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Ebolafieber in Deutschland? Seltene hochkontagiöse und lebensbedrohliche Krankheiten sind Thema im Bundesgesundheitsblatt

Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts

Infektionserreger wie zum Beispiel Ebolaviren oder Pestbakterien, die lebens­be­droh­liche Erkrankungen verursachen und von Mensch zu Mensch übertragen werden können, werden sehr selten in Industrieländer eingeschleppt. Würden in Deutschland solche seltenen Erkrankungen rasch erkannt? Welche Maßnahmen sind bei begründeten Verdachtsfällen zu treffen? Was sollten Ärzte über das im Südosten Europas vorkommende Krim-Kongo-Fieber wissen? Seltene hochkontagiöse und lebens­be­droh­liche Krankheiten sind mit insgesamt zehn Beiträgen Schwerpunktthema der soeben erschienenen Juli-Ausgabe des Bundesgesundheitsblatts.

Bei Verdacht auf eine gefährliche übertragbare Krankheit ist es primär die Aufgabe des Gesundheitsamtes, die Bevölkerung zu schützen und Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu veranlassen. Das Gesundheitsamt bezieht situationsabhängig die Landes­ge­sund­heits­be­hörden, spezialisierte Zentren und weitere Experten ein. „Für eine rasche und kompetente Reaktion müssen Gesundheitsämter aus­rei­chend ausgestattet und vernetzt sein“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Das Robert Koch-Institut ist als nationales Public-Health-Institut und For­schungs­ein­richtung Leitinstitut und Ratgeber für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das RKI ist Ansprech­partner für die Landes­be­hörden und für die internationalen Akteure wie Welt­ge­sund­heits­orga­ni­sation und Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

Die Behandlung begründeter Verdachts- und bestätigter Erkrankungsfälle sollte primär in Behandlungszentren mit Sonderisolierstation erfolgen. Bewährt hat sich hier ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren der Länder, das 2003 als Arbeitsgemeinschaft gegründet und seit 2014 als Ständiger Arbeitskreis für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen (STAKOB) organisiert ist. Sieben Kompetenzzentren bilden die spezielle Expertise im öffentlichen Gesundheitsdienst ab, in sieben Behand­lungs­zentren stehen Sonder­iso­lier­sta­tionen mit trainiertem Personal zur medizinischen Versorgung von Erkrankten zur Verfügung, hinzu kommt ein Trainingszentrum in Würzburg. Die STAKOB-Geschäftsstelle ist am RKI angesiedelt.

„In der Fläche jedoch besteht bei Arztpraxen und Kliniken eine deutliche Unsicherheit im Umgang mit hochkontagiös lebensbedrohlich Erkrankten“, schreiben René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamtes von Frankfurt am Main, und Christian Herzog, am Robert Koch-Institut Leiter der Infor­ma­tions­stelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, im Editorial. Daher wollen die Autoren mit ihren insgesamt zehn Beiträgen Wissenslücken bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe schließen.

Im ersten Teil des Schwerpunktheftes geht es um das grundsätzliche Vor­gehen beim Auftreten einer hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkran­kung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem STAKOB, den Kompetenz- und Behand­lungs­zentren der Länder. Themen des zweiten Teils sind einsatz­taktische Heraus­for­de­rungen bei einer außergewöhnlichen biologischen Gefahrenlage durch einen Pulverfund und die Erfahrungen einer Übung mit dem Fallszenario einer reise­asso­zi­ierten fiebrigen Erkrankung an einem Flughafen. Im dritten Teil geht es um Informationen zu besonderen Erkrankungen: Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber, Pest und eine Analyse der Pockenausbrüche in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.

Stand: 15.07.2015

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