Die Gen­diagnostik-Kommission (GEKO)

Stand:  05.12.2024

Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO), eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Kommission von 13 Sachverständigen aus den Bereichen Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie drei Vertretern von Patienten- und Verbraucher­orga­ni­sa­ti­o­nen sowie aus Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen, erstellt in Be­zug auf den allgemein anerkannten Stand der Wis­sen­schaft und Technik Richtlinien. Der gesetzliche Richtlinienauftrag, der in § 23 Gendiagnostikgesetz (GenDG) im Einzelnen dargelegt ist, betrifft insbesondere die Beurteilung genetischer Eigen­schaf­ten in verschiedenen medizinischen Zusammenhängen, die Anforderungen an die Qualifikation, die für bestimmte Tätigkeiten nach dem Gesetz erforderlich sind, An­for­de­run­gen an die Inhalte der Aufklärung und genetischen Beratung sowie an die Durchführung genetischer Analysen genetischer Proben, An­for­de­run­gen an die vorgeburtliche Risikoabklärung und an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen.

Die Gendiagnostik-Kommission wurde im November 2009 vom BMG erstmalig auf Basis des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 berufen. Die Berufung der Mit­glie­der und stellvertretenden Mitglieder der Gen­diag­nos­tik-Kommission erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission, ihre Stellungnahmen nach § 16 Abs. 2 GenDG zu den genetischen Reihen­unter­su­chun­gen sowie die Tätig­keits­be­richte, die alle drei Jahre von der Kommission zu erstellen sind.

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