständige COVID-19-Impfung (d.h. Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung) gut vor schweren Krankheitsverläufen und damit auch vor COVID-19-assoziierten Tot- und Frühgeburten geschützt. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante. Nach aktueller Datenlage kann eine erneute Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion nur für kurze Zeit verhindern. Für gesunde Schwangere und ihre ungeborenen Kinder ergeben sich keine erkennbaren Vorteile durch eine erneute Auffrischimpfung, weder im Hinblick auf die Verhinderung von Frühgeburten noch bezüglich des Nestschutzes. Die STIKO hat daher entschieden, ihre bisherige Impfempfehlung für Schwangere unverändert beizubehalten.

Der Anteil der Personen, die sich infiziert haben, ist während der Zirkulation der Omikron-Variante deutlich gestiegen. Die durch eine Infektion erworbene natürliche Immunität führt zusammen mit der COVID-19-Impfung zu einer sogenannten hybriden Immunität, welche besonders gut vor schweren COVID-19-Verläufen bei erneuten Infektionen schützt.

  • Praktische Hinweise

Um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab dem Konzeptionszeitpunkt einen guten Schutz vorschwerer COVID-19-Erkrankung für sich und das ungeborene Kind zu haben, sollten Frauen im gebärfähigen Alter und insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft sind, das COVID-19-Impfangebot zeitnah wahrnehmen. Es ist ratsam, bei Planung der Impfserie die bereits erfolgten Infektionen und Impfungen zu berücksichtigen.

Die beiden Impfungen der Grundimmunisierung sollen im Abstand von 3 bis 6 Wochen erfolgen und die Auffrischimpfung im Abstand von ≥6 Monaten zur Grundimmunisierung. Wird eine Schwangerschaft nach Beginn der Impfserie festgestellt, sollten die noch ausstehenden Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung bzw. zwischen der letzten durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und der 1. Auffrischimpfung sollte ein Mindestabstand von ≥6 Monaten eingehalten werden. Bei Schwangeren mit Grunderkrankungen sollte zwischen der 1. Auffrischimpfung bzw. der letzten SARS-CoV-2-Infektion und der 2. Auffrischimpfung ebenfalls ein Mindestabstand von ≥ 6 Monaten eingehalten werden.

Stand: 07.02.2023

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.