Vertrauensstellen Implantateregister und Gesundheitsdaten (VIG)
Errichtung und Betrieb einer unabhängigen Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten
Stand: 04.03.2025
- Leitung:
- Rüdiger Dölle
- Vertretung:
-
Anna Lübbe
Bernhard Otto
Aktuell werden im Referat VIG folgende Vertrauensstelllen entwickelt und betrieben.
Projekt | gesetzliche Grundlage |
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Datentransparenzverfahren | |
ePA Datenausleitung zu Forschungszwecken | |
Gesundheitsdatennutzungsgesetz | Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vom 26.03.2024, hier insbesondere §4 Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 29.01.2025 |
Implantateregister Deutschland | |
Modellvorhaben Genomsequenzierung bei onkologischen und seltenen Erkrankungen |
Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (Genomdatenverordnung - GenDV) vom 08.07.2024, hier insbesondere §7 [2] |
[2] § 7 Verfahren der Pseudonymisierung; Aufgabenwahrnehmung durch die Vertrauensstelle (1) Das Robert Koch-Institut führt die Aufgaben der Vertrauensstelle eigenständig und getrennt von seinen übrigen Aufgaben aus. Die Vertrauensstelle ist räumlich, organisatorisch, technisch und personell vom Plattformträger, den Genomrechenzentren und den klinischen Datenknoten getrennt. (2) Die in den §§ 2 und 5 genannten Übermittlungen von Daten erfolgen über ein sicheres Übermittlungsverfahren. Die Anforderungen an die sichere Übermittlung der in § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Daten werden von der Vertrauensstelle nach dem jeweiligen Stand der Technik festgelegt und aktualisiert auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht.